Familienpflegezeit-Rechner 2026: Zinsloses Darlehen berechnen

Familienpflegezeit bedeutet: Weiterarbeiten — aber weniger. Das BAFzA stellt dafür ein zinsloses Darlehen bereit — diesen Familienpflegezeit-Rechner nutzen, um Rate, Darlehenssumme und Tilgungsplan sofort zu ermitteln. Kostenlos, anonym, ohne Registrierung.

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Was berechnet dieser Familienpflegezeit-Rechner?
  • Das zinslose Darlehen: Das BAFzA überbrückt ~50 % des Einkommensverlusts — zinsfrei, aber vollständig rückzahlbar (48 Monate).
  • Wer bekommt es: Arbeitnehmer mit Pflegegrad 1+, die Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG nehmen (mind. 15 Std./Woche weiterarbeiten).
  • Was der Rechner liefert: Monatliche Rate, Darlehenssumme und vollständiger Tilgungsplan — anonym und kostenlos.
✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: Juni 2026 · Quellen: PflegeZG · FPfZG · SGB XI · SGB VI · BAFzA · DRV · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.
⚠️ Rechtsanspruch nur bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 FPfZG). Bei kleineren Betrieben ist Familienpflegezeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Das BAFzA-Darlehen kann trotzdem beantragt werden, wenn die Freistellung vereinbart wurde.
ℹ️ Familienpflegezeit ≠ Pflegezeit: Hier ist Vollfreistellung nicht möglich — Sie müssen mindestens 15 Std./Woche weiterarbeiten. Dafür sind bis zu 24 Monate möglich (Pflegezeit: max. 6 Monate, Vollfreistellung möglich). → Zum Pflegezeit-Rechner

Kurz gesagt:

Sonderfall? Beamte → · Selbständige → · Geschwister →

✅ Familienpflegezeit planen? Diese 5 Schritte:

  1. Arbeitszeitmodell festlegen — mindestens 15 Std./Woche müssen bleiben — → PFZ vs. FPfZ
  2. Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vorher schriftlich informieren — → Musterbrief
  3. Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorbereiten — → Formulare
  4. BAFzA-Darlehen mit diesem Rechner berechnen
  5. Rückzahlung und 48-Monats-Rahmen prüfen — alles im Pflege-Cockpit speichern
📅 Rechenwerte 2026 · geprüft: 13.06.2026 ⚙ Rechtsgrundlage: § 2 FPfZG, § 3 FPfZG 🔒 Anonym — keine Datenspeicherung Methodik & Quellen →

BAFzA-Darlehen berechnen

Durchschnitt der letzten 12 Monate
Beeinflusst den KUG-Nettoentgeltsatz
Ihre vertraglich vereinbarte Wochenstundenzahl
Mindestens 15 Std./Woche gesetzlich vorgeschrieben (§ 2 Abs. 3 FPfZG)
1 Monat 12 Monate 24 Monate
Max. 24 Monate (§ 2 FPfZG) — kombiniert mit Pflegezeit max. 24 Monate gesamt. Pflegezeit-Rechner →
Monatliche Darlehensrate
monatlich · unverbindliche Schätzung
⚠️ Zinsloses Darlehen — Rückzahlungspflicht. Innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn muss das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden. Bei 24 Monaten Familienpflegezeit bleiben nur noch 24 Monate für die Tilgung.
Darlehenssumme gesamt
Tilgungsrate nach Freistellungsende
Tilgungszeitraum
MonatRate (€)Restschuld (€)
Unverbindliche Orientierung — kein Bescheid. Berechnung basiert auf der BA-Tabelle kug050-2026. Abweichungen möglich bei Sonderzahlungen, Mehrfachbeschäftigung oder kombinierten Freistellungszeiträumen. Verbindlicher Bescheid durch das BAFzA.
📋 Ihre nächsten Schritte
⌛ Frist AG-Ankündigung: mind. 8 Wochen vor Beginn
📍 Zuständige Stellen Arbeitgeber (Vereinbarung) · BAFzA (Darlehen)
📄 Unterlagen BAFzA Pflegebescheid · Arbeitszeitvereinbarung · Arbeitsvertrag
  1. 1
    Familienpflegezeit schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen Mindestens 8 Wochen vor Beginn — schriftlich, mit Angabe der gewünschten Arbeitszeit und Dauer (§ 2a FPfZG).
  2. 2
    Reduzierte Arbeitszeit schriftlich vereinbaren Die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden/Woche muss vertraglich festgehalten werden.
  3. 3
    Pflegebedürftigkeit belegen Pflegegutachten oder Pflegebescheid der Pflegekasse (mind. Pflegegrad 1) bereithalten.
  4. 4
    BAFzA-Darlehen online beantragen Antrag auf bafza.de — möglichst vor Freistellungsbeginn.
  5. 5
    Tilgungsrate einplanen Rückzahlung beginnt nach Freistellungsende. Bei 24 Monaten Freistellung bleiben nur noch 24 Monate Tilgungszeit.

Wer hilft weiter?

BAFzA — Darlehensantrag Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. bafza.de
Arbeitgeber / Personalabteilung Empfänger der schriftlichen Ankündigung (mind. 8 Wochen vorher). Vereinbart die reduzierte Arbeitszeit.
Pflegekasse des Angehörigen Stellt den Pflegebescheid (mind. PG 1) aus, der als BAFzA-Nachweis benötigt wird.
Pflegestützpunkt Kostenlose Beratung zu Kombination, Fristen und Anträgen. Stützpunkt finden
💰 Was passiert mit Ihrer Sozialversicherung während der Familienpflegezeit?

Da die Familienpflegezeit eine Teilfreistellung ist (mind. 15 h/Woche), bleiben Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Alle Zweige laufen weiter — auf Basis des reduzierten Einkommens.

VersicherungszweigWährend FamilienpflegezeitHinweis
Krankenversicherung (KV) Weiter pflichtversichert Beiträge sinken proportional zum Einkommensrückgang. Kein Handlungsbedarf.
Rentenversicherung (RV) Weiter pflichtversichert Beiträge aus reduziertem Gehalt. Zusätzlich: Pflegekasse zahlt RV-Beiträge wenn PG ≥ 2 + mind. 10 h/Woche Pflege + eigene Erwerbstätigkeit ≤ 30 h → Rentenpunkte-Rechner.
Arbeitslosenversicherung (AV) Weiter pflichtversichert Beiträge sinken proportional. ALG-Anspruch bleibt vollständig erhalten.
Pflegeversicherung (PV) Weiter pflichtversichert Läuft über KV-Beiträge weiter.
ℹ️ Gut zu wissen: Familienpflegezeit ist sozialversicherungsrechtlich der einfachste Fall — da Sie weiterhin beschäftigt bleiben, müssen Sie nichts Zusätzliches veranlassen. Nutzen Sie die Gelegenheit, parallel Rentenpunkte aus der Pflege zu sichern.

Kein Anspruch für:

Familienpflegezeit-Rechner: Zinsloses Darlehen berechnen

Der Familienpflegezeit-Rechner ermittelt Ihre monatliche BAFzA-Darlehensrate nach § 3 FPfZG — auf Basis der offiziellen BA-Tabelle kug050-2026. Eingaben: Bruttogehalt, Steuerklasse, Wochenstunden vor und während der Familienpflegezeit sowie die gewünschte Dauer. Das Ergebnis: monatliche Rate, Darlehenssumme und vollständiger Tilgungsplan.

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Im Gegensatz zur Pflegezeit ist eine Vollfreistellung nicht möglich — mind. 15 Std./Woche Restarbeit sind gesetzlich vorgeschrieben.

Das BAFzA stellt auch für die Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen bereit, das den Einkommensverlust überbrückt.

Darlehensberechnung: Einkommensverlust und BAFzA-Darlehen Beispiel: 50 % Teilfreistellung · 3.500 € Brutto · Steuerklasse 4 · Werte vereinfacht Netto vorher 2.400 € Netto während 1.500 € –900 € Verlust BAFzA-Darlehen (50 % des Verlusts) 450 €/Mon. Rückzahlung: nach Freistellungsende · Tilgungsrahmen 48 Monate ab Beginn (§ 3 FPfZG)
Abb.: BAFzA-Darlehen = 50 % des Einkommensverlusts (KUG-Netto VOR minus KUG-Netto WÄHREND). Beispielwerte vereinfacht — genaue Rate berechnet der Rechner oben.

Familienpflegezeit vs. Pflegezeit im Vergleich

MerkmalPflegezeitFamilienpflegezeit
Max. Dauer6 Monate24 Monate
Vollfreistellung✔ möglich✗ nicht möglich
Mind. Stunden/Woche0 (Vollfreistellung möglich)15 Std.
Kombinierbar?Ja — mit Familienpflegezeit, gesamt max. 24 MonateJa — mit Pflegezeit, gesamt max. 24 Monate
Darlehen (BAFzA)✔ zinsfrei✔ zinsfrei
Rückzahlungsfrist48 Monate ab Freistellungsbeginn48 Monate ab Freistellungsbeginn
Rechtsgrundlage§ 3 PflegeZG§ 2 FPfZG

Rückzahlung bei langen Freistellungen

Bei der Familienpflegezeit ist besondere Vorsicht geboten: Wer die vollen 24 Monate in Anspruch nimmt, hat danach nur noch 24 Monate für die Rückzahlung (48 − 24). Das kann zu höheren Monatsraten führen als bei kürzeren Freistellungen.

In bestimmten Härtefällen kann das BAFzA die fälligen Rückzahlungsraten zu einem Viertel erlassen (§ 6 FPfZG) — kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensentscheidung auf Antrag. Voraussetzung: alle fünf Bedingungen müssen gleichzeitig vorliegen: (1) die 24-monatige Gesamtfreistellung ist ausgeschöpft, (2) die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen besteht fort, (3) Pflege erfolgt weiter in häuslicher Umgebung, (4) die freigestellte Person ist weiterhin freigestellt, und (5) es liegt eine besondere Härte vor.

48-Monats-Tilgungsrahmen: Freistellung und Rückzahlung im Zeitverlauf 48-Monats-Tilgungsrahmen ab Beginn der Freistellung (§ 3 FPfZG) Pflegezeit (max. 6 Mon.) 6 M. 42 Monate Rückzahlung Familienpflegezeit (max. 24 Mon.) 24 Monate 24 Monate Rückzahlung 0 6 12 18 24 30 36 42 48 Monate ab Freistellungsbeginn Freistellung Rückzahlung (innerhalb 48 Monate)
Abb.: 48-Monats-Tilgungsrahmen — bei 24 Monaten FPfZ verbleiben nur 24 Monate für die Rückzahlung. Quelle: § 3 Abs. 3 FPfZG.

Sterbebegleitung als Sonderfall

Für die Begleitung sterbender Angehöriger in der letzten Lebensphase gibt es eine eigene Regelung (§ 3 Abs. 6 PflegeZG): bis zu 3 Monate, auch ohne festgestellten Pflegegrad, auch außerhalb des eigenen Haushalts. Auch hierfür kann ein BAFzA-Darlehen beantragt werden.

Häufige Fragen zur Familienpflegezeit

Was unterscheidet Familienpflegezeit von Pflegezeit?

Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) erlaubt bis zu 6 Monate, auch vollständige Freistellung. Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) erlaubt bis zu 24 Monate, aber mind. 15 Std./Woche Restarbeit. Kombiniert dürfen beide Zeiträume 24 Monate nicht überschreiten.

Kann ich 24 Monate Familienpflegezeit nehmen, wenn ich vorher 6 Monate Pflegezeit hatte?

Nein. Pflegezeit und Familienpflegezeit sind kombiniert auf 24 Monate gesamt begrenzt. Nach 6 Monaten Pflegezeit können Sie also noch maximal 18 Monate Familienpflegezeit nehmen.

Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich die Familienpflegezeit verlängere?

Das Darlehen wird entsprechend der tatsächlichen Freistellungsdauer angepasst. Sie erhalten monatlich den vereinbarten Betrag — bis zum Ende der Freistellung. Die 48-Monats-Tilgungsfrist läuft ab dem ersten Freistellungstag.

Muss mein Arbeitgeber die Familienpflegezeit genehmigen?

In Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten haben Sie einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) — der Arbeitgeber muss die Arbeitszeitreduzierung gewähren. Er darf lediglich die konkrete Verteilung der Reststunden ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Familienpflegezeit ist mindestens 8 Wochen vorher schriftlich anzukündigen.

In Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch — hier ist Familienpflegezeit nur auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber möglich.

Gilt das Darlehen auch für Sterbebegleitung?

Ja. § 3 Abs. 6 PflegeZG regelt eine gesonderte Freistellung von bis zu 3 Monaten für die Begleitung sterbender naher Angehöriger in der letzten Lebensphase — auch ohne festgestellten Pflegegrad, auch außerhalb des eigenen Haushalts. Das BAFzA gewährt auch dafür ein zinsloses Darlehen. (§ 4 PflegeZG regelt dagegen die Ankündigungsfristen der regulären Pflegezeit.)

Wie hoch ist das Darlehen bei 24 Monaten Familienpflegezeit?

Bei 24 Monaten ist die Darlehenssumme besonders hoch — und die Tilgungszeit entsprechend kurz (nur 24 Monate). Beispiel: Rate 200 €/Monat × 24 Monate = 4.800 € Darlehenssumme → Tilgung in 24 Monaten à 200 €/Monat. Bei sehr langen Freistellungen lohnt sich eine genaue Liquiditätsplanung.

Wie berechnet der Familienpflegezeit-Rechner das zinslose Darlehen?

Der Familienpflegezeit-Rechner ermittelt die monatliche Rate nach § 3 FPfZG: 50 % der Differenz aus dem KUG-pauschalierten Netto vor und während der Familienpflegezeit. Grundlage ist die offizielle BA-Tabelle kug050-2026. Das Ergebnis enthält monatliche Rate, Darlehenssumme und vollständigen Tilgungsplan.

Was passiert mit dem zinslosen Darlehen nach Ende der Familienpflegezeit?

Die Tilgung beginnt im Monat nach Ende der Familienpflegezeit. Das Darlehen muss innerhalb von 48 Monaten ab Freistellungsbeginn vollständig zurückgezahlt werden. Bei 24 Monaten Familienpflegezeit verbleiben nur noch 24 Monate für die Tilgung — planen Sie das bei der Eingabe im Rechner mit ein.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Familienpflegezeit ablehnt?

Bei Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten besteht ein gesetzlicher Freistellungsanspruch (§ 2 FPfZG). Der Arbeitgeber darf lediglich die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitreduzierung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen — die Freistellung als solche jedoch nicht. Lehnt er trotzdem ab: Vorgang schriftlich dokumentieren und Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Beim BAFzA-Darlehen: Ablehnung wegen fehlender Unterlagen durch Nachreichen beheben (Frist ~4 Wochen). Bei inhaltlicher Ablehnung: schriftlicher Widerspruch beim BAFzA, notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Transparenz & Quellen

Stand: 13.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 2 FPfZG (Familienpflegezeit) · § 3 FPfZG (Darlehen) · § 6 FPfZG (Erlass) · § 4 PflegeZG (Sterbebegleitung) · BA-Tabelle kug050-2026 (KUG-Nettoentgelte)
Methodik: KUG-pauschaliertes Netto aus BA-Tabelle kug050-2026 (422 Stützstellen). Keine Vollfreistellung — Stunden WÄHREND mindestens 15 Std./Woche. Mindestrate 50 €/Monat.
Haftung: Unverbindliche Orientierung — keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlicher Bescheid nur durch das BAFzA.