Pflegezeit-Optimierer 2026
Welche Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit passt zu Ihrer Situation? Der Optimierer prüft alle möglichen Aufteilungen und zeigt die beste Option für Ihr Ziel.
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| Dauer | Pflegezeit | Familienpflegezeit | Darlehen ges. | Tilgung/Mon. | EP gesamt |
|---|
Wie funktioniert der Optimierer?
Der Optimierer prüft alle gültigen Kombinationen aus Pflegezeit (bis 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis 18 Monate, gesamt max. 24 Monate). Für jede Gesamtdauer wird die beste Aufteilung gesucht — je nach gewähltem Ziel maximiert der Algorithmus Rentenpunkte, minimiert die monatliche Tilgungsrate oder balanciert beides.
Das BAFzA-Darlehen berechnet sich aus der Differenz der KUG-pauschalierten Nettoeinkommen vor und während der Freistellung (§ 3 FPfZG). Bei Vollfreistellung wird für die Berechnung fiktiv 15 Stunden/Woche angesetzt. Die Tilgung beginnt nach Ende der Freistellung und läuft über max. 48 − Freistellungsmonate.
Was bedeuten die vier Ziele?
| Ziel | Optimierungskriterium | Empfohlen wenn… |
|---|---|---|
| Ausgewogen | Balance EP + Freistellungsdauer − Tilgungsrate | Kein klares Vorrangziel |
| Maximale Rentenpunkte | Höchste Entgeltpunkte (§166 SGB VI) | Langfristige Altersvorsorge wichtig |
| Minimale Tilgung | Niedrigste monatliche Tilgungsrate | Enge finanzielle Lage nach Freistellung |
| Max. Freistellung | Maximale Gesamtdauer, dann niedrigste Tilgung | Maximale Zeit für die Pflege |
Kombinationsregeln (§ 2 Abs. 2 FPfZG)
- Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): bis zu 6 Monate, Vollfreistellung oder Teilfreistellung möglich
- Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): bis zu 24 Monate, mindestens 15 Stunden/Woche
- Kombination: Pflegezeit + Familienpflegezeit darf 24 Monate nicht überschreiten
- Arbeitgeber-Anspruch: Rechtsanspruch auf Pflegezeit erst bei > 15 Beschäftigte, Familienpflegezeit erst bei > 25 Beschäftigte