Pflegeunterstützungsgeld beantragen: Anleitung Schritt für Schritt

Das Pflegeunterstützungsgeld ist die schnellste finanzielle Absicherung bei akutem Pflegebedarf. Bis zu 10 bezahlte Arbeitstage Freistellung — ohne Pflegegrad, sofort beantragbar. Diese Anleitung zeigt, wo, wie und mit welchen Unterlagen der Antrag gestellt wird.

ℹ️ Den genauen Betrag des Pflegeunterstützungsgeldes für Ihr Gehalt und Ihre Steuerklasse berechnen Sie kostenlos mit dem PUG-Rechner.

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld (PUG) ist eine Lohnersatzleistung nach § 44a SGB XI. Es greift, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird und die häusliche Pflege oder die Organisierung der Pflege kurzfristig sichergestellt werden muss.

Der Anspruch besteht für bis zu 10 Arbeitstage je Pflegebedürftigen (nicht pro Jahr — pro Pflegesituation). Die Höhe beträgt rund 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts, maximal das Netto des Nettoentgelts (Beitragsbemessungsgrenze).

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Akuter Pflegebedarf: Ein naher Angehöriger ist plötzlich pflegebedürftig
  • Erwerbstätigkeit: Sie sind Arbeitnehmer (Selbständige, Beamte haben keinen Anspruch)
  • Nahe Angehörige: Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Kinder, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister u. a. (§ 7 Abs. 3 PflegeZG)
  • Kein Pflegegrad notwendig: Der Pflegebedarf muss nur glaubhaft gemacht werden
  • Keine Mindestbeschäftigtenzahl: Anspruch auch bei kleinen Arbeitgebern

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie das PUG

Schritt 1: Arbeitgeber informieren

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie die Freistellung nach § 2 PflegeZG in Anspruch nehmen. Es gibt keine gesetzliche Ankündigungsfrist — Sie müssen aber so früh wie möglich informieren.

Wichtig: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie freizustellen. Er darf die Freistellung nicht ablehnen, auch wenn der Betrieb klein ist.

Schritt 2: Ärztliche Bescheinigung besorgen

Besorgen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen. Diese kann auch ein Krankenhaus-Attest sein, das die akute Pflegesituation bestätigt. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich — die Bescheinigung muss nur belegen, dass akuter häuslicher Pflegebedarf besteht.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Angehörigen gestellt — nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse. Die Pflegekasse ist i. d. R. bei derselben Krankenversicherung angesiedelt wie die Krankenkasse.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular der Pflegekasse
  • Ärztliche Bescheinigung über akuten Pflegebedarf
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (ggf. Familienstammbuch, Heiratsurkunde)
  • Mitteilung über die Inanspruchnahme der Freistellung an den Arbeitgeber

Die meisten Pflegekassen bieten das Formular auf ihrer Website an oder schicken es auf Anfrage zu. Viele nehmen den Antrag auch telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Schritt 4: Nachweis an Arbeitgeber

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie das PUG beantragt haben. Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen eine Bescheinigung über das ausgefallene Entgelt aus, damit die Pflegekasse die Leistung berechnen kann.

Schritt 5: Auszahlung

Die Pflegekasse zahlt das Pflegeunterstützungsgeld direkt an Sie aus — nicht über Ihren Arbeitgeber. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen, typisch innerhalb weniger Wochen.

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das PUG beträgt rund 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts, mindestens aber 70 % des Bruttolohns (vor SV-Abzügen). Die Berechnung ähnelt der des Krankengeldes: Basis ist das Regelentgelt der letzten 4 Wochen (oder letzten Abrechnungsmonate).

Die genaue Berechnung ist komplex — unser PUG-Rechner ermittelt für Ihr Bruttogehalt und Ihre Steuerklasse den voraussichtlichen Betrag.

Was tun nach den 10 Arbeitstagen?

Das PUG ist auf 10 Arbeitstage begrenzt. Wenn die Pflege länger dauert, gibt es drei Anschlussmöglichkeiten:

  • Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): bis zu 6 Monate, auch Vollfreistellung möglich, mit zinslosen BAFzA-Darlehen — zum Rechner
  • Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): bis zu 24 Monate, mind. 15 h/Woche Restarbeit, mit zinslosen BAFzA-Darlehen — zum Rechner
  • Kombination: Pflegezeit + Familienpflegezeit zusammen max. 24 Monate — Szenarien-Optimierer

Häufige Fragen

Wo beantragt man Pflegeunterstützungsgeld?

Bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen — nicht bei der eigenen Krankenkasse. Der Antrag kann telefonisch, per E-Mail oder online gestellt werden.

Welche Bescheinigung brauche ich?

Eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit des Angehörigen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Das Attest kann vom Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus ausgestellt werden.

Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Pflegekasse des Angehörigen zahlt direkt an die pflegende Person. Nicht der Arbeitgeber.

Kann ich die 10 Tage auch aufteilen?

Ja. Die 10 Arbeitstage können aufgeteilt werden, z. B. 5 Tage jetzt und 5 Tage später — solange es dieselbe Pflegesituation betrifft. Acht Stunden entsprechen einem Arbeitstag, geringere Stunden werden anteilig angerechnet.

Gilt das PUG auch für den Partner / die Partnerin?

Ja. Ehe- und Lebenspartner gelten als nahe Angehörige nach § 7 Abs. 3 PflegeZG. Ebenso Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern und Geschwister.

Zählt das PUG als Krankheit beim Arbeitgeber?

Nein. Das PUG ist eine eigene Rechtsgrundlage (§ 44a SGB XI i. V. m. § 2 PflegeZG) und zählt nicht als Krankheitstag. Ihr Arbeitgeber kann es nicht als Krankheitsfehlzeit werten.

📋
Redaktioneller Stand: 04.06.2026

Geprüft anhand § 44a SGB XI, PflegeZG und GKV-Spitzenverband-Richtlinien. Berechnung auf Basis PAP 2026. Keine Behördenseite — keine Rechtsberatung.