Pflege mit Geschwistern aufteilen
Wenn mehrere Kinder oder Angehörige die Pflege gemeinsam organisieren: Wie lässt sich die Pflegezeit aufteilen? Wer bekommt das BAFzA-Darlehen? Und wie werden Rentenpunkte auf mehrere Pflegepersonen verteilt?
Pflegezeit aufteilen (§ 3 PflegeZG)
Das Pflegezeitgesetz erlaubt es, dass mehrere Personen gleichzeitig oder nacheinander Pflegezeit nehmen — für dieselbe pflegebedürftige Person. Es gibt zwei Grenzen zu beachten:
- Maximaldauer pro pflegebedürftige Person: Insgesamt dürfen alle Pflegezeiten zusammen 6 Monate nicht überschreiten (§ 3 Abs. 1 PflegeZG). Das gilt kumulativ für alle Personen, nicht je Person.
- Je Pflegeperson: Jede Person kann maximal bis zu 6 Monate Pflegezeit nehmen — aber gemeinsam mit anderen ist das Gesamtlimit 6 Monate.
Bei der Familienpflegezeit (bis 24 Monate) gilt das gleiche Prinzip: Alle Familienpflegezeiten für dieselbe Person zusammen dürfen 24 Monate (kombiniert Pflegezeit + Familienpflegezeit) nicht überschreiten.
Jede Person kündigt die Pflegezeit bei ihrem eigenen Arbeitgeber an — es gibt keine gemeinsame Anmeldung. Die Ankündigungsfristen gelten je Person separat.
BAFzA-Darlehen bei mehreren Pflegepersonen
Jede Person, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nimmt, kann separat ein BAFzA-Darlehen beantragen — für ihren eigenen Freistellungszeitraum. Die Darlehenshöhe hängt von den Einkommensverhältnissen der jeweiligen Person ab, nicht von den anderen Pflegepersonen.
Es gibt keine Beschränkung, wie viele Personen für dieselbe pflegebedürftige Person ein Darlehen beantragen können — solange jede Person innerhalb der zulässigen Freistellungsdauer bleibt.
Rentenpunkte aufteilen (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI)
Pflegen mehrere Personen gemeinsam denselben Angehörigen, wird die beitragspflichtige Einnahme (und damit die Entgeltpunkte) proportional zum zeitlichen Pflegeanteil aufgeteilt:
| Pflegeperson | Pflegeanteil | Anteil an Rentenpunkten |
|---|---|---|
| Schwester A | 60 % | 60 % der Entgeltpunkte |
| Bruder B | 40 % | 40 % der Entgeltpunkte |
| Gesamt | 100 % | 100 % |
Die Aufteilung müssen die Pflegepersonen selbst melden — jede Person reicht einen eigenen Fragebogen bei der Pflegekasse des Angehörigen ein und gibt dort ihren zeitlichen Pflegeanteil an. Die Pflegekasse prüft, dass die gemeldeten Anteile zusammen 100 % nicht überschreiten.
Praktische Tipps zur Koordination
- Wer übernimmt wann? Legen Sie schriftlich fest, wer welchen Zeitraum übernimmt, um die 6-Monats-Grenze nicht zu überschreiten und Planbarkeit für alle Arbeitgeber zu gewährleisten.
- Pflegeanteil dokumentieren: Notieren Sie Pflegestunden und -tage pro Person — wird später für den Rentenpunkt-Fragebogen benötigt.
- Pflegekasse informieren: Jede Person reicht separat den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht ein, inklusive Angabe des eigenen Pflegeanteils.
- BAFzA-Antrag rechtzeitig: Jede Person beantragt das Darlehen separat — möglichst vor Beginn der eigenen Freistellung.
- Pflegestützpunkt nutzen: Bei komplexen Konstellationen lohnt eine kostenlose Beratung beim Pflegestützpunkt — die kennen lokale Unterstützungsangebote und helfen bei der Organisation.