⚠ Noch nicht beschlossen

Familienpflegegeld: Was ist geplant — und was gilt heute?

Das Familienpflegegeld soll eine Lohnersatzleistung fuer pflegende Angehoerige werden — aehnlich dem Elterngeld. Bisher liegt kein Gesetzentwurf vor. Diese Seite erklaert den aktuellen Stand und zeigt, welche Leistungen Sie jetzt bereits beantragen koennen.

! Das Familienpflegegeld ist derzeit nicht beantragbar. Es existiert kein Antragsformular und keine zustaendige Behoerde. Alle Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf politische Absichtserklaerungen — nicht auf geltendes Recht.

Politischer Zeitstrahl

2025 — Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD vereinbaren im Koalitionsvertrag 2025 die Einfuehrung eines Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung (ca. 65 % des Nettos).
2026 — Referentenentwurf ausstehend Stand Juni 2026: Noch kein Referentenentwurf des zustaendigen Ministeriums veroeffentlicht. Kein Zeitplan bekannt.
2027 oder spaeter — Moegliche Einfuehrung Fruehestmoeglicher Zeitpunkt basierend auf typischen Gesetzgebungsverfahren. Keine offizielle Bestaetigung.

Was ist geplant?

Nach dem Koalitionsvertrag 2025 soll das Familienpflegegeld pflegende Angehoerige finanziell unterstuetzen, wenn sie ihre Arbeitszeit fuer die Pflege reduzieren oder ganz aussetzen. Geplant sind:

  • Hoehe: Rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens (analog Elterngeld)
  • Zielgruppe: Erwerbstaetige, die einen Angehoerigen mit Pflegegrad pflegen
  • Finanzierung: Noch offen — steuerfinanziert oder ueber Pflegeversicherung
  • Zustaendigkeit: Noch nicht festgelegt

Wichtig: All das sind Absichtserklaerungen. Bis ein Gesetz verabschiedet ist, gibt es kein Familienpflegegeld — weder zum Beantragen noch zum Berechnen.

Was koennen pflegende Angehoerige heute nutzen?

Waehrend das Familienpflegegeld noch auf sich warten laesst, gibt es bereits drei erprobte Instrumente — alle mit eigenen Rechnern auf dieser Seite:

Unterschied: Familienpflegegeld vs. Pflegezeit-Darlehen

Merkmal Pflegezeit-Darlehen (heute) Familienpflegegeld (geplant)
Verfuegbar Ja (seit 2012) Nein (noch geplant)
Art der Leistung Zinsloses Darlehen (Rueckzahlung!) Zuschuss (keine Rueckzahlung geplant)
Hoehe 50 % des Einkommensausfalls (netto) ca. 65 % des Nettos (geplant)
Dauer Bis 24 Monate (Familienpflegezeit) Noch offen
Zustaendig BAFzA (Bundesamt) Noch nicht festgelegt

Quellen

Redaktioneller Stand: 03.06.2026. Diese Seite wird aktualisiert, sobald ein Referentenentwurf oder weitere offizielle Informationen vorliegen. Die Angaben basieren auf oeffentlich zugaenglichen Koalitionsvertragstexten und ersetzen keine Rechtsberatung.