Pflegeleistungen im Vergleich 2026

Vier aktuell beantragbare Leistungen für pflegende Angehörige im direkten Vergleich — plus das geplante Familienpflegegeld. Von der kurzfristigen Akutlösung bis zur langfristigen Teilfreistellung: Fristen, Zuständigkeit, Formulare und direkter Link zum passenden Rechner.

✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: 13.06.2026 · Quellen: PflegeZG · FPfZG · SGB XI · BAFzA · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.
📅 Rechenwerte 2026 · geprüft: 13.06.2026 ⚙ Rechtsgrundlagen: § 44a SGB XI · § 3 PflegeZG · § 2 FPfZG · § 166 SGB VI 🔒 Unabhängig — keine Website einer Behörde oder Pflegekasse Methodik & Quellen →

🎯 Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Wählen Sie Ihre aktuelle Lage — wir zeigen, welche Leistung am besten passt:

Pflegeleistungen im Überblick 2026 PUG Pflegeunterstützungsgeld DAUER bis 10 Tage/Jahr GELDLEISTUNG ~90 % Nettolohn RÜCKZAHLUNG nein AB PFLEGEGRAD PG 1 BETRIEB alle Größen Pflegezeit bis 6 Monate Freistellung DAUER bis 6 Monate GELDLEISTUNG Zinsloses Darlehen RÜCKZAHLUNG 48 Monate AB PFLEGEGRAD PG 1 BETRIEB > 15 Beschäftigte Familienpflegezeit bis 24 Monate Teilzeit DAUER bis 24 Monate GELDLEISTUNG Zinsloses Darlehen RÜCKZAHLUNG 48 Monate AB PFLEGEGRAD PG 1 BETRIEB > 25 Beschäftigte Rentenpunkte Rentenversicherung aus Pflege DAUER während Pflege GELDLEISTUNG RV-Beiträge durch PK RÜCKZAHLUNG entfällt AB PFLEGEGRAD PG 2 BETRIEB entfällt
Abb. 1: Überblick Pflegeleistungen — Dauer, Geldleistung, Rückzahlung (Stand 2026). Quellen: § 44a SGB XI · § 3 FPfZG · § 166 SGB VI.
Merkmal
Pflegeunter­stützungsgeld PUG
📈 Pflegezeit PFZ
📅 Familien­pflegezeit FPfZ
📈 Rentenpunkte aus Pflege RV
📚 Familien­pflegegeld geplant
Wann passend? Akuter Pflegefall, wenige Tage Organisation nötig Längere Auszeit bis 6 Monate, auch vollständige Freistellung Dauerhaft weniger arbeiten, Pflege parallel zum Job Regelmäßige häusliche Pflege — immer parallel möglich Nicht bewilligbar — Referentenentwurf, kein Inkrafttreten
Dauer Max. 10 Arbeitstage je Kalenderjahr Max. 6 Monate je pflegebedürftiger Person Max. 24 Monate je pflegebedürftiger Person (PFZ+FPfZ zusammen max. 24 Mon.) Solange Voraussetzungen erfüllt sind — kein Zeitlimit Noch nicht definiert
Geldleistung Ca. 90 % des Nettoentgelts als Ersatzleistung (Pflegekasse) BAFzA-Darlehen: ~50 % der Einkommenslücke — zinslos, rückzahlbar BAFzA-Darlehen: ~50 % der Einkommenslücke — zinslos, rückzahlbar Kein Geld direkt — Pflegekasse zahlt RV-Beiträge für spätere Rente Nicht definiert
Rückzahlung? ✕ Nein — Ersatzleistung ⚠ Ja — Darlehen, 48 Monate ab Freistellungsbeginn ⚠ Ja — Darlehen, 48 Monate ab Freistellungsbeginn ✕ Nein — kein Darlehen Unbekannt
Pflegegrad nötig? ✕ Nein — nur ärztliche Bescheinigung ✓ Mind. Pflegegrad 1 ✓ Mind. Pflegegrad 1 ✓ Mind. Pflegegrad 2 Unbekannt
Arbeitgeberfrist Taggleich informieren (§ 2 Abs. 2 PflegeZG) Mind. 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich (§ 3 Abs. 3 PflegeZG) Mind. 8 Wochen vor Beginn schriftlich (§ 2a FPfZG) Keine — kein Einfluss auf Arbeitszeit Unbekannt
Arbeitgeberbetrieb Kein Mindestwert — gilt für alle Betriebsgrößen Rechtsanspruch: > 15 Beschäftigte Rechtsanspruch: > 25 Beschäftigte Keine — kein Beschäftigungsverhältnis erforderlich Unbekannt
Freistellungsart Vollständige Freistellung (kurzfristig) Vollständig oder teilweise möglich Nur Teilfreistellung — mind. 15 h/Woche weiterarbeiten Keine Freistellung — unabhängig von Arbeitszeit
Zuständige Stelle Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen BAFzA (Darlehen) + Arbeitgeber (Ankündigung) BAFzA (Darlehen) + Arbeitgeber (Vereinbarung) Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen Unbekannt — vermutlich Pflegekasse
Kündigungsschutz ✓ Ab Ankündigung bis Ende (§ 5 PflegeZG) ✓ Ab Ankündigung bis Ende (§ 5 PflegeZG) ✓ Ab Ankündigung bis Ende (§ 2 Abs. 3 FPfZG) ✕ Kein gesonderter Schutz Unbekannt
Kombinierbar? Parallel zu PFZ/FPfZ möglich (10 Tage/Jahr) + PUG (parallel) · + FPfZ (gesamt max. 24 Mon.) · + Rentenpunkte + PUG (parallel) · + PFZ (vorher, gesamt max. 24 Mon.) · + Rentenpunkte Immer kombinierbar — unabhängig von Freistellung Unbekannt
Antrag / Formular Antrag bei Pflegekasse BAFzA-Darlehen beantragen BAFzA-Darlehen beantragen Fragebogen bei Pflegekasse Kein Antrag möglich
Mustertext E-Mail: Arbeitgeber informieren Brief: Pflegezeit ankündigen Brief: Familienpflegezeit ankündigen Checkliste: Rentenpunkte sichern
Rechner → PUG berechnen → Darlehen berechnen → Darlehen berechnen → Rentenzuwachs berechnen Hintergrund lesen
Cockpit-To-do
📚 Familienpflegegeld (geplant): Das Familienpflegegeld ist ein politisches Vorhaben ohne geltendes Recht. Es existiert kein verabschiedetes Gesetz, kein Antrag und keine Auszahlungsstelle. Alle Hintergründe hier.
📝 Redaktioneller Hinweis: Die Tabelle oben zeigt die vier Leistungen im direkten Vergleich. Dieser Abschnitt erklärt, welche Kombinationen möglich sind — und warum PUG, Pflegezeit, Familienpflegezeit und Rentenpunkte keine gegenseitigen Sperren aktivieren.

Kombinationsmöglichkeiten

Die meisten Leistungen lassen sich kombinieren — mit einem wichtigen Limit:

  • PUG + Pflegezeit: PUG (10 Tage/Jahr) kann vor oder nach der Pflegezeit genutzt werden.
  • Pflegezeit + Familienpflegezeit: Möglich, aber zusammen max. 24 Monate je pflegebedürftiger Person.
  • Rentenpunkte + alles: Die Rentenpunkte-Regelung ist unabhängig von Freistellungen — immer parallel beantragbar, solange PG 2+ und mind. 10 h/Woche Häuslichkeit.
  • Optimale Kombination finden: Der Szenarien-Optimierer berechnet alle gültigen PFZ+FPfZ-Varianten nach Ihrem Ziel.
Pflegeleistungen nach Pflegegrad 2026 PFLEGEGRAD PUG BAFzA-DARLEHEN RV-BEITRAG / MONAT (Pflegekasse) PG 1 — kein Anspruch PG 2 199 €/Mon. PG 3 316 €/Mon. PG 4 515 €/Mon. PG 5 736 €/Mon. Voraussetzung RV: mind. 10 h/Woche Pflege, häuslich, PG ≥ 2 (§ 44 SGB XI). RV-Beitrag: Pflegegeld-Leistungsart, Bezugsgröße 3.955 €, RV-Satz 18,6 % (§ 166 SGB VI, Stand 2026).
Abb. 2: Pflegeleistungen nach Pflegegrad — PUG und BAFzA-Darlehen gelten ab PG 1, Rentenpunkte wachsen ab PG 2 mit dem Pflegegrad (Stand 2026).

Was unterscheidet Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Vollständige oder teilweise Freistellung bis zu 6 Monaten. Rechtsanspruch ab 16 Beschäftigten. Darlehen über BAFzA.

Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): Nur Teilfreistellung (mind. 15 h/Woche), bis zu 24 Monate. Rechtsanspruch ab 26 Beschäftigten. Gleicher BAFzA-Darlehensmechanismus.

Entscheidungshilfe: Wer Vollfreistellung braucht → Pflegezeit. Wer langfristig reduziert arbeiten möchte → Familienpflegezeit. Wer die optimale Kombination sucht → Optimierer.

Transparenz & Quellen

Stand: 13.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 44a SGB XI (PUG) · § 3 PflegeZG (Pflegezeit) · § 2 FPfZG (Familienpflegezeit) · § 44 SGB XI · § 166 SGB VI (Rentenpunkte)
Haftung: Unverbindliche Orientierungshilfe. Verbindliche Auskünfte erteilen Pflegekasse, BAFzA und DRV.