Selbständig und Pflege eines Angehörigen: Was ist möglich?

Als Selbständiger oder Freiberufler stehen Ihnen viele staatliche Pflegeleistungen für Beschäftigte nicht offen — aber nicht alle Türen sind geschlossen. Diese Seite zeigt klar, was geht und was nicht.

Übersicht: Was steht Selbständigen zu?

Leistung Für Selbständige Grund
Pflegeunterstützungsgeld (PUG) ❌ Kein Anspruch § 44a SGB XI gilt nur für Beschäftigte
Pflegezeit (bis 6 Monate) ❌ Kein gesetzlicher Anspruch PflegeZG gilt nur für Arbeitnehmer
BAFzA-Darlehen (Pflegezeit/Familienpflegezeit) ❌ Kein Anspruch § 3 FPfZG setzt Arbeitsverhältnis voraus
Kündigungsschutz nach PflegeZG ❌ Entfällt Kein Arbeitgeber, also kein Schutzbereich
Rentenpunkte aus Pflege ✓ Möglich § 44 SGB XI gilt für alle Pflegepersonen
Beratung beim Pflegestützpunkt ✓ Möglich Offen für alle
Pflegegeld an pflegedürftigen Angehörigen ✓ Möglich (indirekt) Angehöriger kann Pflegegeld weiterreichen

Warum sind Selbständige ausgeschlossen?

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) richten sich an Beschäftigte — also Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Selbständige und Freiberufler haben kein Arbeitgeher-Arbeitsverhältnis, das die Freistellungsrechte begründet.

Das Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) ist ebenfalls eine Lohnersatzleistung für entgangenes Arbeitsentgelt — als Selbständiger gibt es kein Arbeitsentgelt, das ersetzt werden könnte.

Was ist möglich: Rentenpunkte

Die gute Nachricht: Rentenpunkte aus der Pflege stehen nicht nur Arbeitnehmern zu. § 44 SGB XI gilt für alle Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen häuslich pflegen — unabhängig von der eigenen Beschäftigungsform.

Voraussetzungen für Selbständige (identisch mit Arbeitnehmern):

  • Angehöriger hat mindestens Pflegegrad 2
  • Mindestens 10 Pflegestunden pro Woche
  • Pflege an mindestens 2 Tagen pro Woche
  • Eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden/Woche
  • Häusliche Pflege (kein stationäres Heim)
⚠️ 30-Stunden-Regelung für Selbständige: Maßgeblich ist hier die tatsächliche Arbeitszeit (da kein Arbeitsvertrag existiert). Wer als Selbständiger mehr als 30 Stunden/Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Rentenpunkte aus Pflege. Im Zweifelsfall bei der Pflegekasse nachfragen.

Den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht erhalten Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. Die Rentenbeiträge zahlt dann die Pflegekasse — nicht Sie selbst.

Pflegegeld als indirekte Unterstützung

Erhält Ihr Angehöriger Pflegegeld (§ 37 SGB XI) von seiner Pflegekasse, kann er dieses frei verwenden — und es freiwillig an Sie weitergeben, um Ihre Pflegeleistung anzuerkennen. Das ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern hängt von der Entscheidung des Pflegebedürftigen ab.

Die Höhe des Pflegegeldes 2026:

PflegegradPflegegeld/Monat
PG 2332 €
PG 3573 €
PG 4765 €
PG 5947 €

Verdienstausfall-Versicherung und private Absicherung

Selbständige sollten prüfen, ob ihre Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung auch Pflegeabwesenheiten abdeckt. Einige Versicherer bieten spezifische Tarife für pflegende Angehörige an. Eine Frage, die sich lohnt — gerade wenn Sie längere Pflegephasen planen.

Wer hilft weiter?

Pflegekasse des Angehörigen Fragebogen für Rentenpunkte und Auskunft über Pflegegeld-Höhe.
Deutsche Rentenversicherung Bei Fragen zur RV-Anmeldung als Pflegeperson. drv.bund.de
Pflegestützpunkt Kostenlose Beratung zu allen Pflege-Optionen — auch für Selbständige. Stützpunkt finden
Pflegetelefon 030 20179131 (Mo–Do 8–18, Fr 8–16 Uhr) — BMFSFJ

Häufige Fragen für Selbständige

Ich bin selbständig und mein Elternteil braucht Pflege — was kann ich sofort tun?

Sofort: Pflegekasse des Elternteils kontaktieren, Pflegegrad beantragen falls noch nicht vorhanden, Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht anfordern. Pflegestützpunkt aufsuchen für eine umfassende Beratung Ihrer Situation.

Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH — bin ich Arbeitnehmer?

Das hängt von der konkreten Konstellation ab. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 50 % Anteile) gilt sozialversicherungsrechtlich meist als Selbständiger. Bei Minderheitsbeteiligung kann Arbeitnehmerstatus vorliegen. Für verbindliche Auskunft: Deutsche Rentenversicherung oder Steuerberater befragen.

Kann ich als Selbständiger meine Pflegetätigkeit steuerlich geltend machen?

Eine direkte steuerliche Absetzbarkeit von Pflegezeiten gibt es nicht. Pflegegeld, das Sie vom Angehörigen erhalten, ist für Sie steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Für Pflegekosten gilt ggf. der Behinderten-Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen — Steuerberater befragen.

Transparenz & Quellen

Stand:08.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 44a SGB XI (PUG) · § 44 SGB XI (Rentenpunkte Pflege) · § 37 SGB XI (Pflegegeld) · PflegeZG · FPfZG · § 3 Nr. 36 EStG (Steuerfreiheit Pflegegeld)
Haftung: Unverbindliche Orientierung. Für verbindliche Auskunft: Steuerberater, Pflegekasse, Deutsche Rentenversicherung.