Mustertexte & Checklisten für pflegende Angehörige
Kopierfertige Vorlagen für die häufigsten Schritte — Arbeitgeber informieren, BAFzA-Darlehen beantragen, Rentenpunkte sichern. Alle Texte sind Muster und müssen an die individuelle Situation angepasst werden.
1. E-Mail: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung melden
Diese E-Mail informiert Ihren Arbeitgeber über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG. Sie muss unverzüglich — also noch am gleichen oder nächsten Arbeitstag — verschickt werden. Ein festgestellter Pflegegrad ist nicht erforderlich; eine ärztliche Bescheinigung muss aber so bald wie möglich nachgereicht werden.
Verwendung: Wenn ein naher Angehöriger plötzlich Pflege benötigt und Sie kurzfristig nicht zur Arbeit erscheinen können (max. 10 Arbeitstage/Kalenderjahr). Gleichzeitig müssen Sie danach den PUG-Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen stellen.
Betreff: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG – [Ihr Name] Sehr geehrte(r) [Name der/des Vorgesetzten / HR-Abteilung], ich informiere Sie unverzüglich darüber, dass ich ab [Datum] vorübergehend an der Erbringung meiner Arbeitsleistung verhindert bin. Anlass: Mein(e) [Verwandtschaftsverhältnis, z. B. Mutter / Vater / Ehepartnerin], [optionaler Name], befindet sich in einer akuten Pflegesituation und benötigt dringend meine Unterstützung bei der Organisation notwendiger Pflegemaßnahmen. Ich mache hiermit von meinem Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Gebrauch. Voraussichtliche Dauer: [Anzahl] Arbeitstag(e), bis einschließlich [Datum]. Ich werde Ihnen baldmöglichst eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorlegen, aus der hervorgeht, dass eine Pflegebedürftigkeit mindestens im Umfang von Pflegegrad 1 besteht (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld werde ich zeitnah bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen stellen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr vollständiger Name] [Datum] [Kontaktdaten / Erreichbarkeit]
💡 Hinweise zur Anpassung: Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Verwandtschaftsverhältnis muss in den Kreis „naher Angehöriger" nach § 7 Abs. 3 PflegeZG fallen (Eltern, Ehepartnerin, Kinder, Geschwister u. a.). Senden Sie die E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben, wenn Sie einen Nachweis über den Zugang benötigen.
2. Brief: Pflegezeit beim Arbeitgeber ankündigen
Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden. Der Rechtsanspruch gilt nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Pflegezeit dauert maximal 6 Monate und kann als Vollfreistellung oder Teilfreistellung genommen werden.
[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Datum]
[Name des Arbeitgebers / HR-Abteilung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Betreff: Ankündigung von Pflegezeit gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die Inanspruchnahme von Pflegezeit gemäß § 3 Abs. 1 und 3
des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) an.
Angaben zur pflegebedürftigen Person:
Name: [Vorname Nachname des Angehörigen]
Verwandtschaftsverhältnis: [z. B. Mutter / Vater / Ehepartner / Kind]
Pflegegrad: [Pflegegrad 1 bis 5]
Nachweis: [liegt bei / wird nachgereicht bis: Datum]
Gewünschte Pflegezeit:
Beginn: [TT.MM.JJJJ]
Ende (geplant): [TT.MM.JJJJ]
Dauer: [X] Monate
Art der Freistellung:
[ ] Vollständige Freistellung (0 Stunden/Woche)
[ ] Teilfreistellung auf [X] Stunden/Woche
(bisherige vertragliche Arbeitszeit: [Y] Stunden/Woche)
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Ankündigung sowie
der vereinbarten Freistellung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr vollständiger Name]
💡 Hinweise zur Anpassung: Schicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie ihn persönlich gegen Empfangsbestätigung — beides gilt als Nachweis. Bei Teilfreistellung sollten Sie direkt Vorschläge zur Stundenverteilung beifügen, um Missverständnisse zu vermeiden. Den Pflegebescheid (mind. PG 1) müssen Sie spätestens zu Beginn der Pflegezeit vorlegen.
3. Brief: Familienpflegezeit beim Arbeitgeber ankündigen
Die Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG muss mindestens 8 Wochen vor Beginn angekündigt werden. Rechtsanspruch besteht bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Mindestarbeitszeit: 15 Stunden/Woche. Dauer: bis zu 24 Monate (kombiniert mit Pflegezeit max. 24 Monate).
[Ihr Vorname Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] [Datum] [Name des Arbeitgebers / HR-Abteilung] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Betreff: Ankündigung von Familienpflegezeit gemäß § 2a FPfZG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit gemäß § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) an. Angaben zur pflegebedürftigen Person: Name: [Vorname Nachname des Angehörigen] Verwandtschaftsverhältnis: [z. B. Mutter / Vater / Ehepartner / Kind] Pflegegrad: [Pflegegrad 1 bis 5] Nachweis: [liegt bei / wird nachgereicht bis: Datum] Gewünschte Familienpflegezeit: Beginn: [TT.MM.JJJJ] Ende (geplant): [TT.MM.JJJJ] Dauer: [X] Monate Gewünschte Wochenstunden: [X] Stunden/Woche (bisherige vertragliche Arbeitszeit: [Y] Stunden/Woche) Ich weise darauf hin, dass die reduzierte Arbeitszeit von [X] Stunden/Woche die gesetzliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche gemäß § 2 Abs. 3 FPfZG einhält. Ich bitte um schriftliche Bestätigung dieser Ankündigung sowie um Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über die Arbeitszeitreduzierung. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift] [Ihr vollständiger Name]
💡 Hinweise zur Anpassung: Die 8-Wochen-Frist ist eine Mindestankündigungsfrist — kündigen Sie möglichst früher an. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben. Sprechen Sie parallel die Stundenverteilung mit dem Arbeitgeber ab; eine flexible Verteilung (z. B. 3 Tage à 5 Stunden) ist möglich, solange die Wochenmindeststunden eingehalten werden.
4. Checkliste: Pflegeunterstützungsgeld beantragen
Das Pflegeunterstützungsgeld (PUG) wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt — nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse. Die folgenden Schritte sind in der Regel nötig:
- Arbeitgeber unverzüglich informiert (noch am Verhinderungstag, schriftlich oder mündlich)
- Muster-E-Mail / Schreiben verschickt (Nachweis über Zugang sichern)
- Ärztliche Bescheinigung organisiert — bestätigt Pflegebedürftigkeit mind. im Umfang von Pflegegrad 1 (§ 44a Abs. 3 SGB XI)
- Pflegekasse des Angehörigen kontaktiert (nicht eigene Krankenkasse)
- PUG-Antrag gestellt — formloser Antrag oder Formular der Pflegekasse
- Entgeltnachweis beigelegt — letzte Gehaltsabrechnung oder Bestätigung des Arbeitgebers über Ihr Einkommen
- Kontoverbindung angegeben — Konto für Überweisung des PUG
- Frist beachtet — max. 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person; Tage verfallen am 31.12.
💡 Hinweis: Der PUG-Antrag kann formlos gestellt werden — ein offizielles Formular ist nicht zwingend vorgeschrieben. Viele Pflegekassen haben aber eigene Antragsformulare auf ihrer Website. Erkundigen Sie sich direkt bei der Pflegekasse des Angehörigen.
5. Checkliste: BAFzA-Darlehen beantragen
Das zinslose Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) kann für Pflegezeit (bis 6 Monate) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate) beantragt werden. Der Antrag erfolgt online unter bafza.de.
- Schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber
Pflegezeit: mind. 10 Arbeitstage vorher · Familienpflegezeit: mind. 8 Wochen vorher - Pflegebescheid / Pflegegutachten vorhanden (mind. Pflegegrad 1)
- Online-Antrag auf bafza.de ausgefüllt — Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Arbeitgeber und der Freistellung
- Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers — bestätigt Ihr Arbeitsverhältnis, Ihren Stundenumfang und die geplante Freistellung
- Nachweis über Pflegebedürftigkeit beigelegt (Pflegebescheid, Pflegegutachten des MDK)
- Eigenes Ausweisdokument (Kopie Personalausweis / Reisepass)
- Kontoverbindung angegeben — Konto für Darlehensauszahlung
- Tilgungsrahmen notiert — Rückzahlung beginnt nach Ende der Freistellung; 48 Monate ab Freistellungsbeginn insgesamt
Für Familienpflegezeit zusätzlich:
- Schriftliche Vereinbarung über reduzierte Arbeitszeit (mind. 15 h/Woche, unterzeichnet von Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
💡 Hinweis: Das BAFzA empfiehlt, den Antrag möglichst vor Freistellungsbeginn zu stellen. Ein späterer Antrag ist möglich, aber rückwirkende Auszahlungen können eingeschränkt sein. Die BAFzA-Hotline erreichen Sie unter: 0221 3673-0 (Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–13 Uhr).
6. Checkliste: Rentenpunkte bei der Pflegekasse prüfen lassen
Pflegende Angehörige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte — vollständig finanziert von der Pflegekasse. Wichtig: Es läuft nicht automatisch. Sie müssen aktiv den Fragebogen einreichen.
- Voraussetzungen geprüft (§ 44 SGB XI):
- Pflegegrad des Angehörigen: mind. Pflegegrad 2
- Eigene Pflegestunden: mind. 10 Stunden/Woche
- Pflege auf mind. 2 Tage pro Woche verteilt
- Eigene vertraglich vereinbarte Erwerbstätigkeit: max. 30 Stunden/Woche
- Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
- Pflegekasse des Angehörigen kontaktiert und Fragebogen angefordert
- Fragebogen vollständig ausgefüllt (Angaben zu Pflegegrad, Stunden, Tagen, Pflegeort, eigener Erwerbstätigkeit)
- Fragebogen an Pflegekasse zurückgesendet
- Bestätigungsschreiben der Deutschen Rentenversicherung abgewartet und abgeheftet
- Änderungen melden — bei Änderungen von Pflegegrad, Pflegestunden oder eigener Erwerbstätigkeit sofort an Pflegekasse melden
💡 Hinweis: Rückwirkende Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich — die Rentenbeiträge laufen erst ab dem Monat, in dem der Fragebogen bei der Pflegekasse eingeht. Reichen Sie den Fragebogen daher so früh wie möglich ein, idealerweise bereits wenn der Pflegebescheid mit Pflegegrad 2 oder höher vorliegt.
Passende Rechner
- Pflegeunterstützungsgeld berechnen — Wie viel PUG steht Ihnen zu?
- Pflegezeit-Darlehen berechnen — BAFzA-Darlehen für bis zu 6 Monate
- Familienpflegezeit-Darlehen berechnen — BAFzA-Darlehen für bis zu 24 Monate
- Rentenpunkte aus Pflege berechnen — Monatlicher Rentenzuwachs
- Szenarien-Optimierer — beste Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit