Rentenpunkte aus Pflege – Rechner 2026
Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – kostenlos, ab Pflegegrad 2. Wichtig: Dafür müssen Sie den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse einreichen. Berechnen Sie Ihren Rentenzuwachs nach aktuellem § 166 SGB VI.
Kurz gesagt:
- Rentenpunkte ohne eigene Kosten: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge — Sie zahlen selbst nichts
- Fragebogen ist Pflicht: Erst nach Einreichen des Fragebogens bei der Pflegekasse fließen die Beiträge zur DRV
- Ab Pflegegrad 2: Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenpunkte — und mindestens 10 Std./Woche Pflege sind nötig
Sonderfall? Selbständige → · Geteilte Pflege / Geschwister →
✅ Pflegende Person? Rentenanspruch sichern — jetzt handeln:
- Pflegegrad der gepflegten Person prüfen (mindestens Pflegegrad 2 nötig) — → Beratung vor Ort
- Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse anfordern — → Formular
- Ausgefüllten Fragebogen an die Pflegekasse zurücksenden — → Checkliste
- Pflegekasse meldet dann automatisch an die Deutsche Rentenversicherung
- Beitragseingang im Pflege-Cockpit nachverfolgen
🧮 Rentenpunkte berechnen
-
1
Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht anfordern Bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen — nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse.
-
2
Fragebogen vollständig ausfüllen und zurücksenden Angaben zu Pflegegrad, Pflegestunden, Pflegetagen, eigener Erwerbstätigkeit und Pflegeort.
-
3
Bestätigungsschreiben der Deutschen Rentenversicherung abwarten Die Pflegekasse meldet Sie nach Prüfung bei der DRV an. Die DRV sendet eine Bestätigung.
-
4
Änderungen unverzüglich melden Bei Änderungen von Pflegegrad, Pflegestunden oder eigener Erwerbstätigkeit erneut der Pflegekasse mitteilen.
-
5
Eigene Kosten: keine Die Pflegekasse übernimmt den gesamten RV-Beitrag — Sie zahlen selbst 0 €.
Wer hilft weiter?
Was sind Rentenpunkte aus Pflege?
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet gesellschaftlich wertvolle Arbeit – und baut dabei Rentenansprüche auf. Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson ein. Eigene Geldbeiträge sind nicht nötig.
Grundlage sind § 44 SGB XI (Rentenversicherung der Pflegepersonen) und § 166 Abs. 2 SGB VI (beitragspflichtige Einnahmen). Die Höhe hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab – bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld werden 100 % der Bezugsgröße angesetzt, bei Pflegegrad 2 mit Sachleistung nur 18,9 %.
Voraussetzungen (§ 44 SGB XI)
| Kriterium | Mindestanforderung |
|---|---|
| Pflegegrad der gepflegten Person | Pflegegrad 2 oder höher |
| Pflegestunden pro Woche | Mindestens 10 Stunden |
| Pflege auf wie viele Tage verteilt | Mindestens 2 Tage pro Woche |
| Eigene Erwerbstätigkeit | Höchstens 30 Stunden/Woche |
| Pflegeort | Häusliche Umgebung |
| Eigener Beitrag der Pflegeperson | Keiner – zahlt die Pflegekasse |
Leistungsart und Prozentsätze (§ 166 Abs. 2 SGB VI)
Die beitragspflichtige Einnahme ergibt sich als Prozentsatz der Bezugsgröße 2026 (3.955 €/Monat). Je nach Pflegegrad und Leistungsart gilt:
| Pflegegrad | Pflegegeld § 37 | Kombileistung § 38 | Sachleistung § 36 |
|---|---|---|---|
| PG 5 | 100,0 % | 85,0 % | 70,0 % |
| PG 4 | 70,0 % | 59,5 % | 49,0 % |
| PG 3 | 43,0 % | 36,55 % | 30,1 % |
| PG 2 | 27,0 % | 22,95 % | 18,9 % |
| PG 1 | Keine Versicherungspflicht | ||
Beispiel PG 4, Pflegegeld: 70 % × 3.955 € = 2.768,50 €/Monat beitragspflichtige Einnahme. Der RV-Beitrag beträgt 18,6 % = 514,94 €/Monat – vollständig von der Pflegekasse getragen.
Mehrfachpflege (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI)
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine pflegebedürftige Person betreuen, wird die beitragspflichtige Einnahme aufgeteilt. Jede Pflegeperson erhält Rentenpunkte nur entsprechend ihrem zeitlichen Pflegeanteil. Pflegen zwei Personen je zur Hälfte, bekommt jede 50 % des Betrags gutgeschrieben.
Den Anteil können Sie oben über „Mehrfachpflege" einstellen – der Rechner rechnet die Entgeltpunkte automatisch anteilig.
Rentenwert – Änderung zum 1. Juli 2026
Der Rentenwert (aktueller Rentenwert West) bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er von 40,79 € auf 42,52 €. Der Rechner wechselt automatisch auf den neuen Wert, sobald das Datum erreicht ist.
Bei langfristigen Berechnungen (mehrere Jahre Pflege) empfiehlt es sich, beide Werte zu vergleichen – der Rechner verwendet immer den heute gültigen Wert.
Häufige Fragen
Bekommt die Pflegeperson selbst Rentenpunkte?
Ja – aber nicht automatisch. Die Pflegekasse zahlt nur dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der pflegenden Person ein, wenn diese zuvor den Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse eingereicht hat (§ 44 SGB XI).
Eigene Geldbeiträge sind nicht nötig. Aber ohne den Fragebogen meldet die Pflegekasse nichts an die Deutsche Rentenversicherung – jede entstandene Lücke bleibt eine Lücke. Den Fragebogen erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse des Angehörigen.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Rentenpunkte?
Rentenpunkte gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BAFzA-Darlehen für Pflegezeit (§ 3 FPfZG) gilt dagegen bereits ab Pflegegrad 1 – beide Regelungen haben unterschiedliche Schwellen.
Wie viele Stunden muss ich pro Woche pflegen?
Mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Darüber hinaus darf die eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche betragen. Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, ist von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen.
Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam pflegen?
Bei geteilter Pflege wird die beitragspflichtige Einnahme anteilig aufgeteilt (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI). Wenn zwei Personen je zur Hälfte pflegen, erhält jede Person Rentenpunkte auf Basis von 50 % der sonst gültigen beitragspflichtigen Einnahme. Die Gesamtsumme der Beiträge übersteigt den Einzelbetrag nicht.
Kann ich gleichzeitig BAFzA-Darlehen und Rentenpunkte erhalten?
Ja, beide Leistungen können kombiniert werden. Das BAFzA-Zinsdarlehen (§ 3 FPfZG) kompensiert den Lohnausfall während einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Die Rentenpunkte werden unabhängig davon für die Pflegeleistung gutgeschrieben – vorausgesetzt, Pflegegrad und Stundenzahl stimmen. Wichtig: Das Darlehen gilt ab PG 1, Rentenpunkte erst ab PG 2.
Wann steigt der Rentenwert auf 42,52 Euro?
Ab dem 1. Juli 2026 gilt der neue Rentenwert (West) von 42,52 Euro. Bis zum 30. Juni 2026 beträgt er 40,79 Euro. Der Rechner auf dieser Seite schaltet automatisch auf den jeweils gültigen Wert um – ein manuelles Update ist nicht erforderlich.
Was tun, wenn Rentenpunkte aus der Pflege nicht im DRV-Konto auftauchen?
Rentenpunkte werden nur gutgeschrieben wenn (1) der Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse eingereicht wurde, (2) die Pflegekasse die Meldung an die DRV übermittelt hat und (3) mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Prüfen Sie zuerst: Liegt eine schriftliche Bestätigung der Pflegekasse über die DRV-Meldung vor? Fehlen Punkte trotz korrekter Meldung, können Sie beim Rentenservice eine Kontenklärung beantragen (deutsche-rentenversicherung.de → Rente → Rentenauskunft). Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch — ein Widerspruch hilft in diesem Fall nicht.