PUG, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Rentenpunkte: Welcher Weg passt?

Vier verschiedene Leistungen für pflegende Angehörige — mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Laufzeiten und Konsequenzen. Diese Seite stellt alle vier nebeneinander und hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.

Schnellentscheidung: Was passt zu meiner Situation?

Akute Pflegesituation

Plötzlicher Pflegefall, Krankenhausentlassung — ich brauche sofort 1–10 Tage frei.

Pflegeunterstützungsgeld (PUG)
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📈

Mehrere Monate intensiv pflegen

Ich möchte kurz aussteigen — ganz oder fast ganz — für bis zu 6 Monate.

Pflegezeit
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📅

Langfristig reduzieren

Ich möchte weiter arbeiten, aber weniger — für bis zu 2 Jahre.

Familienpflegezeit
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💰

Regelmäßig zuhause pflegen

Ich pflege bereits und möchte Rentenpunkte sichern — ohne eigenen Geldbeitrag.

Rentenpunkte aus Pflege
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Große Vergleichstabelle

Merkmal ⏳ PUG 📈 Pflegezeit 📅 Familienpflegezeit 💰 Rentenpunkte
Rechtsgrundlage § 44a SGB XI § 3 PflegeZG § 2 FPfZG § 44 SGB XI
Max. Dauer 10 Arbeitstage/Jahr 6 Monate 24 Monate (kombiniert mit PZ max. 24 Mo.) Unbegrenzt, solange Pflege andauert
Freistellung Vollständig (Arbeit ruht) Voll oder teilweise möglich Nur Teilfreistellung (mind. 15 h/Woche) Keine Freistellung nötig
Geldleistung Ca. 90 % des Nettogehalts (brutto), Lohnersatz von Pflegekasse Zinsloses BAFzA-Darlehen (ca. 50 % der Einkommenslücke) Zinsloses BAFzA-Darlehen (ca. 50 % der Einkommenslücke) RV-Beitrag zahlt Pflegekasse — kein Geld direkt
Rückzahlungspflicht? Nein — keine Rückzahlung Ja — innerhalb 48 Monate ab Beginn Ja — innerhalb 48 Monate ab Beginn Nein — kein Darlehen
Pflegegrad nötig? Nein — ärztliche Bescheinigung genügt Ja — mind. PG 1 Ja — mind. PG 1 Ja — mind. PG 2
Arbeitgeberfrist Unverzüglich (noch am selben Tag) Mind. 10 Arbeitstage vorher Mind. 8 Wochen vorher Keine Frist gegenüber Arbeitgeber
Arbeitgeberpflicht Gilt für alle AG, kein Mindestschwelle Ab 16 Beschäftigte (Rechtsanspruch) Ab 26 Beschäftigte (Rechtsanspruch) Keine AG-Beteiligung nötig
Zuständige Stelle Pflegekasse des Angehörigen BAFzA (Darlehen) + Pflegekasse (Nachweis) BAFzA (Darlehen) + Pflegekasse (Nachweis) Pflegekasse des Angehörigen → DRV
Kündigungsschutz Kein expliziter Sonderschutz Ja — ab Ankündigung bis Ende (§ 5 PflegeZG) Ja — ab Ankündigung bis Ende (§ 2 FPfZG) Kein spezifischer Schutz
Kombination möglich? Ja — vorher/nachher Ja — mit FPfZ (max. 24 Mo. gesamt) Ja — mit PZ (max. 24 Mo. gesamt) Ja — kombinierbar mit allen anderen
Selbständige? Kein Anspruch Kein Anspruch Kein Anspruch Möglich (§ 44 SGB XI)
Mustertext E-Mail: Arbeitsverhinderung Brief: Pflegezeit ankündigen Brief: FPfZ ankündigen Checkliste Rentenpunkte
Rechner PUG berechnen Darlehen berechnen Darlehen berechnen Rentenzuwachs berechnen

Wie lassen sich die Leistungen kombinieren?

Viele Pflegesituationen erfordern mehr als eine Leistung. Die gängigsten Kombinationen:

KombinationGesamtdauerHinweis
PUG + Pflegezeit 10 Tage + bis 6 Monate Nacheinander — erst akute Phase mit PUG, dann längere PZ
Pflegezeit + Familienpflegezeit Max. 24 Monate gesamt Typisch: 6 Mo. PZ (Vollfreistellung) + 18 Mo. FPfZ (Teilzeit)
Pflegezeit/FPfZ + Rentenpunkte Parallel möglich Während Freistellung und danach weiter Rentenpunkte sammeln
Alle vier nacheinander Unbegrenzt (PZ+FPfZ max. 24 Mo.) PUG → PZ → FPfZ → danach weiter Rentenpunkte
💡 Optimierer nutzen: Welche Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit passt optimal zu Ihrer Situation? Der Szenarien-Optimierer berechnet alle gültigen Aufteilungen und sortiert nach Ihrem Ziel.

Entscheidungshilfe: Welches Ziel haben Sie?

Ihr Hauptziel Empfohlene Leistung
Schnellstmöglich Pflege organisieren, ohne langen Vorlauf PUG — keine Vorankündigungsfrist, sofort beantragbar
Einige Monate intensiv bei Familie sein, dann zurück Pflegezeit — bis 6 Monate, auch Vollfreistellung möglich
Langfristig weniger arbeiten und weiter pflegen Familienpflegezeit — bis 24 Monate, mind. 15 h/Woche
Möglichst wenig Darlehensschulden aufbauen Kürzere Pflegezeit bevorzugen, früher mit Tilgung beginnen
Rentenlücken ausgleichen ohne Geldeinsatz Rentenpunkte — sofort beantragen, kein Geld nötig
Kein Arbeitgeber / selbständig Nur Rentenpunkte möglich (PUG/BAFzA gilt nicht)

Transparenz & Quellen

Stand:08.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 44a SGB XI · PflegeZG · FPfZG · § 44 SGB XI · § 5 PflegeZG · § 2 Abs. 3 FPfZG
Haftung: Unverbindliche Orientierung. Verbindliche Auskünfte: Pflegekasse, BAFzA, Arbeitgeber, Deutsche Rentenversicherung.