Kostenloser Rechner für Ihren Anspruch bei kurzfristiger Pflege eines Angehörigen — anonym, ohne Registrierung, mit offengelegtem Rechenweg.
Kurz gesagt:
Sonderfall? Beamte → · Selbständige → · Geschwister →
✅ Akuter Pflegefall? Heute noch erledigen:
Die Mutter hatte einen Sturz, das Krankenhaus entlässt sie in drei Tagen nach Hause — und niemand weiß, wie die Pflege danach geregelt werden soll. Genau für diese Situation gibt es das Pflegeunterstützungsgeld (PUG): eine Lohnersatzleistung nach § 44a SGB XI, die greift, wenn Arbeitnehmer kurzfristig die Arbeit unterbrechen müssen, um einen akuten Pflegefall zu organisieren.
Im Gegensatz zur längerfristigen Pflegezeit (bis 6 Monate) ist PUG für akute Situationen bestimmt. Typische Fälle: Krankenhausentlassung, plötzlicher Sturz, Organisation einer neuen Pflegesituation. Ein bereits festgestellter Pflegegrad ist nicht erforderlich — wohl aber eine ärztliche Bescheinigung, die eine Pflegebedürftigkeit mindestens im Umfang von Pflegegrad 1 bestätigt.
Grundlage ist das entgangene Nettoarbeitsentgelt — nicht das BEEG-Netto wie beim Elterngeld, sondern das tatsächliche Netto nach realen Sozialversicherungsbeiträgen.
| Rechenschritt | Formel / Wert |
|---|---|
| Tages-Netto | Monatsnetto ÷ 30 Kalendertage |
| PUG-Tagessatz | 90 % × Tages-Netto |
| Tagesdeckel 2026 | max. 135,63 € (= 70 % der BBG/Tag) |
| PUG gesamt (brutto) | Tagessatz × Ausfalltage |
Vom berechneten Betrag werden anschließend Sozialversicherungsbeiträge einbehalten (wie beim Krankengeld). Die Auszahlung liegt daher unter dem ausgewiesenen Bruttobetrag.
Der Tageshöchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 € (70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 €). Wer ein sehr hohes Einkommen hat, erhält nicht mehr als diesen Betrag pro Tag.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt — nicht bei der eigenen Krankenkasse. Den Arbeitgeber müssen Sie unverzüglich informieren und die Verhinderung sowie deren voraussichtliche Dauer mitteilen.
Wichtig: Die 10 Ausfalltage gelten pro Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person. Haben Sie mehrere pflegebedürftige Angehörige, gilt die Regelung für jeden separat.
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die wegen einer akuten Pflegesituation bei einem nahen Angehörigen kurzfristig nicht arbeiten können. Ein festgestellter Pflegegrad ist nicht vorausgesetzt.
Kein Anspruch für: Selbständige, Freiberufler, Beamte, Bürgergeld-/Grundsicherungsbezieher.
Bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person (§ 44a SGB XI). Nicht verbrauchte Tage verfallen zum Jahresende — sie können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Kein festgestellter Pflegegrad ist erforderlich — PUG kann auch beantragt werden, wenn der Antrag auf Pflegegrad noch läuft oder noch nicht gestellt wurde.
Jedoch muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die bestätigt, dass eine Pflegebedürftigkeit mindestens im Umfang von Pflegegrad 1 vorliegt (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Der Arzt bestätigt damit die pflegebedingte Verhinderung an der Arbeit.
Von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit keinen Lohn (es sei denn, er gewährt freiwillig Fortzahlung). Der Antrag ist direkt bei der Pflegekasse zu stellen.
§ 7 Abs. 3 PflegeZG definiert den Kreis: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv-/Pflegekinder sowie Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Bei sehr hohem Einkommen greift der Tagesdeckel von 135,63 € (2026). Wessen 90 % des Tagesnettos diesen Betrag übersteigt, erhält maximal diesen Deckel — nicht mehr. Der Rechner zeigt an, ob der Deckel bei Ihren Angaben wirksam wird.
Ein ablehnender Bescheid kann binnen 1 Monat nach Zustellung schriftlich bei der Pflegekasse widersprochen werden (§ 84 SGG). Häufige Ablehnungsgründe: fehlende ärztliche Bescheinigung, Angehöriger fällt nicht in den gesetzlichen Personenkreis (§ 7 Abs. 3 PflegeZG), oder der Antrag wurde zu spät gestellt.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist Klage vor dem Sozialgericht möglich — kostenlose Erstberatung bieten der VdK und die Verbraucherzentralen.