Pflegezeit vs. Familienpflegezeit: Was ist der Unterschied?

Pflegezeit und Familienpflegezeit klingen ähnlich, funktionieren aber unterschiedlich — bei Dauer, Mindestarbeitszeit, Arbeitgeberpflicht und Darlehensberechnung. Diese Seite erklärt alle Unterschiede klar und zeigt, wann welche Option sinnvoller ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

Merkmal Pflegezeit (PflegeZG) Familienpflegezeit (FPfZG)
Gesetzliche Grundlage§ 3 PflegeZG§ 2 FPfZG
Maximale Dauer6 Monate24 Monate
Vollfreistellung möglich?✓ Ja (0 h/Woche)✗ Nein (mind. 15 h/Woche)
MindestarbeitszeitKeine (Vollfreistellung möglich)15 h/Woche
Arbeitgeber-Anspruch ab> 15 Beschäftigte> 25 Beschäftigte
BAFzA-Darlehen✓ Ja (zinsfrei)✓ Ja (zinsfrei)
Ankündigungsfrist10 Arbeitstage8 Wochen
Kombinierbar?✓ Ja — max. 24 Monate Gesamtdauer

Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Bis zu 6 Monate, auch Vollfreistellung

Die Pflegezeit ermöglicht eine Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate. Sie können vollständig freigestellt werden (0 Stunden) oder Ihre Arbeitszeit reduzieren. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat.

Die Ankündigungsfrist beträgt nur 10 Arbeitstage — Pflegezeit kann also relativ kurzfristig in Anspruch genommen werden. Das ist ein entscheidender Vorteil bei plötzlichem Pflegebedarf.

Für die Darlehensberechnung bei Vollfreistellung wird gesetzlich eine fiktive Arbeitszeit von 15 Stunden/Woche angesetzt (§ 3 Abs. 3 FPfZG). Das Darlehen beträgt 50 % der Differenz der KUG-pauschalierten Nettoeinkommen vor und nach der Freistellung.

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Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): Bis zu 24 Monate, aber mindestens 15 h/Woche

Die Familienpflegezeit ist für längere Pflegephasen gedacht. Sie können Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren — müssen aber mindestens 15 Stunden/Woche weiterarbeiten. Eine vollständige Freistellung ist bei der Familienpflegezeit nicht möglich.

Die Ankündigungsfrist beträgt 8 Wochen — deutlich länger als bei der Pflegezeit. Auch der Anspruch greift erst ab mehr als 25 Beschäftigten beim Arbeitgeber.

Das BAFzA-Darlehen bei Familienpflegezeit berechnet sich ebenfalls auf Basis der KUG-pauschalierten Nettoentgelte. Da Sie weiterarbeiten, ist der Einkommensausfall geringer — und damit auch das Darlehen.

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Wie funktioniert die Kombination?

Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden — die Gesamtdauer darf 24 Monate nicht überschreiten (§ 2 Abs. 2 FPfZG). Die typische Kombination:

  • 6 Monate Pflegezeit (Vollfreistellung) für intensive Pflegephasen
  • Direkt anschließend: 18 Monate Familienpflegezeit (mind. 15 h/Woche)
  • Gesamt: 24 Monate Freistellungsphase

Kürzere Kombinationen sind ebenfalls möglich, z. B. 3 Monate Pflegezeit + 9 Monate Familienpflegezeit = 12 Monate Gesamtdauer.

Den optimalen Aufteilungsplan für Ihre Situation berechnet der Szenarien-Optimierer automatisch — inklusive Darlehen, Tilgung und Rentenpunkten.

Welche Option ist für mich die richtige?

Hier sind die wichtigsten Entscheidungskriterien:

Pflegezeit wählen wenn…

  • Sie vollständig freigestellt werden möchten oder müssen
  • Die Pflegephase voraussichtlich kürzer ist (bis 6 Monate)
  • Sie schnell reagieren müssen (10 Arbeitstage Ankündigungsfrist)
  • Ihr Arbeitgeber zwischen 16 und 25 Beschäftigten hat

Familienpflegezeit wählen wenn…

  • Die Pflege langfristig geplant ist (über 6 Monate)
  • Sie weiter (reduziert) arbeiten können und möchten
  • Ihnen Rentenpunkte über einen langen Zeitraum wichtig sind
  • Sie die Darlehens-Tilgungsbelastung über mehr Monate verteilen möchten

Kombination wählen wenn…

  • Die Pflege voraussichtlich über 6 Monate dauert
  • Anfangs mehr Zeit für die Pflege nötig ist, später weniger
  • Sie maximale Rentenpunkte über den längsten Zeitraum ansammeln möchten

Was kostet das BAFzA-Darlehen wirklich?

Das Darlehen ist zinsfrei — Sie zahlen keinen Cent Zinsen. Es muss aber vollständig zurückgezahlt werden: innerhalb von 48 Monaten ab Beginn der Freistellung (Freistellungsmonate + Tilgungsmonate = max. 48).

Bei 6 Monaten Pflegezeit beträgt der Tilgungszeitraum max. 42 Monate. Bei 24 Monaten Familienpflegezeit beträgt er max. 24 Monate — die monatliche Rate ist hier also höher, da weniger Zeit zum Tilgen bleibt.

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Häufige Fragen

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Pflegezeit erlaubt Vollfreistellung (0 h/Woche) für bis zu 6 Monate. Die Familienpflegezeit erfordert mind. 15 h/Woche Restarbeit und dauert bis zu 24 Monate. Beide sind kombinierbar bis max. 24 Monate Gesamtdauer.

Kann man Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren?

Ja. Die Gesamtdauer darf 24 Monate nicht überschreiten (§ 2 Abs. 2 FPfZG). Typisch: 6 Mon. Pflegezeit + 18 Mon. Familienpflegezeit.

Haben beide denselben Arbeitgeberanspruch?

Nein. Pflegezeit greift ab mehr als 15 Beschäftigten, Familienpflegezeit erst ab mehr als 25 Beschäftigten. Bei kleineren Arbeitgebern besteht kein Rechtsanspruch, aber eine freiwillige Vereinbarung ist möglich.

Wo beantragt man das BAFzA-Darlehen?

Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), online unter bafza.de. Der Antrag muss vor Beginn der Freistellung gestellt werden.

Welche Option ist günstiger?

Das hängt von Dauer und Restarbeitszeit ab. Kürzere Freistellungen mit höherer Restarbeitszeit bedeuten weniger Darlehen und geringere Tilgungsbelastung. Der Szenarien-Optimierer berechnet alle Varianten für Ihre Situation.

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Redaktioneller Stand: 04.06.2026

Geprüft anhand PflegeZG, FPfZG und BAFzA-Angaben. Berechnungen auf Basis KUG-Tabelle 2026 (BA kug050-2026). Keine Behördenseite — keine Rechtsberatung.