BAFzA-Darlehen bei Familienpflegezeit 2026: Zinsloses Darlehen berechnen

Familienpflegezeit bedeutet: Weiterarbeiten — aber weniger. Das BAFzA-Darlehen gleicht den Einkommensverlust aus. Kostenlos berechnen, anonym, ohne Registrierung.

ℹ️ Familienpflegezeit ≠ Pflegezeit: Hier ist Vollfreistellung nicht möglich — Sie müssen mindestens 15 Std./Woche weiterarbeiten. Dafür sind bis zu 24 Monate möglich (Pflegezeit: max. 6 Monate, Vollfreistellung möglich). → Zum Pflegezeit-Rechner

BAFzA-Darlehen berechnen

Durchschnitt der letzten 12 Monate
Beeinflusst den KUG-Nettoentgeltsatz
Ihre vertraglich vereinbarte Wochenstundenzahl
Mindestens 15 Std./Woche gesetzlich vorgeschrieben (§ 2 Abs. 3 FPfZG)
1 Monat 12 Monate 24 Monate
Max. 24 Monate (§ 2 FPfZG) — kombiniert mit Pflegezeit max. 24 Monate gesamt. Pflegezeit-Rechner →
Monatliche Darlehensrate
monatlich · unverbindliche Schätzung
⚠️ Zinsloses Darlehen — Rückzahlungspflicht. Innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn muss das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden. Bei 24 Monaten Familienpflegezeit bleiben nur noch 24 Monate für die Tilgung.
Darlehenssumme gesamt
Tilgungsrate nach Freistellungsende
Tilgungszeitraum
MonatRate (€)Restschuld (€)
Unverbindliche Orientierung — kein Bescheid. Berechnung basiert auf der BA-Tabelle kug050-2026. Abweichungen möglich bei Sonderzahlungen, Mehrfachbeschäftigung oder kombinierten Freistellungszeiträumen. Verbindlicher Bescheid durch das BAFzA.

Kein Anspruch für:

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Im Gegensatz zur Pflegezeit ist eine Vollfreistellung nicht möglich — mind. 15 Std./Woche Restarbeit sind gesetzlich vorgeschrieben.

Das BAFzA stellt auch für die Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen bereit, das den Einkommensverlust überbrückt.

Familienpflegezeit vs. Pflegezeit im Vergleich

MerkmalPflegezeitFamilienpflegezeit
Max. Dauer6 Monate24 Monate
Vollfreistellung✔ möglich✗ nicht möglich
Mind. Stunden/Woche0 (Vollfreistellung möglich)15 Std.
Kombinierbar?Ja — kombiniert max. 24 Monate
Darlehen (BAFzA)✔ zinsfrei✔ zinsfrei
Rückzahlungsfrist48 Monate ab Freistellungsbeginn
Rechtsgrundlage§ 3 PflegeZG§ 2 FPfZG

Rückzahlung bei langen Freistellungen

Bei der Familienpflegezeit ist besondere Vorsicht geboten: Wer die vollen 24 Monate in Anspruch nimmt, hat danach nur noch 24 Monate für die Rückzahlung (48 − 24). Das kann zu höheren Monatsraten führen als bei kürzeren Freistellungen.

In wirtschaftlichen Härtefällen kann das BAFzA auf bis zu einem Viertel der Schulden verzichten (§ 6 FPfZG) — ein Erlass ist aber kein Rechtsanspruch.

Sterbebegleitung als Sonderfall

Für die Begleitung sterbender Angehöriger gibt es eine eigene Regelung (§ 4 PflegeZG): bis zu 3 Monate, auch ohne festgestellten Pflegegrad, auch für Menschen, die nicht im Haushalt leben. Auch hierfür kann ein BAFzA-Darlehen beantragt werden.

Häufige Fragen zur Familienpflegezeit

Was unterscheidet Familienpflegezeit von Pflegezeit?

Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) erlaubt bis zu 6 Monate, auch vollständige Freistellung. Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) erlaubt bis zu 24 Monate, aber mind. 15 Std./Woche Restarbeit. Kombiniert dürfen beide Zeiträume 24 Monate nicht überschreiten.

Kann ich 24 Monate Familienpflegezeit nehmen, wenn ich vorher 6 Monate Pflegezeit hatte?

Nein. Pflegezeit und Familienpflegezeit sind kombiniert auf 24 Monate gesamt begrenzt. Nach 6 Monaten Pflegezeit können Sie also noch maximal 18 Monate Familienpflegezeit nehmen.

Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich die Familienpflegezeit verlängere?

Das Darlehen wird entsprechend der tatsächlichen Freistellungsdauer angepasst. Sie erhalten monatlich den vereinbarten Betrag — bis zum Ende der Freistellung. Die 48-Monats-Tilgungsfrist läuft ab dem ersten Freistellungstag.

Muss mein Arbeitgeber die Familienpflegezeit genehmigen?

Ja, die Familienpflegezeit erfordert eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 FPfZG). Im Gegensatz zur Pflegezeit (dort hat der Arbeitnehmer ein einseitiges Freistellungsrecht) ist die Familienpflegezeit vertraglich zu regeln.

Gilt das Darlehen auch für Sterbebegleitung?

Ja. § 4 PflegeZG regelt eine gesonderte Freistellung von bis zu 3 Monaten für die Begleitung sterbender naher Angehöriger — auch ohne Pflegegrad, auch außerhalb des eigenen Haushalts. Das BAFzA gewährt auch dafür ein zinsloses Darlehen.

Wie hoch ist das Darlehen bei 24 Monaten Familienpflegezeit?

Bei 24 Monaten ist die Darlehenssumme besonders hoch — und die Tilgungszeit entsprechend kurz (nur 24 Monate). Beispiel: Rate 200 €/Monat × 24 Monate = 4.800 € Darlehenssumme → Tilgung in 24 Monaten à 200 €/Monat. Bei sehr langen Freistellungen lohnt sich eine genaue Liquiditätsplanung.

Transparenz & Quellen

Stand: 03.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 2 FPfZG (Familienpflegezeit) · § 3 FPfZG (Darlehen) · § 6 FPfZG (Erlass) · § 4 PflegeZG (Sterbebegleitung) · BA-Tabelle kug050-2026 (KUG-Nettoentgelte)
Methodik: KUG-pauschaliertes Netto aus BA-Tabelle kug050-2026 (422 Stützstellen). Keine Vollfreistellung — Stunden WÄHREND mindestens 15 Std./Woche. Mindestrate 50 €/Monat.
Haftung: Unverbindliche Orientierung — keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlicher Bescheid nur durch das BAFzA.