Rentenpunkte aus Pflege – Rechner 2026
Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – automatisch, kostenlos, ab Pflegegrad 2. Berechnen Sie Ihren Rentenzuwachs nach aktuellem § 166 SGB VI.
🧮 Rentenpunkte berechnen
Was sind Rentenpunkte aus Pflege?
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet gesellschaftlich wertvolle Arbeit – und baut dabei Rentenansprüche auf. Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson ein. Eigene Beiträge sind nicht nötig; es genügt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundlage sind § 44 SGB XI (Rentenversicherung der Pflegepersonen) und § 166 Abs. 2 SGB VI (beitragspflichtige Einnahmen). Die Höhe hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab – bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld werden 100 % der Bezugsgröße angesetzt, bei Pflegegrad 2 mit Sachleistung nur 18,9 %.
Voraussetzungen (§ 44 SGB XI)
| Kriterium | Mindestanforderung |
|---|---|
| Pflegegrad der gepflegten Person | Pflegegrad 2 oder höher |
| Pflegestunden pro Woche | Mindestens 10 Stunden |
| Pflege auf wie viele Tage verteilt | Mindestens 2 Tage pro Woche |
| Eigene Erwerbstätigkeit | Höchstens 30 Stunden/Woche |
| Pflegeort | Häusliche Umgebung |
| Eigener Beitrag der Pflegeperson | Keiner – zahlt die Pflegekasse |
Leistungsart und Prozentsätze (§ 166 Abs. 2 SGB VI)
Die beitragspflichtige Einnahme ergibt sich als Prozentsatz der Bezugsgröße 2026 (3.955 €/Monat). Je nach Pflegegrad und Leistungsart gilt:
| Pflegegrad | Pflegegeld § 37 | Kombileistung § 38 | Sachleistung § 36 |
|---|---|---|---|
| PG 5 | 100,0 % | 85,0 % | 70,0 % |
| PG 4 | 70,0 % | 59,5 % | 49,0 % |
| PG 3 | 43,0 % | 36,55 % | 30,1 % |
| PG 2 | 27,0 % | 22,95 % | 18,9 % |
| PG 1 | Keine Versicherungspflicht | ||
Beispiel PG 4, Pflegegeld: 70 % × 3.955 € = 2.768,50 €/Monat beitragspflichtige Einnahme. Der RV-Beitrag beträgt 18,6 % = 514,94 €/Monat – vollständig von der Pflegekasse getragen.
Mehrfachpflege (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI)
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine pflegebedürftige Person betreuen, wird die beitragspflichtige Einnahme aufgeteilt. Jede Pflegeperson erhält Rentenpunkte nur entsprechend ihrem zeitlichen Pflegeanteil. Pflegen zwei Personen je zur Hälfte, bekommt jede 50 % des Betrags gutgeschrieben.
Den Anteil können Sie oben über „Mehrfachpflege" einstellen – der Rechner rechnet die Entgeltpunkte automatisch anteilig.
Rentenwert – Änderung zum 1. Juli 2026
Der Rentenwert (aktueller Rentenwert West) bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er von 40,79 € auf 42,52 €. Der Rechner wechselt automatisch auf den neuen Wert, sobald das Datum erreicht ist.
Bei langfristigen Berechnungen (mehrere Jahre Pflege) empfiehlt es sich, beide Werte zu vergleichen – der Rechner verwendet immer den heute gültigen Wert.
Häufige Fragen
Bekommt die Pflegeperson selbst Rentenpunkte?
Ja. Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der pflegenden Angehörigen ein (§ 44 SGB XI). Die Pflegeperson muss keinen eigenen Anteil leisten und auch keinen Antrag stellen – die Pflegekasse meldet die Beiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Rentenpunkte?
Rentenpunkte gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BAFzA-Darlehen für Pflegezeit (§ 3 FPfZG) gilt dagegen bereits ab Pflegegrad 1 – beide Regelungen haben unterschiedliche Schwellen.
Wie viele Stunden muss ich pro Woche pflegen?
Mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Darüber hinaus darf die eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche betragen. Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, ist von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen.
Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam pflegen?
Bei geteilter Pflege wird die beitragspflichtige Einnahme anteilig aufgeteilt (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI). Wenn zwei Personen je zur Hälfte pflegen, erhält jede Person Rentenpunkte auf Basis von 50 % der sonst gültigen beitragspflichtigen Einnahme. Die Gesamtsumme der Beiträge übersteigt den Einzelbetrag nicht.
Kann ich gleichzeitig BAFzA-Darlehen und Rentenpunkte erhalten?
Ja, beide Leistungen können kombiniert werden. Das BAFzA-Zinsdarlehen (§ 3 FPfZG) kompensiert den Lohnausfall während einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Die Rentenpunkte werden unabhängig davon für die Pflegeleistung gutgeschrieben – vorausgesetzt, Pflegegrad und Stundenzahl stimmen. Wichtig: Das Darlehen gilt ab PG 1, Rentenpunkte erst ab PG 2.
Wann steigt der Rentenwert auf 42,52 Euro?
Ab dem 1. Juli 2026 gilt der neue Rentenwert (West) von 42,52 Euro. Bis zum 30. Juni 2026 beträgt er 40,79 Euro. Der Rechner auf dieser Seite schaltet automatisch auf den jeweils gültigen Wert um – ein manuelles Update ist nicht erforderlich.