Pflegezeit & Familienpflegezeit kombinieren: Szenarien-Optimierer

Welche Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit passt zu Ihrer Situation? Der Optimierer prüft alle möglichen Aufteilungen und zeigt die beste Option für Ihr Ziel.

✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: Juni 2026 · Quellen: PflegeZG · FPfZG · SGB XI · SGB VI · BAFzA · KUG-Tabelle 2026 · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.

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Wie funktioniert der Optimierer?

Der Optimierer prüft alle gültigen Kombinationen aus Pflegezeit (bis 6 Monate, auch Vollfreistellung) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate, mind. 15 h/Woche). Gesamtdauer maximal 24 Monate. Für jede Gesamtdauer wird die beste Aufteilung gesucht — je nach gewähltem Ziel maximiert der Algorithmus Rentenpunkte, minimiert die monatliche Tilgungsrate oder balanciert beides.

Das BAFzA-Darlehen berechnet sich aus der Differenz der KUG-pauschalierten Nettoeinkommen vor und während der Freistellung (§ 3 FPfZG). Bei Vollfreistellung wird für die Berechnung fiktiv 15 Stunden/Woche angesetzt. Die Tilgung beginnt nach Ende der Freistellung und läuft über max. 48 − Freistellungsmonate.

Was bedeuten die vier Ziele?

ZielOptimierungskriteriumEmpfohlen wenn…
AusgewogenBalance EP + Freistellungsdauer − TilgungsrateKein klares Vorrangziel
Maximale RentenpunkteHöchste Entgeltpunkte (§ 166 SGB VI)Langfristige Altersvorsorge wichtig
Minimale TilgungNiedrigste monatliche TilgungsrateEnge finanzielle Lage nach Freistellung
Max. FreistellungMaximale Gesamtdauer, dann niedrigste TilgungMaximale Zeit für die Pflege

Kombinationsregeln (§ 2 Abs. 2 FPfZG)

  • Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): bis zu 6 Monate, Vollfreistellung oder Teilfreistellung möglich
  • Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): bis zu 24 Monate, mindestens 15 Stunden/Woche
  • Gesamtdauer: Pflegezeit + Familienpflegezeit darf 24 Monate nicht überschreiten
  • Arbeitgebergröße: Rechtsanspruch auf Pflegezeit erst bei > 15 Beschäftigte, Familienpflegezeit erst bei > 25 Beschäftigte

Beispielrechnung: 6 Monate Pflegezeit + 18 Monate Familienpflegezeit

Eine typische Kombination ist: 6 Monate Pflegezeit (Vollfreistellung, keine Arbeit) gefolgt von 18 Monaten Familienpflegezeit (Teilzeit, 15 h/Woche statt z. B. 40). Damit wird die maximale Gesamtdauer von 24 Monaten ausgeschöpft.

Pflegezeit (6 Mo.) Familienpflegezeit (18 Mo.)
Arbeitszeit 0 h/Woche (Vollfreistellung) mind. 15 h/Woche
Geldleistung BAFzA-Darlehen ≈ 50 % des entgangenen Netto BAFzA-Darlehen ≈ 50 % der Differenz
Rentenpunkte Pflegekasse zahlt Beiträge (ab PG 2) Pflegekasse zahlt Beiträge
Kündigungsschutz Ja (§ 5 PflegeZG) Ja (§ 2 FPfZG)
Tilgungsbeginn Nach Ablauf der 24 Monate, über max. 24 Monate

Die genauen Beträge hängen von Ihrem Bruttogehalt, dem Steuerklasse und der Arbeitgeberpflicht ab. Der Optimierer berechnet alle Szenarien automatisch — für jede Kombination aus Pflegezeit- und FPfZ-Monaten.

Wann ist Pflegezeit besser als Familienpflegezeit?

Pflegezeit bevorzugen, wenn:

  • Vollfreistellung nötig ist (z. B. Intensivpflege in der Akutphase)
  • Der Arbeitgeber weniger als 26 Beschäftigte hat (dann kein Rechtsanspruch auf FPfZ)
  • Die Pflegesituation absehbar kurz ist (unter 6 Monate)

Familienpflegezeit bevorzugen, wenn:

  • Eine längere Pflege über mehrere Jahre geplant ist
  • Weiterarbeiten möglich und gewünscht ist (mind. 15 h/Woche)
  • Mehr Rentenpunkte angesammelt werden sollen (längere Laufzeit)

In vielen Fällen ist die Kombination beider Optionen optimal: zuerst Pflegezeit für intensive Akutpflege, dann Familienpflegezeit für den Übergang zur Langzeitpflege. Der Optimierer findet die beste Aufteilung für Ihr individuelles Ziel.

Was bedeutet „Mindestarbeitszeit 15 Stunden“?

Die Familienpflegezeit setzt voraus, dass Sie während der Freistellungsphase mindestens 15 Stunden pro Woche weiterarbeiten (§ 2 Abs. 1 FPfZG). Vollständige Arbeitsfreistellung ist bei Familienpflegezeit nicht möglich. Der Optimierer berücksichtigt diese Grenze automatisch: Für Szenarien mit 100 % Freistellungsanteil wird Pflegezeit (max. 6 Mo.) eingesetzt, für Teilzeitszenarien Familienpflegezeit.

Häufige Fragen zum Optimierer

Wie genau sind die Ergebnisse?

Die Berechnungen basieren auf der offiziellen KUG-Pauschaltabelle der Bundesagentur für Arbeit (kug050-2026) und den gesetzlichen Rentenforschungsgrößen nach § 166 SGB VI. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte — verbindliche Bescheide erteilen BAFzA und Deutsche Rentenversicherung.

Kann ich den Optimierer für Selbständige nutzen?

Nein — Pflegezeit und Familienpflegezeit setzen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis voraus. Selbständige haben keinen Anspruch auf die BAFzA-Darlehen. Mehr Infos: Selbständige und Pflege eines Angehörigen.

Gilt der Optimierer auch für Beamte?

Nein — das PflegeZG und FPfZG gelten nur für Arbeitnehmer. Für Beamte gelten Bundesbeamtengesetz (BBG) und Landesbeamtengesetze, die eigene Regelungen für Sonderurlaub und Teilzeit vorsehen. Mehr Infos: Beamte und Pflege eines Angehörigen.

Wie wird das BAFzA-Darlehen zurückgezahlt?

Die Tilgung beginnt spätestens ein Jahr nach Ende der Freistellungsphase und läuft über maximal 48 Monate minus der Freistellungsdauer. Die monatliche Tilgungsrate ergibt sich aus der Gesamtdarlehenssumme geteilt durch die Tilgungsmonate. Die Pflegezeit-Einzelrechner zeigen jeweils den detaillierten Tilgungsplan: Pflegezeit-Rechner · Familienpflegezeit-Rechner.