Familienpflegezeit bedeutet: Weiterarbeiten — aber weniger. Das BAFzA stellt dafür ein zinsloses Darlehen bereit — diesen Familienpflegezeit-Rechner nutzen, um Rate, Darlehenssumme und Tilgungsplan sofort zu ermitteln. Kostenlos, anonym, ohne Registrierung.
Kurz gesagt:
Sonderfall? Beamte → · Selbständige → · Geschwister →
✅ Familienpflegezeit planen? Diese 5 Schritte:
| Monat | Rate (€) | Restschuld (€) |
|---|
Da die Familienpflegezeit eine Teilfreistellung ist (mind. 15 h/Woche), bleiben Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Alle Zweige laufen weiter — auf Basis des reduzierten Einkommens.
| Versicherungszweig | Während Familienpflegezeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | Weiter pflichtversichert | Beiträge sinken proportional zum Einkommensrückgang. Kein Handlungsbedarf. |
| Rentenversicherung (RV) | Weiter pflichtversichert | Beiträge aus reduziertem Gehalt. Zusätzlich: Pflegekasse zahlt RV-Beiträge wenn PG ≥ 2 + mind. 10 h/Woche Pflege + eigene Erwerbstätigkeit ≤ 30 h → Rentenpunkte-Rechner. |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | Weiter pflichtversichert | Beiträge sinken proportional. ALG-Anspruch bleibt vollständig erhalten. |
| Pflegeversicherung (PV) | Weiter pflichtversichert | Läuft über KV-Beiträge weiter. |
Der Familienpflegezeit-Rechner ermittelt Ihre monatliche BAFzA-Darlehensrate nach § 3 FPfZG — auf Basis der offiziellen BA-Tabelle kug050-2026. Eingaben: Bruttogehalt, Steuerklasse, Wochenstunden vor und während der Familienpflegezeit sowie die gewünschte Dauer. Das Ergebnis: monatliche Rate, Darlehenssumme und vollständiger Tilgungsplan.
Die Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Im Gegensatz zur Pflegezeit ist eine Vollfreistellung nicht möglich — mind. 15 Std./Woche Restarbeit sind gesetzlich vorgeschrieben.
Das BAFzA stellt auch für die Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen bereit, das den Einkommensverlust überbrückt.
| Merkmal | Pflegezeit | Familienpflegezeit |
|---|---|---|
| Max. Dauer | 6 Monate | 24 Monate |
| Vollfreistellung | ✔ möglich | ✗ nicht möglich |
| Mind. Stunden/Woche | 0 (Vollfreistellung möglich) | 15 Std. |
| Kombinierbar? | Ja — mit Familienpflegezeit, gesamt max. 24 Monate | Ja — mit Pflegezeit, gesamt max. 24 Monate |
| Darlehen (BAFzA) | ✔ zinsfrei | ✔ zinsfrei |
| Rückzahlungsfrist | 48 Monate ab Freistellungsbeginn | 48 Monate ab Freistellungsbeginn |
| Rechtsgrundlage | § 3 PflegeZG | § 2 FPfZG |
Bei der Familienpflegezeit ist besondere Vorsicht geboten: Wer die vollen 24 Monate in Anspruch nimmt, hat danach nur noch 24 Monate für die Rückzahlung (48 − 24). Das kann zu höheren Monatsraten führen als bei kürzeren Freistellungen.
In bestimmten Härtefällen kann das BAFzA die fälligen Rückzahlungsraten zu einem Viertel erlassen (§ 6 FPfZG) — kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensentscheidung auf Antrag. Voraussetzung: alle fünf Bedingungen müssen gleichzeitig vorliegen: (1) die 24-monatige Gesamtfreistellung ist ausgeschöpft, (2) die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen besteht fort, (3) Pflege erfolgt weiter in häuslicher Umgebung, (4) die freigestellte Person ist weiterhin freigestellt, und (5) es liegt eine besondere Härte vor.
Für die Begleitung sterbender Angehöriger in der letzten Lebensphase gibt es eine eigene Regelung (§ 3 Abs. 6 PflegeZG): bis zu 3 Monate, auch ohne festgestellten Pflegegrad, auch außerhalb des eigenen Haushalts. Auch hierfür kann ein BAFzA-Darlehen beantragt werden.
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) erlaubt bis zu 6 Monate, auch vollständige Freistellung. Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) erlaubt bis zu 24 Monate, aber mind. 15 Std./Woche Restarbeit. Kombiniert dürfen beide Zeiträume 24 Monate nicht überschreiten.
Nein. Pflegezeit und Familienpflegezeit sind kombiniert auf 24 Monate gesamt begrenzt. Nach 6 Monaten Pflegezeit können Sie also noch maximal 18 Monate Familienpflegezeit nehmen.
Das Darlehen wird entsprechend der tatsächlichen Freistellungsdauer angepasst. Sie erhalten monatlich den vereinbarten Betrag — bis zum Ende der Freistellung. Die 48-Monats-Tilgungsfrist läuft ab dem ersten Freistellungstag.
In Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten haben Sie einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) — der Arbeitgeber muss die Arbeitszeitreduzierung gewähren. Er darf lediglich die konkrete Verteilung der Reststunden ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Familienpflegezeit ist mindestens 8 Wochen vorher schriftlich anzukündigen.
In Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch — hier ist Familienpflegezeit nur auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber möglich.
Ja. § 3 Abs. 6 PflegeZG regelt eine gesonderte Freistellung von bis zu 3 Monaten für die Begleitung sterbender naher Angehöriger in der letzten Lebensphase — auch ohne festgestellten Pflegegrad, auch außerhalb des eigenen Haushalts. Das BAFzA gewährt auch dafür ein zinsloses Darlehen. (§ 4 PflegeZG regelt dagegen die Ankündigungsfristen der regulären Pflegezeit.)
Bei 24 Monaten ist die Darlehenssumme besonders hoch — und die Tilgungszeit entsprechend kurz (nur 24 Monate). Beispiel: Rate 200 €/Monat × 24 Monate = 4.800 € Darlehenssumme → Tilgung in 24 Monaten à 200 €/Monat. Bei sehr langen Freistellungen lohnt sich eine genaue Liquiditätsplanung.
Der Familienpflegezeit-Rechner ermittelt die monatliche Rate nach § 3 FPfZG: 50 % der Differenz aus dem KUG-pauschalierten Netto vor und während der Familienpflegezeit. Grundlage ist die offizielle BA-Tabelle kug050-2026. Das Ergebnis enthält monatliche Rate, Darlehenssumme und vollständigen Tilgungsplan.
Die Tilgung beginnt im Monat nach Ende der Familienpflegezeit. Das Darlehen muss innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn vollständig zurückgezahlt werden. Bei 24 Monaten Familienpflegezeit verbleiben nur noch 24 Monate für die Tilgung — planen Sie das bei der Eingabe im Rechner mit ein.
Bei Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten besteht ein gesetzlicher Freistellungsanspruch (§ 2 FPfZG). Der Arbeitgeber darf lediglich die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitreduzierung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — die Freistellung als solche jedoch nicht. Lehnt er trotzdem ab: Vorgang schriftlich dokumentieren und Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Beim BAFzA-Darlehen: Ablehnung wegen fehlender Unterlagen durch Nachreichen beheben (Frist ~4 Wochen). Bei inhaltlicher Ablehnung: schriftlicher Widerspruch beim BAFzA, notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht.