Selbständig und Pflege eines Angehörigen: Was ist möglich?
Als Selbständiger oder Freiberufler stehen Ihnen viele staatliche Pflegeleistungen für Beschäftigte nicht offen — aber nicht alle Türen sind geschlossen. Diese Seite zeigt klar, was geht und was nicht.
Übersicht: Was steht Selbständigen zu?
| Leistung | Für Selbständige | Grund |
|---|---|---|
| Pflegeunterstützungsgeld (PUG) | ❌ Kein Anspruch | § 44a SGB XI gilt nur für Beschäftigte |
| Pflegezeit (bis 6 Monate) | ❌ Kein gesetzlicher Anspruch | PflegeZG gilt nur für Arbeitnehmer |
| BAFzA-Darlehen (Pflegezeit/Familienpflegezeit) | ❌ Kein Anspruch | § 3 FPfZG setzt Arbeitsverhältnis voraus |
| Kündigungsschutz nach PflegeZG | ❌ Entfällt | Kein Arbeitgeber, also kein Schutzbereich |
| Rentenpunkte aus Pflege | ✓ Möglich | § 44 SGB XI gilt für alle Pflegepersonen |
| Beratung beim Pflegestützpunkt | ✓ Möglich | Offen für alle |
| Pflegegeld an pflegedürftigen Angehörigen | ✓ Möglich (indirekt) | Angehöriger kann Pflegegeld weiterreichen |
Warum sind Selbständige ausgeschlossen?
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) richten sich an Beschäftigte — also Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Selbständige und Freiberufler haben kein Arbeitgeher-Arbeitsverhältnis, das die Freistellungsrechte begründet.
Das Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) ist ebenfalls eine Lohnersatzleistung für entgangenes Arbeitsentgelt — als Selbständiger gibt es kein Arbeitsentgelt, das ersetzt werden könnte.
Was ist möglich: Rentenpunkte
Die gute Nachricht: Rentenpunkte aus der Pflege stehen nicht nur Arbeitnehmern zu. § 44 SGB XI gilt für alle Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen häuslich pflegen — unabhängig von der eigenen Beschäftigungsform.
Voraussetzungen für Selbständige (identisch mit Arbeitnehmern):
- Angehöriger hat mindestens Pflegegrad 2
- Mindestens 10 Pflegestunden pro Woche
- Pflege an mindestens 2 Tagen pro Woche
- Eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden/Woche
- Häusliche Pflege (kein stationäres Heim)
Den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht erhalten Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. Die Rentenbeiträge zahlt dann die Pflegekasse — nicht Sie selbst.
Pflegegeld als indirekte Unterstützung
Erhält Ihr Angehöriger Pflegegeld (§ 37 SGB XI) von seiner Pflegekasse, kann er dieses frei verwenden — und es freiwillig an Sie weitergeben, um Ihre Pflegeleistung anzuerkennen. Das ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern hängt von der Entscheidung des Pflegebedürftigen ab.
Die Höhe des Pflegegeldes 2026:
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat |
|---|---|
| PG 2 | 332 € |
| PG 3 | 573 € |
| PG 4 | 765 € |
| PG 5 | 947 € |
Verdienstausfall-Versicherung und private Absicherung
Selbständige sollten prüfen, ob ihre Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung auch Pflegeabwesenheiten abdeckt. Einige Versicherer bieten spezifische Tarife für pflegende Angehörige an. Eine Frage, die sich lohnt — gerade wenn Sie längere Pflegephasen planen.
Wer hilft weiter?
Verwandte Themen
Häufige Fragen für Selbständige
Ich bin selbständig und mein Elternteil braucht Pflege — was kann ich sofort tun?
Sofort: Pflegekasse des Elternteils kontaktieren, Pflegegrad beantragen falls noch nicht vorhanden, Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht anfordern. Pflegestützpunkt aufsuchen für eine umfassende Beratung Ihrer Situation.
Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH — bin ich Arbeitnehmer?
Das hängt von der konkreten Konstellation ab. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 50 % Anteile) gilt sozialversicherungsrechtlich meist als Selbständiger. Bei Minderheitsbeteiligung kann Arbeitnehmerstatus vorliegen. Für verbindliche Auskunft: Deutsche Rentenversicherung oder Steuerberater befragen.
Kann ich als Selbständiger meine Pflegetätigkeit steuerlich geltend machen?
Eine direkte steuerliche Absetzbarkeit von Pflegezeiten gibt es nicht. Pflegegeld, das Sie vom Angehörigen erhalten, ist für Sie steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Für Pflegekosten gilt ggf. der Behinderten-Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen — Steuerberater befragen.