Pflegezeit-Rechner 2026: Zinsloses Darlehen berechnen

Wer Pflegezeit nimmt, verliert Einkommen. Das BAFzA stellt dafür ein zinsloses Darlehen bereit — diesen Pflegezeit-Rechner nutzen, um Rate, Darlehenssumme und Tilgungsplan sofort zu ermitteln. Kostenlos, anonym, ohne Registrierung.

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Was berechnet dieser Pflegezeit-Rechner?
  • Das zinslose Darlehen: Das BAFzA zahlt monatlich ~50 % des Einkommensverlusts — zinsfrei, aber vollständig rückzahlbar (48 Monate).
  • Wer bekommt es: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, bei Pflegegrad 1+ des Angehörigen.
  • Was der Rechner liefert: Monatliche Darlehensrate, Gesamtsumme und vollständiger Tilgungsplan — anonym, ohne Registrierung.
✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: Juni 2026 · Quellen: PflegeZG · FPfZG · SGB XI · SGB VI · BAFzA · DRV · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.
⚠️ Rechtsanspruch nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten (§ 3 Abs. 1 PflegeZG). Bei kleineren Betrieben ist Pflegezeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich — ein Darlehen kann dennoch beantragt werden, sofern die Freistellung vereinbart wurde.

Kurz gesagt:

Sonderfall? Beamte → · Selbständige → · Geschwister →

✅ Pflegezeit planen? Diese 5 Schritte:

  1. Pflegegrad / Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person nachweisen — → Beratung vor Ort
  2. Arbeitgeber mindestens 10 Arbeitstage vorher schriftlich informieren — → Musterbrief
  3. Dauer und Freistellungsart festlegen — → Vergleich PFZ vs. FPfZ
  4. BAFzA-Darlehen mit diesem Rechner berechnen
  5. Antrag beim BAFzA vorbereiten — → Formulare — und im Pflege-Cockpit ablegen
📅 Rechenwerte 2026 · geprüft: 13.06.2026 ⚙ Rechtsgrundlage: § 3 PflegeZG, § 3 FPfZG 🔒 Anonym — keine Datenspeicherung Methodik & Quellen →

BAFzA-Darlehen berechnen

Durchschnitt der letzten 12 Monate
Beeinflusst den KUG-Nettoentgeltsatz
Ihre vertraglich vereinbarte Wochenstundenzahl
Bei Vollfreistellung werden 15 Std./Woche fiktiv angesetzt (§ 3 Abs. 3 FPfZG).
1 Monat 3 Monate 6 Monate
Pflegezeit: max. 6 Monate (§ 3 Abs. 1 PflegeZG)
Monatliche Darlehensrate
monatlich · unverbindliche Schätzung
⚠️ Zinsloses Darlehen — Rückzahlungspflicht. Das Geld ist kein Geschenk. Es wird zinslos gewährt, muss aber innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn vollständig zurückgezahlt werden. Tilgungsstart: Monat nach Ende der Pflegezeit.
Darlehenssumme gesamt
Tilgungsrate nach Pflegezeit
Tilgungszeitraum
Monat Rate (€) Restschuld (€)
Unverbindliche Orientierung — kein Bescheid. Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben und der offiziellen BA-Nettoentgelttabelle 2026 (kug050-2026). Abweichungen sind möglich, u. a. bei Sonderzahlungen, Mehrfachbeschäftigung oder Änderungen im Steuerrecht. Den verbindlichen Bescheid erteilt das BAFzA.
📋 Ihre nächsten Schritte
⌛ Frist AG-Ankündigung: mind. 10 Arbeitstage vor Beginn
📍 Zuständige Stellen Arbeitgeber (Ankündigung) · BAFzA (Darlehen)
📄 Unterlagen BAFzA Pflegebescheid · Arbeitsvertrag · Kontoverbindung
  1. 1
    Pflegezeit schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen Mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn — schriftlich, mit Angabe von Beginn und Dauer der Pflegezeit (§ 3 Abs. 3 PflegeZG).
  2. 2
    Pflegebedürftigkeit belegen Pflegegutachten des MDK oder Pflegebescheid der Pflegekasse (mind. Pflegegrad 1) bereithalten.
  3. 3
    BAFzA-Darlehen online beantragen Antrag auf bafza.de — möglichst vor Freistellungsbeginn, spätestens mit Beginn der Pflegezeit.
  4. 4
    Belege an BAFzA senden Nachweis der Pflegebedürftigkeit + Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers + Kontoverbindung.
  5. 5
    Tilgungsrate einplanen Die Rückzahlung beginnt nach Ende der Pflegezeit. Tilgungsrahmen: 48 Monate ab Freistellungsbeginn.

Wer hilft weiter?

BAFzA — Darlehensantrag Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. bafza.de
Arbeitgeber / Personalabteilung Empfänger der schriftlichen Ankündigung (mind. 10 Arbeitstage vorher).
Pflegekasse des Angehörigen Stellt den Pflegebescheid aus, der als Nachweis für BAFzA benötigt wird.
Pflegestützpunkt Kostenlose Beratung zu Pflegeleistungen, Fristen und Anträgen. Stützpunkt finden
💰 Was passiert mit Ihrer Sozialversicherung während der Pflegezeit?

Die Auswirkungen auf Ihre Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hängen davon ab, ob Sie sich vollständig oder teilweise freistellen lassen.

Versicherungszweig Vollfreistellung (0 h/Woche) Teilfreistellung (mind. 15 h/Woche)
Krankenversicherung (KV) Handlungsbedarf: Versicherungspflicht endet. Entweder freiwillig in der GKV versichern (voller Beitrag ca. 200–400 €/Mon.) oder über Familienversicherung des Partners absichern. Weiter wie bisher — auf Basis des reduzierten Gehalts.
Rentenversicherung (RV) Pflichtbeiträge pausieren. Ausnahme: Wenn Pflegegrad ≥ 2 und mind. 10 h/Woche Pflege → Pflegekasse zahlt RV-Beiträge automatisch nach Einreichung des Fragebogens (§ 44 SGB XI). Weiter wie bisher — auf Basis des reduzierten Gehalts. RV-Gutschrift durch Pflegekasse zusätzlich möglich.
Arbeitslosenversicherung (AV) Beiträge pausieren. Pflegezeit gilt jedoch als sonstige Versicherungszeit nach § 26 Abs. 2a SGB III — ALG-Anspruch bleibt erhalten. Weiter wie bisher — auf Basis des reduzierten Gehalts.
Pflegeversicherung (PV) Läuft über KV-Beiträge weiter. Läuft weiter.
⚠️ Bei Vollfreistellung: Sprechen Sie rechtzeitig (vor Freistellungsbeginn) mit Ihrer Krankenkasse über die freiwillige Versicherung. Der Arbeitgeberzuschuss zur KV entfällt — Sie tragen dann den vollen Beitrag.

Kein Anspruch auf das BAFzA-Darlehen für:

Pflegezeit-Rechner: Zinsloses Darlehen berechnen

Der Pflegezeit-Rechner ermittelt Ihre monatliche BAFzA-Darlehensrate nach § 3 FPfZG — auf Basis der offiziellen BA-Tabelle kug050-2026. Eingaben: Bruttogehalt, Steuerklasse, Freistellungsart (Voll- oder Teilfreistellung) sowie Dauer der Pflegezeit. Das Ergebnis: Darlehensrate, Gesamtsumme und vollständiger Tilgungsplan.

Was ist das BAFzA-Darlehen bei Pflegezeit?

Wer einen nahen Angehörigen pflegt und dafür die Arbeit ganz oder teilweise unterbricht, hat nach § 3 FPfZG Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Darlehen soll den Einkommensverlust während der Pflegezeit überbrücken — es muss aber vollständig zurückgezahlt werden.

Im Unterschied zum Pflegeunterstützungsgeld (PUG, max. 10 Tage akut) ist das BAFzA-Darlehen für längere Freistellungen gedacht: Pflegezeit bis zu 6 Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate (kombiniert max. 24 Monate).

Wie wird das BAFzA-Darlehen berechnet?

Die Berechnung folgt § 3 Abs. 3 FPfZG: Die Rate entspricht der Hälfte der Differenz aus KUG-pauschaliertem Netto vor und während der Freistellung.

RechenschrittFormel / Wert
KUG-Netto VORBA-Tabelle kug050-2026 für Ihr Brutto
Brutto WÄHRENDBrutto VOR × (Std. WÄHREND ÷ Std. VOR)
Bei VollfreistellungFiktiv 15 Std./Woche angesetzt
KUG-Netto WÄHRENDBA-Tabelle kug050-2026 für Brutto WÄHREND
EinkommensdifferenzKUG-Netto VOR − KUG-Netto WÄHREND
Monatliche Rate50 % × Differenz, mind. 50 €
DarlehenssummeRate × Anzahl Freistellungsmonate
TilgungsrateDarlehenssumme ÷ Tilgungsmonate
Tilgungsmonate48 − Freistellungsmonate (max. 6)

Die BA-Tabelle kug050-2026 enthält pauschalierte Nettoentgelte für alle Steuerklassen und zwei Leistungssätze (mit/ohne Kinder). Das ist nicht Ihr individuelles Netto, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Pauschalwert.

Darlehensberechnung: Einkommensverlust und BAFzA-Darlehen Beispiel: 50 % Teilfreistellung · 3.500 € Brutto · Steuerklasse 4 · Werte vereinfacht Netto vorher 2.400 € Netto während 1.500 € –900 € Verlust BAFzA-Darlehen (50 % des Verlusts) 450 €/Mon. Rückzahlung: 42 Monate nach Freistellungsende · Tilgungsrahmen 48 Monate ab Beginn (§ 3 FPfZG)
Abb.: BAFzA-Darlehen = 50 % des Einkommensverlusts (KUG-Netto VOR minus KUG-Netto WÄHREND). Beispielwerte vereinfacht — genaue Rate berechnet der Rechner oben.

Rückzahlung und Tilgungsplan

Das Darlehen muss innerhalb von 48 Monaten ab Beginn der Freistellung vollständig zurückgezahlt werden. Die Tilgung beginnt im Monat nach Ende der Pflegezeit. Bei 6 Monaten Pflegezeit bleiben also 42 Monate für die Rückzahlung.

In besonderen Härtefällen (nachgewiesene wirtschaftliche Notlage) kann das BAFzA auf bis zu einem Viertel der Schulden verzichten (§ 6 FPfZG). Ein Anspruch darauf besteht nicht — der Erlass ist eine Ermessensentscheidung.

48-Monats-Tilgungsrahmen: Freistellung und Rückzahlung im Zeitverlauf 48-Monats-Tilgungsrahmen ab Beginn der Freistellung (§ 3 FPfZG) Pflegezeit (max. 6 Mon.) 6 M. 42 Monate Rückzahlung Familienpflegezeit (max. 24 Mon.) 24 Monate 24 Monate Rückzahlung 0 6 12 18 24 30 36 42 48 Monate ab Freistellungsbeginn Freistellung Rückzahlung (innerhalb 48 Monate)
Abb.: 48-Monats-Tilgungsrahmen — je kürzer die Freistellung, desto länger die Rückzahlungsphase. Quelle: § 3 Abs. 3 FPfZG.

Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren

Beide Freistellungsarten können kombiniert werden, der Gesamtzeitraum darf aber 24 Monate nicht überschreiten. Das Darlehen läuft durch — die 48-Monats-Frist beginnt mit dem Start der ersten Freistellung.

Häufige Fragen zum BAFzA-Darlehen

Wie hoch ist das BAFzA-Darlehen bei Pflegezeit?

Die monatliche Rate beträgt 50 % der Differenz zwischen dem KUG-pauschalierten Netto vor und während der Freistellung — mindestens 50 €/Monat. Bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse 4, 40 Std./Woche und Vollfreistellung sind das ca. 144 €/Monat.

Die Darlehenssumme ergibt sich aus Rate × Monate. Bei 6 Monaten und 144 €/Monat also ca. 864 €.

Wer zahlt das Darlehen — BAFzA oder Arbeitgeber?

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zahlt das Darlehen direkt an Sie. Der Antrag ist unter bafza.de zu stellen. Der Arbeitgeber ist lediglich zu informieren — er zahlt kein Gehalt während der Freistellung (sofern keine freiwillige Fortzahlung vereinbart).

Ist das Darlehen bei Pflegezeit zinsfrei?

Ja, vollständig zinsfrei (§ 3 Abs. 3 FPfZG). Es fallen weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühren an. Es muss jedoch vollständig zurückgezahlt werden — spätestens 48 Monate nach Freistellungsbeginn.

Was passiert, wenn ich die Pflegezeit abbreche?

Das Darlehen wird auch bei vorzeitigem Abbruch der Pflegezeit fällig. Die Tilgungsfrist (48 Monate ab Beginn) läuft weiter. Bei Beendigung der Pflegezeit vor dem geplanten Termin beginnt die Tilgung im Folgemonat.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Typischerweise: Arbeitsvertrag, Nachweis über Pflegebedürftigkeit des Angehörigen (Pflegegradbestätigung oder ärztliche Bescheinigung), Bestätigung der Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber und Einkommensnachweis der letzten 12 Monate. Genaue Anforderungen: bafza.de.

Kann ich Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren?

Ja. Kombiniert dürfen Pflegezeit und Familienpflegezeit höchstens 24 Monate umfassen. Die 48-Monats-Rückzahlungsfrist beginnt mit dem ersten Freistellungstag. Das Darlehen läuft über den gesamten Zeitraum ohne Unterbrechung.

Wie berechnet der Pflegezeit-Rechner das zinslose Darlehen?

Der Pflegezeit-Rechner ermittelt die monatliche Rate nach § 3 FPfZG: 50 % der Differenz zwischen dem KUG-pauschalierten Netto vor und während der Pflegezeit. Grundlage ist die BA-Tabelle kug050-2026. Für Vollfreistellung werden fiktiv 15 Std./Woche angesetzt. Das Ergebnis enthält Rate, Darlehenssumme und Tilgungsplan.

Wann muss das zinslose Darlehen bei Pflegezeit zurückgezahlt werden?

Die Tilgung beginnt im Monat nach Ende der Pflegezeit. Das Darlehen muss innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn vollständig zurückgezahlt sein. Bei 6 Monaten Pflegezeit bleiben 42 Monate für die Rückzahlung. In Härtefällen kann das BAFzA bis zu einem Viertel erlassen (§ 6 FPfZG — Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch).

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Pflegezeit verweigert oder das BAFzA-Darlehen abgelehnt wird?

Die Freistellung kann von Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten nicht verweigert werden — der Anspruch besteht kraft Gesetz (§ 3 PflegeZG). Verweigert der Arbeitgeber trotzdem, ist Klage vor dem Arbeitsgericht möglich. Bei kleineren Betrieben (≤ 15 Beschäftigte) besteht kein Rechtsanspruch auf Freistellung.

Das BAFzA-Darlehen wird häufig nur wegen fehlender Unterlagen zurückgestellt — dann haben Sie in der Regel 4 Wochen Zeit zum Nachreichen. Bei inhaltlicher Ablehnung: schriftlicher Widerspruch direkt beim BAFzA (info@bafza.de), danach Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Transparenz & Quellen

Stand: 13.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 3 FPfZG (Darlehen) · § 6 FPfZG (Erlass) · § 3 PflegeZG (Pflegezeit) · BA-Tabelle kug050-2026 (KUG-Nettoentgelte, PAP 01/26) · SGB3EntGV-Bekanntmachung 2026
Methodik: KUG-pauschaliertes Netto aus offizieller BA-Tabelle (kug050-2026, 422 Stützstellen). Vollfreistellung: fiktiv 15 Std./Woche. Mindestrate: 50 €/Monat.
Haftung: Unverbindliche Orientierung — keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlicher Bescheid nur durch das BAFzA.