Pflegegrade 1–5: Was jeder Grad bedeutet
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt — und in welchem Umfang. Diese Seite zeigt, wie Pflegegrade ermittelt werden, was die Punktegrenzen bedeuten und was jeder Grad konkret bringt.
Das Begutachtungssystem: NBA statt Pflegestufen
Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt das alte System und misst nicht den Hilfebedarf in Minuten, sondern die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das ist ein grundlegender Unterschied: Wer gut kompensiert — etwa durch Hilfsmittel oder eingespielten Alltag — kann trotzdem eingeschränkt sein.
Der Medizinische Dienst (MD) bewertet bei einem Hausbesuch, wie selbständig eine Person in diesen sechs Modulen ist. Jedes Modul hat eine andere Gewichtung. Die wichtigste Kategorie ist die Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen) mit 40 %.
Die sechs Begutachtungsmodule
| Modul | Inhalt (Beispiele) | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| 2 Kognition & Kommunikation | Personen erkennen, zeitliche Orientierung, Gespräche führen | 15 % (höherer Wert aus M2/M3) |
| 3 Verhaltensweisen | Motorische/verbale Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen | |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettennutzung | 40 % |
| 5 Krankheitsbewältigung | Medikamente nehmen, Verbandswechsel, Arzt- und Therapietermine | 20 % |
| 6 Alltagsgestaltung | Tages-/Nachtrhythmus, Freizeitaktivitäten, soziale Kontakte | 15 % |
In jedem Modul bewertet der Gutachter, ob die Person selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ist. Aus den Modulpunkten wird ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 errechnet, der den Pflegegrad bestimmt.
Punktegrenzen und Pflegegrade
| Gesamtpunktzahl | Pflegegrad | Beschreibung |
|---|---|---|
| 0 – 12,4 | Kein Pflegegrad | Keine oder nur minimale Einschränkungen |
| 12,5 – 26,9 | Pflegegrad 1 | Geringe Einschränkungen der Selbständigkeit |
| 27,0 – 47,4 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Einschränkungen |
| 47,5 – 69,9 | Pflegegrad 3 | Schwere Einschränkungen |
| 70,0 – 89,9 | Pflegegrad 4 | Schwerste Einschränkungen |
| 90,0 – 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Einschränkungen mit Sonderbedarf |
Was jeder Pflegegrad leistet: ambulante Pflege
Die folgende Tabelle zeigt die ambulanten Kernleistungen je Pflegegrad (Stand 2024). Stationäre Pflegeleistungen sind separat geregelt (§ 43 SGB XI) und auf der Seite Eigenanteil Pflegeheim erklärt.
| Pflegegrad | Pflegegeld (§37 SGB XI, häusliche Pflege durch Angehörige) |
Sachleistung (§36 SGB XI, ambulanter Pflegedienst) |
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) |
|---|---|---|---|
| PG 1 | Kein Pflegegeld | Keine Sachleistung | 125 €/Monat |
| PG 2 | 332 €/Monat | 724 €/Monat | 125 €/Monat |
| PG 3 | 573 €/Monat | 1.612 €/Monat | 125 €/Monat |
| PG 4 | 765 €/Monat | 1.995 €/Monat | 125 €/Monat |
| PG 5 | 947 €/Monat | 2.995 €/Monat | 125 €/Monat |
Wer Pflegegeld und Sachleistung kombiniert, bekommt anteilig beides — die Kombination ist in § 38 SGB XI geregelt. Die Seite Kombinationsleistung erklärt das mit Rechenbeispielen.
Was jeder Pflegegrad im Alltag bedeutet
Pflegegrad 1 — Geringe Einschränkungen
Typisch: Ältere Person, die allgemein noch selbständig ist, aber einzelne Aktivitäten Schritt für Schritt braucht — z. B. Sicherheitsrisiko beim Treppensteigen oder leichte kognitive Einschränkungen. Kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) kann für anerkannte Betreuungsangebote genutzt werden: Alltagshelfer, Betreuungsgruppen, Fahrdienste.
Pflegegrad 2 — Erhebliche Einschränkungen
Typisch: Person braucht tägliche Unterstützung beim Waschen oder Anziehen, kann die Wohnung aber noch mit Hilfsmitteln selbst navigieren. Ab hier fließt Pflegegeld (332 €/Monat). Für pflegende Angehörige: Anspruch auf Pflegezeit, Rentenpunkte aus Pflege, PUG.
Pflegegrad 3 — Schwere Einschränkungen
Typisch: Umfangreichere Hilfe bei Körperpflege, Mobilität stark eingeschränkt, häufig demenzielle Begleiterkrankung. Pflegegeld 573 €/Monat. Sachleistungsbudget von 1.612 € reicht für mehrere professionelle Pflegeeinsätze pro Woche.
Pflegegrad 4 — Schwerste Einschränkungen
Typisch: Kaum selbständige Körperpflege möglich, Bettlägerigkeit oder starke kognitive Einschränkungen. Pflegegeld 765 €/Monat. Oft wird in diesem Stadium überlegt, ob eine vollstationäre Versorgung notwendig wird.
Pflegegrad 5 — Schwerste Einschränkungen mit Sonderbedarf
Typisch: Schwerste körperliche und kognitive Beeinträchtigungen, oft Beatmung oder vollständige Übernahme aller Alltagsaktivitäten. Pflegegeld 947 €/Monat; Sachleistung 2.995 €/Monat. Pflegegrad 5 kann auch vergeben werden, wenn trotz niedrigerer Punktzahl ein außerordentlich hoher Beaufsichtigungsbedarf besteht.
Das wird oft übersehen
Häufige Fehler beim Pflegegrad:
- Verschlechterungen nicht melden: Der Pflegegrad wird nicht automatisch angepasst. Wer sich dauerhaft verschlechtert hat, muss aktiv eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen.
- Gute Tage beim Gutachter: Der Gutachter sieht einen Querschnitt. Was an schlechten Tagen oder nachts passiert, muss in einem Pflegetagebuch dokumentiert werden — und mündlich geschildert werden.
- Pflegegrad 1 unterschätzen: Viele denken, PG 1 lohne sich nicht. Aber er öffnet die Tür zu Beratung, Pflegehilfsmitteln und kann als Ausgangspunkt für eine spätere Höherstufung wichtig sein.
- Widerspruch nicht einlegen: Rund 40 % aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Entscheidungen sind erfolgreich. Die Frist beträgt einen Monat ab Bescheid-Zugang.
Häufige Fragen zu Pflegegraden
Kann man einen niedrigeren Pflegegrad ablehnen und auf einen höheren warten?
Nein, das ist nicht möglich und nicht sinnvoll. Ein bewilligter Pflegegrad tritt sofort in Kraft — und die Leistungen ab diesem Grad beginnen zu laufen. Gleichzeitig kann man Widerspruch einlegen und die Höherstufung beantragen. Beide Verfahren laufen parallel. Während des Widerspruchs erhält man die Leistungen des bewilligten Grades.
Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?
Pflegegrade sind unbefristet. Sie bleiben, bis die Pflegekasse eine neue Begutachtung anordnet oder die pflegebedürftige Person selbst eine Veränderung meldet. Die Pflegekasse kann bei dauerhaft veränderten Verhältnissen (Verbesserung oder Verschlechterung) eine Wiederholungsbegutachtung veranlassen. Eine Rückstufung auf Eigeninitiative der Kasse kommt in der Praxis selten vor.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Rentenpunkte für pflegende Angehörige?
Ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist, dass die pflegende Person mindestens 10 Stunden pro Woche (an mind. 2 Tagen) pflegt und nicht selbst vollzeiterwerbstätig ist. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenversicherungsbeiträge, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Der Rentenpunkte-Rechner zeigt, wie viel das konkret ist.
Pflegegrad 5 oder schwerste Pflegebedürftigkeit — gibt es einen Unterschied?
§ 15 Abs. 7 SGB XI sieht vor, dass Pflegegrad 5 auch vergeben werden kann, wenn die Punktzahl noch unter 90 liegt — wenn aber ein außerordentlich hoher Beaufsichtigungs- oder Pflegebedarf besteht, etwa bei lebensbedrohlichen Situationen oder intensivmedizinischer Häuslichkeit. In der Praxis wird Pflegegrad 5 mit intensivpflegerischem Bedarf in diesen Fällen auch unterhalb der 90-Punkte-Grenze anerkannt.