Redaktion & Über uns
familien-pflegegeld.de ist ein unabhängiges Informations- und Rechentools-Angebot für pflegende Angehörige in Deutschland. Keine Behörde, keine Kanzlei — sondern ein privates Projekt mit dem Ziel, komplexe Sozialleistungen verständlich und nachvollziehbar zu machen.
Wer betreibt diese Seite?
Die Seite wird betrieben von:
TD Online ServicesHeidelberger-Landstraße 236
64297 Darmstadt
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Vollständige Kontaktinformationen und rechtliche Angaben finden Sie im Impressum.
Was ist familien-pflegegeld.de?
Diese Seite bietet:
- Kostenlose Rechner für Pflegeunterstützungsgeld, BAFzA-Darlehen (Pflegezeit und Familienpflegezeit) und Rentenpunkte aus Pflege
- Redaktionelle Informationen zu geplanten Leistungen (Familienpflegegeld)
- Transparenten Rechenweg — alle Formeln und Quellen sind offengelegt (siehe Methodik)
familien-pflegegeld.de ist keine Behördenseite und steht in keiner Verbindung zu BAFzA, Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung oder anderen staatlichen Stellen. Alle Rechner liefern unverbindliche Orientierungswerte.
Redaktioneller Prozess
Alle Inhalte werden anhand öffentlich zugänglicher Quellen erstellt und geprüft:
- Rechtsgrundlagen: Gesetze über gesetze-im-internet.de (Bundesjustizministerium)
- Rechenkonstanten: SV-Rechengrößen-Verordnung, BMF-Programmablaufpläne, BA-KUG-Tabellen
- Politische Vorhaben: Koalitionsverträge, offizielle Pressemitteilungen der Bundesregierung
Änderungen an Rechtsgrundlagen oder Rechenkonstanten werden bei Bekanntwerden eingepflegt. Der Datenstand ist auf jeder Seite ausgewiesen.
Update-Zyklus
| Anlass | Reaktionszeit |
|---|---|
| Gesetzliche Änderungen (SGB, FPfZG, PflegeZG) | Sobald bekannt, innerhalb von 7 Tagen |
| Jahreswechsel Rechenkonstanten (BBG, Bezugsgröße) | Zum 01.01. des Jahres |
| Rentenwert-Anpassung (01.07.) | Automatisch im Rechner (datumsbasiert) |
| Referentenentwurf Familienpflegegeld | Sobald veröffentlicht |
| Redaktionelle Korrekturen | Fortlaufend |
Was diese Seite nicht ist
- Keine Rechtsberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die zuständige Behörde.
- Keine Behörde: Bescheide, verbindliche Auskünfte und Anträge müssen direkt bei den zuständigen Stellen (BAFzA, Pflegekasse, DRV) eingereicht werden.
- Kein Vollständigkeitsanspruch: Sonderfälle, individuelle steuerliche Konstellationen und regionale Besonderheiten können abweichen.
Redaktionelle Einschätzungen
Wo die Seite eigene Einschätzungen vornimmt — etwa zum voraussichtlichen Zeitplan des Familienpflegegeldes — ist dies ausdrücklich als redaktionelle Einschätzung gekennzeichnet und von gesicherten Fakten abgegrenzt.
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Wenn Sie einen inhaltlichen Fehler, eine veraltete Rechtsgrundlage oder einen technischen Fehler entdecken, schreiben Sie uns bitte an: td-online-services@outlook.de. Wir prüfen und korrigieren Hinweise zeitnah.