Rentenpunkte aus Pflege – Rechner 2026

Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – kostenlos, ab Pflegegrad 2. Wichtig: Dafür müssen Sie den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse einreichen. Berechnen Sie Ihren Rentenzuwachs nach aktuellem § 166 SGB VI.

✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: Juni 2026 · Quellen: PflegeZG · FPfZG · SGB XI · SGB VI · BAFzA · DRV · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.

Kurz gesagt:

  • Rentenpunkte ohne eigene Kosten: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge — Sie zahlen selbst nichts
  • Fragebogen ist Pflicht: Erst nach Einreichen des Fragebogens bei der Pflegekasse fließen die Beiträge zur DRV
  • Ab Pflegegrad 2: Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenpunkte — und mindestens 10 Std./Woche Pflege sind nötig

Sonderfall? Selbständige → · Geteilte Pflege / Geschwister →

✅ Pflegende Person? Rentenanspruch sichern — jetzt handeln:

  1. Pflegegrad der gepflegten Person prüfen (mindestens Pflegegrad 2 nötig) — → Beratung vor Ort
  2. Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse anfordern — → Formular
  3. Ausgefüllten Fragebogen an die Pflegekasse zurücksenden — → Checkliste
  4. Pflegekasse meldet dann automatisch an die Deutsche Rentenversicherung
  5. Beitragseingang im Pflege-Cockpit nachverfolgen
📅 Rechenwerte 2026 · geprüft: 13.06.2026 ⚙ Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI, § 166 SGB VI 🔒 Anonym — keine Datenspeicherung Methodik & Quellen →

🧮 Rentenpunkte berechnen

Rentenpunkte erst ab PG 2 (§ 44 SGB XI)
Beeinflusst die beitragspflichtige Einnahme
1 Monat 5 Jahre 10 Jahre
10 % 50 % 100 %
Bei geteilter Pflege durch mehrere Personen den eigenen Anteil einstellen.
Ihre Pflege erhöht Ihre Rente voraussichtlich um
– €/Mon.
Entgeltpunkte · Sie zahlen selbst: 0 €
Entgeltpunkte pro Jahr
Entgeltpunkte gesamt
Monatlicher Rentenzuwachs
RV-Beitrag/Monat (zahlt Pflegekasse)
Beitragspflichtige Einnahme/Monat
Genutzter Rentenwert


        
        

        
Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung. Maßgeblich sind die Bescheide Ihrer Pflegekasse und Deutschen Rentenversicherung. Datenstand: 13.06.2026.
📋 Ihre nächsten Schritte
⌛ Frist Nach PG-2-Feststellung — je früher desto besser
📍 Zuständige Stelle Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen
📄 Unterlagen Pflegebescheid (mind. PG 2) · eigene RV-Nummer
  1. 1
    Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht anfordern Bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen — nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse.
  2. 2
    Fragebogen vollständig ausfüllen und zurücksenden Angaben zu Pflegegrad, Pflegestunden, Pflegetagen, eigener Erwerbstätigkeit und Pflegeort.
  3. 3
    Bestätigungsschreiben der Deutschen Rentenversicherung abwarten Die Pflegekasse meldet Sie nach Prüfung bei der DRV an. Die DRV sendet eine Bestätigung.
  4. 4
    Änderungen unverzüglich melden Bei Änderungen von Pflegegrad, Pflegestunden oder eigener Erwerbstätigkeit erneut der Pflegekasse mitteilen.
  5. 5
    Eigene Kosten: keine Die Pflegekasse übernimmt den gesamten RV-Beitrag — Sie zahlen selbst 0 €.

Wer hilft weiter?

Pflegekasse des Angehörigen Sendet den Fragebogen, prüft den Anspruch und meldet Sie bei der DRV an.
Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bestätigt die Anmeldung und führt das RV-Konto. deutsche-rentenversicherung.de
Pflegestützpunkt Kostenlose Beratung zu Voraussetzungen und Fragebogen. Stützpunkt finden
Pflegetelefon 030 201 791 31 (Mo–Do 8–18, Fr 8–16 Uhr) — Bundesministerium für Familie
📝 Redaktioneller Hinweis: Rentenpunkte aus der Pflege werden in der Praxis am häufigsten vergessen — nicht weil der Anspruch fehlt, sondern weil der notwendige Fragebogen nie eingereicht wurde. Wer jetzt pflegt und diesen Schritt überspringt, kann die Beiträge später kaum noch nachholen.

Was sind Rentenpunkte aus Pflege?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet gesellschaftlich wertvolle Arbeit – und baut dabei Rentenansprüche auf. Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson ein. Eigene Geldbeiträge sind nicht nötig.

⚠️ Nicht automatisch: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn die pflegende Person den Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht einreicht. Ohne diesen Fragebogen meldet die Pflegekasse nichts an die Deutsche Rentenversicherung – Lücken entstehen still und können nicht rückwirkend geschlossen werden. Den Fragebogen erhalten Sie bei der Pflegekasse des Angehörigen.
Prozess: Rentenpunkte aus häuslicher Pflege 1 VORAUSSETZUNG Pflege zu Hause mind. 10 Std./Woche 2 AKTION NÖTIG! Fragebogen einreichen bei der Pflegekasse 3 AUTOMATISCH Pflegekasse meldet an DRV nichts tun nötig 4 LAUFEND RV-Beiträge fließen PK zahlt für Sie 5 ERGEBNIS Rente steigt Rentenpunkte +X ▲ ohne Fragebogen keine Meldung!
Abb.: Prozess Rentenpunkte aus Pflege nach § 44 SGB XI. Schritt 2 (Fragebogen) ist zwingend — ohne ihn meldet die Pflegekasse nichts an die DRV.

Grundlage sind § 44 SGB XI (Rentenversicherung der Pflegepersonen) und § 166 Abs. 2 SGB VI (beitragspflichtige Einnahmen). Die Höhe hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab – bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld werden 100 % der Bezugsgröße angesetzt, bei Pflegegrad 2 mit Sachleistung nur 18,9 %.

Voraussetzungen (§ 44 SGB XI)

KriteriumMindestanforderung
Pflegegrad der gepflegten PersonPflegegrad 2 oder höher
Pflegestunden pro WocheMindestens 10 Stunden
Pflege auf wie viele Tage verteiltMindestens 2 Tage pro Woche
Eigene ErwerbstätigkeitHöchstens 30 Stunden/Woche
PflegeortHäusliche Umgebung
Eigener Beitrag der PflegepersonKeiner – zahlt die Pflegekasse
⚠️ 30-Stunden-Falle: Maßgeblich für die „Erwerbstätigkeit nicht mehr als 30 Stunden/Woche" ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleistete. Wer einen 35-Stunden-Vertrag hat, zählt rentenrechtlich als Vollzeitbeschäftigter – auch wenn faktisch weniger gearbeitet wird. Eine Vertragsänderung wirkt nicht rückwirkend.

Leistungsart und Prozentsätze (§ 166 Abs. 2 SGB VI)

Die beitragspflichtige Einnahme ergibt sich als Prozentsatz der Bezugsgröße 2026 (3.955 €/Monat). Je nach Pflegegrad und Leistungsart gilt:

PflegegradPflegegeld § 37Kombileistung § 38Sachleistung § 36
PG 5100,0 %85,0 %70,0 %
PG 470,0 %59,5 %49,0 %
PG 343,0 %36,55 %30,1 %
PG 227,0 %22,95 %18,9 %
PG 1Keine Versicherungspflicht

Beispiel PG 4, Pflegegeld: 70 % × 3.955 € = 2.768,50 €/Monat beitragspflichtige Einnahme. Der RV-Beitrag beträgt 18,6 % = 514,94 €/Monat – vollständig von der Pflegekasse getragen.

RV-Beitrag durch Pflegekasse nach Pflegegrad 2026 Bezugsgröße 2026: 3.955 €/Mon. · RV-Satz 18,6 % · Leistungsart: Pflegegeld (§ 37 SGB XI) PG 2 27 % 199 €/Mon. PG 3 43 % 316 €/Mon. PG 4 70 % 515 €/Mon. PG 5 100 % 736 €/Mon.
Abb. 2: Monatlicher RV-Beitrag der Pflegekasse nach Pflegegrad (Leistungsart Pflegegeld, Bezugsgröße 3.955 €, RV-Satz 18,6 %, Stand 2026). Quelle: § 166 Abs. 2 SGB VI.

Mehrfachpflege (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI)

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine pflegebedürftige Person betreuen, wird die beitragspflichtige Einnahme aufgeteilt. Jede Pflegeperson erhält Rentenpunkte nur entsprechend ihrem zeitlichen Pflegeanteil. Pflegen zwei Personen je zur Hälfte, bekommt jede 50 % des Betrags gutgeschrieben.

Den Anteil können Sie oben über „Mehrfachpflege" einstellen – der Rechner rechnet die Entgeltpunkte automatisch anteilig.

Rentenwert – Änderung zum 1. Juli 2026

Der Rentenwert (aktueller Rentenwert West) bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er von 40,79 € auf 42,52 €. Der Rechner wechselt automatisch auf den neuen Wert, sobald das Datum erreicht ist.

Bei langfristigen Berechnungen (mehrere Jahre Pflege) empfiehlt es sich, beide Werte zu vergleichen – der Rechner verwendet immer den heute gültigen Wert.

Häufige Fragen

Bekommt die Pflegeperson selbst Rentenpunkte?

Ja – aber nicht automatisch. Die Pflegekasse zahlt nur dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der pflegenden Person ein, wenn diese zuvor den Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse eingereicht hat (§ 44 SGB XI).

Eigene Geldbeiträge sind nicht nötig. Aber ohne den Fragebogen meldet die Pflegekasse nichts an die Deutsche Rentenversicherung – jede entstandene Lücke bleibt eine Lücke. Den Fragebogen erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse des Angehörigen.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Rentenpunkte?

Rentenpunkte gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BAFzA-Darlehen für Pflegezeit (§ 3 FPfZG) gilt dagegen bereits ab Pflegegrad 1 – beide Regelungen haben unterschiedliche Schwellen.

Wie viele Stunden muss ich pro Woche pflegen?

Mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage. Darüber hinaus darf die eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche betragen. Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, ist von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen.

Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam pflegen?

Bei geteilter Pflege wird die beitragspflichtige Einnahme anteilig aufgeteilt (§ 44 Abs. 1 S. 3 SGB XI). Wenn zwei Personen je zur Hälfte pflegen, erhält jede Person Rentenpunkte auf Basis von 50 % der sonst gültigen beitragspflichtigen Einnahme. Die Gesamtsumme der Beiträge übersteigt den Einzelbetrag nicht.

Kann ich gleichzeitig BAFzA-Darlehen und Rentenpunkte erhalten?

Ja, beide Leistungen können kombiniert werden. Das BAFzA-Zinsdarlehen (§ 3 FPfZG) kompensiert den Lohnausfall während einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Die Rentenpunkte werden unabhängig davon für die Pflegeleistung gutgeschrieben – vorausgesetzt, Pflegegrad und Stundenzahl stimmen. Wichtig: Das Darlehen gilt ab PG 1, Rentenpunkte erst ab PG 2.

Wann steigt der Rentenwert auf 42,52 Euro?

Ab dem 1. Juli 2026 gilt der neue Rentenwert (West) von 42,52 Euro. Bis zum 30. Juni 2026 beträgt er 40,79 Euro. Der Rechner auf dieser Seite schaltet automatisch auf den jeweils gültigen Wert um – ein manuelles Update ist nicht erforderlich.

Was tun, wenn Rentenpunkte aus der Pflege nicht im DRV-Konto auftauchen?

Rentenpunkte werden nur gutgeschrieben wenn (1) der Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse eingereicht wurde, (2) die Pflegekasse die Meldung an die DRV übermittelt hat und (3) mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Prüfen Sie zuerst: Liegt eine schriftliche Bestätigung der Pflegekasse über die DRV-Meldung vor? Fehlen Punkte trotz korrekter Meldung, können Sie beim Rentenservice eine Kontenklärung beantragen (deutsche-rentenversicherung.de → Rente → Rentenauskunft). Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch — ein Widerspruch hilft in diesem Fall nicht.

Über diesen Rechner

Rechtsgrundlage§ 44 SGB XI, § 166 Abs. 2 SGB VI, § 18 SGB IV
Rechenwerte 2026 · Stand13.06.2026 — Bezugsgröße 2026: 3.955 €, Ø-Entgelt 2026: 51.944 €
Rentenwert40,79 € bis 30.06.2026 · 42,52 € ab 01.07.2026