BAFzA-Darlehen bei Pflegezeit 2026: Zinsloses Darlehen berechnen

Wer Pflegezeit nimmt, verliert Einkommen. Das BAFzA stellt dafür ein zinsloses Darlehen bereit — kostenlos berechnen, anonym, ohne Registrierung.

BAFzA-Darlehen berechnen

Durchschnitt der letzten 12 Monate
Beeinflusst den KUG-Nettoentgeltsatz
Ihre vertraglich vereinbarte Wochenstundenzahl
Bei Vollfreistellung werden 15 Std./Woche fiktiv angesetzt (§ 3 Abs. 3 FPfZG).
1 Monat 3 Monate 6 Monate
Pflegezeit: max. 6 Monate (§ 3 Abs. 1 PflegeZG)
Monatliche Darlehensrate
monatlich · unverbindliche Schätzung
⚠️ Zinsloses Darlehen — Rückzahlungspflicht. Das Geld ist kein Geschenk. Es wird zinslos gewährt, muss aber innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn vollständig zurückgezahlt werden. Tilgungsstart: Monat nach Ende der Pflegezeit.
Darlehenssumme gesamt
Tilgungsrate nach Pflegezeit
Tilgungszeitraum
Monat Rate (€) Restschuld (€)
Unverbindliche Orientierung — kein Bescheid. Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben und der offiziellen BA-Nettoentgelttabelle 2026 (kug050-2026). Abweichungen sind möglich, u. a. bei Sonderzahlungen, Mehrfachbeschäftigung oder Änderungen im Steuerrecht. Den verbindlichen Bescheid erteilt das BAFzA.

Kein Anspruch auf das BAFzA-Darlehen für:

Was ist das BAFzA-Darlehen bei Pflegezeit?

Wer einen nahen Angehörigen pflegt und dafür die Arbeit ganz oder teilweise unterbricht, hat nach § 3 FPfZG Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Darlehen soll den Einkommensverlust während der Pflegezeit überbrücken — es muss aber vollständig zurückgezahlt werden.

Im Unterschied zum Pflegeunterstützungsgeld (PUG, max. 10 Tage akut) ist das BAFzA-Darlehen für längere Freistellungen gedacht: Pflegezeit bis zu 6 Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate (kombiniert max. 24 Monate).

Wie wird das BAFzA-Darlehen berechnet?

Die Berechnung folgt § 3 Abs. 3 FPfZG: Die Rate entspricht der Hälfte der Differenz aus KUG-pauschaliertem Netto vor und während der Freistellung.

RechenschrittFormel / Wert
KUG-Netto VORBA-Tabelle kug050-2026 für Ihr Brutto
Brutto WÄHRENDBrutto VOR × (Std. WÄHREND ÷ Std. VOR)
Bei VollfreistellungFiktiv 15 Std./Woche angesetzt
KUG-Netto WÄHRENDBA-Tabelle kug050-2026 für Brutto WÄHREND
EinkommensdifferenzKUG-Netto VOR − KUG-Netto WÄHREND
Monatliche Rate50 % × Differenz, mind. 50 €
DarlehenssummeRate × Anzahl Freistellungsmonate
TilgungsrateDarlehenssumme ÷ Tilgungsmonate
Tilgungsmonate48 − Freistellungsmonate (max. 6)

Die BA-Tabelle kug050-2026 enthält pauschalierte Nettoentgelte für alle Steuerklassen und zwei Leistungssätze (mit/ohne Kinder). Das ist nicht Ihr individuelles Netto, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Pauschalwert.

Rückzahlung und Tilgungsplan

Das Darlehen muss innerhalb von 48 Monaten ab Beginn der Freistellung vollständig zurückgezahlt werden. Die Tilgung beginnt im Monat nach Ende der Pflegezeit. Bei 6 Monaten Pflegezeit bleiben also 42 Monate für die Rückzahlung.

In besonderen Härtefällen (nachgewiesene wirtschaftliche Notlage) kann das BAFzA auf bis zu einem Viertel der Schulden verzichten (§ 6 FPfZG). Ein Anspruch darauf besteht nicht — der Erlass ist eine Ermessensentscheidung.

Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren

Beide Freistellungsarten können kombiniert werden, der Gesamtzeitraum darf aber 24 Monate nicht überschreiten. Das Darlehen läuft durch — die 48-Monats-Frist beginnt mit dem Start der ersten Freistellung.

Häufige Fragen zum BAFzA-Darlehen

Wie hoch ist das BAFzA-Darlehen bei Pflegezeit?

Die monatliche Rate beträgt 50 % der Differenz zwischen dem KUG-pauschalierten Netto vor und während der Freistellung — mindestens 50 €/Monat. Bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse 4, 40 Std./Woche und Vollfreistellung sind das ca. 144 €/Monat.

Die Darlehenssumme ergibt sich aus Rate × Monate. Bei 6 Monaten und 144 €/Monat also ca. 864 €.

Wer zahlt das Darlehen — BAFzA oder Arbeitgeber?

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zahlt das Darlehen direkt an Sie. Der Antrag ist unter bafza.de zu stellen. Der Arbeitgeber ist lediglich zu informieren — er zahlt kein Gehalt während der Freistellung (sofern keine freiwillige Fortzahlung vereinbart).

Ist das Darlehen bei Pflegezeit zinsfrei?

Ja, vollständig zinsfrei (§ 3 Abs. 3 FPfZG). Es fallen weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühren an. Es muss jedoch vollständig zurückgezahlt werden — spätestens 48 Monate nach Freistellungsbeginn.

Was passiert, wenn ich die Pflegezeit abbreche?

Das Darlehen wird auch bei vorzeitigem Abbruch der Pflegezeit fällig. Die Tilgungsfrist (48 Monate ab Beginn) läuft weiter. Bei Beendigung der Pflegezeit vor dem geplanten Termin beginnt die Tilgung im Folgemonat.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Typischerweise: Arbeitsvertrag, Nachweis über Pflegebedürftigkeit des Angehörigen (Pflegegradbestätigung oder ärztliche Bescheinigung), Bestätigung der Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber und Einkommensnachweis der letzten 12 Monate. Genaue Anforderungen: bafza.de.

Kann ich Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren?

Ja. Kombiniert dürfen Pflegezeit und Familienpflegezeit höchstens 24 Monate umfassen. Die 48-Monats-Rückzahlungsfrist beginnt mit dem ersten Freistellungstag. Das Darlehen läuft über den gesamten Zeitraum ohne Unterbrechung.

Transparenz & Quellen

Stand: 03.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 3 FPfZG (Darlehen) · § 6 FPfZG (Erlass) · § 3 PflegeZG (Pflegezeit) · BA-Tabelle kug050-2026 (KUG-Nettoentgelte, PAP 01/26) · SGB3EntGV-Bekanntmachung 2026
Methodik: KUG-pauschaliertes Netto aus offizieller BA-Tabelle (kug050-2026, 422 Stützstellen). Vollfreistellung: fiktiv 15 Std./Woche. Mindestrate: 50 €/Monat.
Haftung: Unverbindliche Orientierung — keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlicher Bescheid nur durch das BAFzA.