Pflegeleistungen im Vergleich 2026
Alle fünf Leistungen für pflegende Angehörige auf einen Blick — von der kurzfristigen Akutlösung bis zur langfristigen Teilfreistellung. Inklusive Fristen, Zuständigkeit, Formulare und direktem Link zum passenden Rechner.
| Merkmal |
Pflegeunterstützungsgeld
PUG
|
Pflegezeit
PFZ
|
Familienpflegezeit
FPfZ
|
Rentenpunkte aus Pflege
RV
|
Familienpflegegeld
geplant
|
|---|---|---|---|---|---|
| Wann passend? | Akuter Pflegefall, wenige Tage Organisation nötig | Längere Auszeit bis 6 Monate, auch vollständige Freistellung | Dauerhaft weniger arbeiten, Pflege parallel zum Job | Regelmäßige häusliche Pflege — immer parallel möglich | Nicht bewilligbar — Referentenentwurf, kein Inkrafttreten |
| Dauer | Max. 10 Arbeitstage je Kalenderjahr | Max. 6 Monate je pflegebedürftiger Person | Max. 24 Monate je pflegebedürftiger Person (PFZ+FPfZ zusammen max. 24 Mon.) | Solange Voraussetzungen erfüllt sind — kein Zeitlimit | Noch nicht definiert |
| Geldleistung | Ca. 90 % des Nettoentgelts als Ersatzleistung (Pflegekasse) | BAFzA-Darlehen: ~50 % der Einkommenslücke — zinslos, rückzahlbar | BAFzA-Darlehen: ~50 % der Einkommenslücke — zinslos, rückzahlbar | Kein Geld direkt — Pflegekasse zahlt RV-Beiträge für spätere Rente | Nicht definiert |
| Rückzahlung? | ✕ Nein — Ersatzleistung | ⚠ Ja — Darlehen, 48 Monate ab Freistellungsbeginn | ⚠ Ja — Darlehen, 48 Monate ab Freistellungsbeginn | ✕ Nein — kein Darlehen | Unbekannt |
| Pflegegrad nötig? | ✕ Nein — nur ärztliche Bescheinigung | ✓ Mind. Pflegegrad 1 | ✓ Mind. Pflegegrad 1 | ✓ Mind. Pflegegrad 2 | Unbekannt |
| Arbeitgeberfrist | Taggleich informieren (§ 2 Abs. 2 PflegeZG) | Mind. 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich (§ 3 Abs. 3 PflegeZG) | Mind. 8 Wochen vor Beginn schriftlich (§ 2a FPfZG) | Keine — kein Einfluss auf Arbeitszeit | Unbekannt |
| Arbeitgeberbetrieb | Kein Mindestwert — gilt für alle Betriebsgrößen | Rechtsanspruch: > 15 Beschäftigte | Rechtsanspruch: > 25 Beschäftigte | Keine — kein Beschäftigungsverhältnis erforderlich | Unbekannt |
| Freistellungsart | Vollständige Freistellung (kurzfristig) | Vollständig oder teilweise möglich | Nur Teilfreistellung — mind. 15 h/Woche weiterarbeiten | Keine Freistellung — unabhängig von Arbeitszeit | — |
| Zuständige Stelle | Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen | BAFzA (Darlehen) + Arbeitgeber (Ankündigung) | BAFzA (Darlehen) + Arbeitgeber (Vereinbarung) | Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen | Unbekannt — vermutlich Pflegekasse |
| Kündigungsschutz | ✓ Ab Ankündigung bis Ende (§ 5 PflegeZG) | ✓ Ab Ankündigung bis Ende (§ 5 PflegeZG) | ✓ Ab Ankündigung bis Ende (§ 2 Abs. 3 FPfZG) | ✕ Kein gesonderter Schutz | Unbekannt |
| Kombinierbar? | Parallel zu PFZ/FPfZ möglich (10 Tage/Jahr) | + PUG (parallel) · + FPfZ (gesamt max. 24 Mon.) · + Rentenpunkte | + PUG (parallel) · + PFZ (vorher, gesamt max. 24 Mon.) · + Rentenpunkte | Immer kombinierbar — unabhängig von Freistellung | Unbekannt |
| Antrag / Formular | Antrag bei Pflegekasse | BAFzA-Darlehen beantragen | BAFzA-Darlehen beantragen | Fragebogen bei Pflegekasse | Kein Antrag möglich |
| Mustertext | E-Mail: Arbeitgeber informieren | Brief: Pflegezeit ankündigen | Brief: Familienpflegezeit ankündigen | Checkliste: Rentenpunkte sichern | — |
| Rechner | → PUG berechnen | → Darlehen berechnen | → Darlehen berechnen | → Rentenzuwachs berechnen | Hintergrund lesen |
| Cockpit-To-do | — |
Kombinationsmöglichkeiten
Die meisten Leistungen lassen sich kombinieren — mit einem wichtigen Limit:
- PUG + Pflegezeit: PUG (10 Tage/Jahr) kann vor oder nach der Pflegezeit genutzt werden.
- Pflegezeit + Familienpflegezeit: Möglich, aber zusammen max. 24 Monate je pflegebedürftiger Person.
- Rentenpunkte + alles: Die Rentenpunkte-Regelung ist unabhängig von Freistellungen — immer parallel beantragbar, solange PG 2+ und mind. 10 h/Woche Häuslichkeit.
- Optimale Kombination finden: Der Szenarien-Optimierer berechnet alle gültigen PFZ+FPfZ-Varianten nach Ihrem Ziel.
Was unterscheidet Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Vollständige oder teilweise Freistellung bis zu 6 Monaten. Rechtsanspruch ab 16 Beschäftigten. Darlehen über BAFzA.
Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): Nur Teilfreistellung (mind. 15 h/Woche), bis zu 24 Monate. Rechtsanspruch ab 26 Beschäftigten. Gleicher BAFzA-Darlehensmechanismus.
Entscheidungshilfe: Wer Vollfreistellung braucht → Pflegezeit. Wer langfristig reduziert arbeiten möchte → Familienpflegezeit. Wer die optimale Kombination sucht → Optimierer.