Pflegegrade 1–5: Was jeder Grad bedeutet

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt — und in welchem Umfang. Diese Seite zeigt, wie Pflegegrade ermittelt werden, was die Punktegrenzen bedeuten und was jeder Grad konkret bringt.

📝 Redaktioneller Hinweis: Wie man einen Pflegegrad beantragt, welche Unterlagen man mitbringen sollte und wie man sich auf die Begutachtung vorbereitet, erklärt die Seite Pflegegrad beantragen. Diese Seite konzentriert sich auf die Logik hinter den Graden und ihre finanziellen Konsequenzen.

Das Begutachtungssystem: NBA statt Pflegestufen

Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt das alte System und misst nicht den Hilfebedarf in Minuten, sondern die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das ist ein grundlegender Unterschied: Wer gut kompensiert — etwa durch Hilfsmittel oder eingespielten Alltag — kann trotzdem eingeschränkt sein.

Der Medizinische Dienst (MD) bewertet bei einem Hausbesuch, wie selbständig eine Person in diesen sechs Modulen ist. Jedes Modul hat eine andere Gewichtung. Die wichtigste Kategorie ist die Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen) mit 40 %.

Die sechs Begutachtungsmodule

Modul Inhalt (Beispiele) Gewichtung
1 Mobilität Positionswechsel, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2 Kognition & Kommunikation Personen erkennen, zeitliche Orientierung, Gespräche führen 15 % (höherer Wert aus M2/M3)
3 Verhaltensweisen Motorische/verbale Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen
4 Selbstversorgung Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettennutzung 40 %
5 Krankheitsbewältigung Medikamente nehmen, Verbandswechsel, Arzt- und Therapietermine 20 %
6 Alltagsgestaltung Tages-/Nachtrhythmus, Freizeitaktivitäten, soziale Kontakte 15 %

In jedem Modul bewertet der Gutachter, ob die Person selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ist. Aus den Modulpunkten wird ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 errechnet, der den Pflegegrad bestimmt.

Punktegrenzen und Pflegegrade

Gesamtpunktzahl Pflegegrad Beschreibung
0 – 12,4Kein PflegegradKeine oder nur minimale Einschränkungen
12,5 – 26,9Pflegegrad 1Geringe Einschränkungen der Selbständigkeit
27,0 – 47,4Pflegegrad 2Erhebliche Einschränkungen
47,5 – 69,9Pflegegrad 3Schwere Einschränkungen
70,0 – 89,9Pflegegrad 4Schwerste Einschränkungen
90,0 – 100Pflegegrad 5Schwerste Einschränkungen mit Sonderbedarf
Grenzfälle: Wer 26 Punkte hat, liegt knapp unter PG 2 — und hat nur Anspruch auf die deutlich geringeren Leistungen von PG 1. Es lohnt, im Widerspruchsfall alle Einschränkungen vollständig zu dokumentieren. Der Gutachter sieht nur einen Querschnitt; was täglich gebraucht wird, muss er wissen.

Was jeder Pflegegrad leistet: ambulante Pflege

Die folgende Tabelle zeigt die ambulanten Kernleistungen je Pflegegrad (Stand 2024). Stationäre Pflegeleistungen sind separat geregelt (§ 43 SGB XI) und auf der Seite Eigenanteil Pflegeheim erklärt.

Pflegegrad Pflegegeld
(§37 SGB XI, häusliche Pflege durch Angehörige)
Sachleistung
(§36 SGB XI, ambulanter Pflegedienst)
Entlastungsbetrag
(§45b SGB XI)
PG 1 Kein Pflegegeld Keine Sachleistung 125 €/Monat
PG 2 332 €/Monat 724 €/Monat 125 €/Monat
PG 3 573 €/Monat 1.612 €/Monat 125 €/Monat
PG 4 765 €/Monat 1.995 €/Monat 125 €/Monat
PG 5 947 €/Monat 2.995 €/Monat 125 €/Monat

Wer Pflegegeld und Sachleistung kombiniert, bekommt anteilig beides — die Kombination ist in § 38 SGB XI geregelt. Die Seite Kombinationsleistung erklärt das mit Rechenbeispielen.

Was jeder Pflegegrad im Alltag bedeutet

Pflegegrad 1 — Geringe Einschränkungen

Typisch: Ältere Person, die allgemein noch selbständig ist, aber einzelne Aktivitäten Schritt für Schritt braucht — z. B. Sicherheitsrisiko beim Treppensteigen oder leichte kognitive Einschränkungen. Kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) kann für anerkannte Betreuungsangebote genutzt werden: Alltagshelfer, Betreuungsgruppen, Fahrdienste.

Pflegegrad 2 — Erhebliche Einschränkungen

Typisch: Person braucht tägliche Unterstützung beim Waschen oder Anziehen, kann die Wohnung aber noch mit Hilfsmitteln selbst navigieren. Ab hier fließt Pflegegeld (332 €/Monat). Für pflegende Angehörige: Anspruch auf Pflegezeit, Rentenpunkte aus Pflege, PUG.

Pflegegrad 3 — Schwere Einschränkungen

Typisch: Umfangreichere Hilfe bei Körperpflege, Mobilität stark eingeschränkt, häufig demenzielle Begleiterkrankung. Pflegegeld 573 €/Monat. Sachleistungsbudget von 1.612 € reicht für mehrere professionelle Pflegeeinsätze pro Woche.

Pflegegrad 4 — Schwerste Einschränkungen

Typisch: Kaum selbständige Körperpflege möglich, Bettlägerigkeit oder starke kognitive Einschränkungen. Pflegegeld 765 €/Monat. Oft wird in diesem Stadium überlegt, ob eine vollstationäre Versorgung notwendig wird.

Pflegegrad 5 — Schwerste Einschränkungen mit Sonderbedarf

Typisch: Schwerste körperliche und kognitive Beeinträchtigungen, oft Beatmung oder vollständige Übernahme aller Alltagsaktivitäten. Pflegegeld 947 €/Monat; Sachleistung 2.995 €/Monat. Pflegegrad 5 kann auch vergeben werden, wenn trotz niedrigerer Punktzahl ein außerordentlich hoher Beaufsichtigungsbedarf besteht.

Das wird oft übersehen

Häufige Fehler beim Pflegegrad:

  • Verschlechterungen nicht melden: Der Pflegegrad wird nicht automatisch angepasst. Wer sich dauerhaft verschlechtert hat, muss aktiv eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen.
  • Gute Tage beim Gutachter: Der Gutachter sieht einen Querschnitt. Was an schlechten Tagen oder nachts passiert, muss in einem Pflegetagebuch dokumentiert werden — und mündlich geschildert werden.
  • Pflegegrad 1 unterschätzen: Viele denken, PG 1 lohne sich nicht. Aber er öffnet die Tür zu Beratung, Pflegehilfsmitteln und kann als Ausgangspunkt für eine spätere Höherstufung wichtig sein.
  • Widerspruch nicht einlegen: Rund 40 % aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Entscheidungen sind erfolgreich. Die Frist beträgt einen Monat ab Bescheid-Zugang.

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Kann man einen niedrigeren Pflegegrad ablehnen und auf einen höheren warten?

Nein, das ist nicht möglich und nicht sinnvoll. Ein bewilligter Pflegegrad tritt sofort in Kraft — und die Leistungen ab diesem Grad beginnen zu laufen. Gleichzeitig kann man Widerspruch einlegen und die Höherstufung beantragen. Beide Verfahren laufen parallel. Während des Widerspruchs erhält man die Leistungen des bewilligten Grades.

Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?

Pflegegrade sind unbefristet. Sie bleiben, bis die Pflegekasse eine neue Begutachtung anordnet oder die pflegebedürftige Person selbst eine Veränderung meldet. Die Pflegekasse kann bei dauerhaft veränderten Verhältnissen (Verbesserung oder Verschlechterung) eine Wiederholungsbegutachtung veranlassen. Eine Rückstufung auf Eigeninitiative der Kasse kommt in der Praxis selten vor.

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Rentenpunkte für pflegende Angehörige?

Ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist, dass die pflegende Person mindestens 10 Stunden pro Woche (an mind. 2 Tagen) pflegt und nicht selbst vollzeiterwerbstätig ist. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenversicherungsbeiträge, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Der Rentenpunkte-Rechner zeigt, wie viel das konkret ist.

Pflegegrad 5 oder schwerste Pflegebedürftigkeit — gibt es einen Unterschied?

§ 15 Abs. 7 SGB XI sieht vor, dass Pflegegrad 5 auch vergeben werden kann, wenn die Punktzahl noch unter 90 liegt — wenn aber ein außerordentlich hoher Beaufsichtigungs- oder Pflegebedarf besteht, etwa bei lebensbedrohlichen Situationen oder intensivmedizinischer Häuslichkeit. In der Praxis wird Pflegegrad 5 mit intensivpflegerischem Bedarf in diesen Fällen auch unterhalb der 90-Punkte-Grenze anerkannt.

Quellen & Datenstand

Rechtsgrundlagen§ 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit) • § 15 SGB XI (Pflegegrade) • § 36 SGB XI (Sachleistung) • § 37 SGB XI (Pflegegeld) • § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) • § 18 SGB XI (Begutachtung)
Rechenwerte 2024 · Stand23.06.2026
HinweisKeine Rechtsberatung. Für individuelle Einschätzung: Pflegeberatung vor Ort nutzen (§ 7a SGB XI — kostenlos und verpflichtend für Pflegekassen).