Pflegezeit beantragen: Frist, Ablauf und Unterlagen
Bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Job — die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG wird beim Arbeitgeber angekündigt, nicht bei einer Behörde beantragt. Die Frist ist kurz: 10 Arbeitstage. Diese Anleitung zeigt jeden Schritt.
Ankündigung statt Antrag: So funktioniert die Pflegezeit
Die Pflegezeit ist ein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (§ 3 PflegeZG): bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Zwei Vorgänge sind zu trennen:
- Die Freistellung: Ankündigung beim Arbeitgeber, spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn. Kein Behördenantrag, keine Genehmigung nötig.
- Das zinslose Darlehen: Optionaler Antrag beim BAFzA — es überbrückt die Hälfte des wegfallenden Nettoeinkommens.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Betriebsgröße: Rechtsanspruch bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Darunter: nur freiwillige Vereinbarung.
- Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 des Angehörigen, nachgewiesen per Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes.
- Naher Angehöriger: Eltern, Schwiegereltern, Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Großeltern u. a. (§ 7 Abs. 3 PflegeZG).
- Häusliche Pflege: Die Pflege findet zu Hause statt. Ausnahme: Für die Begleitung in der letzten Lebensphase gilt der Anspruch auch bei stationärer Versorgung (bis 3 Monate).
- Dauer: Bis zu 6 Monate je pflegebedürftiger Person — zusammen mit anschließender Familienpflegezeit maximal 24 Monate.
Schritt für Schritt: So kündigen Sie die Pflegezeit an
Schritt 1: Nachweis der Pflegebedürftigkeit besorgen
Der Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen: den Pflegegrad-Bescheid oder eine Bescheinigung der Pflegekasse bzw. des Medizinischen Dienstes. Läuft das Begutachtungsverfahren noch, reicht zunächst der Antrag — den Pflegegrad beantragen Sie parallel.
Schritt 2: Ankündigung an den Arbeitgeber — spätestens 10 Arbeitstage vorher
Die Ankündigung muss spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen — seit 2024 genügt Textform (E-Mail). Hinein gehören:
- Zeitraum der Pflegezeit (Beginn und Ende, max. 6 Monate)
- Umfang: vollständige oder teilweise Freistellung
- Bei Teilfreistellung: gewünschte Verteilung der Arbeitszeit
- Name und Verwandtschaftsverhältnis der pflegebedürftigen Person
Kopierfertige Formulierungen: Mustertexte & Vorlagen. Wichtig: Mit der Ankündigung beginnt der Sonderkündigungsschutz (höchstens 12 Wochen vor dem Start). Wer kürzer als 6 Monate ankündigt, kann später nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern — im Zweifel also lieber den vollen Zeitraum ansetzen.
Schritt 3: Bei Teilfreistellung — Vereinbarung schließen
Wer weiterarbeiten möchte (z. B. halbe Stelle), schließt mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss den Wünschen entsprechen, außer dringende betriebliche Gründe stehen entgegen.
Schritt 4 (optional): BAFzA-Darlehen beantragen
Die Pflegezeit ist unbezahlt — zur Überbrückung gibt es das zinslose BAFzA-Darlehen über die Hälfte des ausgefallenen Nettoentgelts, ausgezahlt in Monatsraten. Antrag mit Formular von bafza.de, Freistellungsnachweis und Gehaltsabrechnungen. Das Darlehen muss nach der Pflegezeit zurückgezahlt werden — Betrag und Tilgungsplan liefert der Pflegezeit-Rechner.
Schritt 5: Sozialversicherung und Rente klären
Bei Vollfreistellung zahlt die Pflegekasse auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (bis 230,71 € + 47,46 € monatlich, Stand 2026). Ab Pflegegrad 2 und 10 Stunden Pflege an 2 Tagen pro Woche fließen zusätzlich Rentenbeiträge — nach Abgabe des Fragebogens zur Versicherungspflicht. Details: Sozialversicherung in der Pflegezeit und Rentenpunkte aus Pflege.
Fristen im Überblick
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ankündigung Pflegezeit | 10 Arbeitstage vor Beginn | § 3 Abs. 3 PflegeZG |
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Akutfall) | Unverzüglich, keine Frist | § 2 PflegeZG |
| Beginn Kündigungsschutz | Mit Ankündigung, max. 12 Wochen vor Beginn | § 5 PflegeZG |
| Übergang in Familienpflegezeit | 3 Monate vor Ende der Pflegezeit | § 2a Abs. 1 FPfZG |
Häufige Fragen
Wo beantragt man Pflegezeit?
Beim eigenen Arbeitgeber — per Ankündigung in Textform, spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn. Es gibt keine Behörde, die die Pflegezeit „bewilligt". Nur das optionale zinslose Darlehen wird beim BAFzA beantragt.
Kann der Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnen?
Bei mehr als 15 Beschäftigten: nein. Der Anspruch besteht kraft Gesetzes; die fristgerechte Ankündigung genügt. Nur bei teilweiser Freistellung kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen über die Verteilung der Stunden verhandeln.
Welches Formular brauche ich?
Für die Freistellung selbst: keines — eine formlose Ankündigung in Textform reicht (Muster hier). Für das BAFzA-Darlehen gibt es ein offizielles Antragsformular auf bafza.de. Den Pflegegrad-Nachweis stellt die Pflegekasse aus.
Bekomme ich während der Pflegezeit Gehalt?
Nein, die Pflegezeit ist unbezahlt (bei Teilfreistellung gibt es das reduzierte Gehalt). Zur Überbrückung dient das zinslose BAFzA-Darlehen über 50 % der Nettolücke — rückzahlbar. Wie sich das rechnet, zeigt der Pflegezeit-Rechner.
Kann ich die Pflegezeit verlängern oder früher beenden?
Verlängern bis zur 6-Monats-Grenze geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers — außer ein vorgesehener Wechsel der Pflegeperson scheitert. Vorzeitig beenden können Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers; endet die häusliche Pflege (Heimeinzug, Tod), endet die Pflegezeit vier Wochen später automatisch.
Was ist der Unterschied zur Familienpflegezeit?
Pflegezeit: bis 6 Monate, auch Vollfreistellung, ab >15 Beschäftigten, 10-Tage-Frist. Familienpflegezeit: bis 24 Monate, mindestens 15 Wochenstunden Restarbeit, ab >25 Beschäftigten, 8-Wochen-Frist. Alle Details: Pflegezeit vs. Familienpflegezeit.
Geprüft anhand PflegeZG (§§ 2, 3, 5, 7), FPfZG und BAFzA-Angaben. Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung: Werte 2026. Keine Behördenseite — keine Rechtsberatung.