Hilfe vor Ort
Nationale Hotlines, Pflegestützpunkte und Beratungsangebote für pflegende Angehörige — kostenlos, unabhängig und vertraulich. Diese Seite bündelt die wichtigsten Anlaufstellen.
Sofort-Kontakte (bundesweit)
Pflegestützpunkte finden
Pflegestützpunkte bieten kostenlose, wohnortnahe Beratung zu Pflegeleistungen, Antragsstellung und lokalen Unterstützungsangeboten (§ 7c SGB XI). Die Beratung ist vertraulich und unabhängig.
Bundesweite Suche:
- ZQP Zentrum für Qualität in der Pflege — Pflegestützpunkt-Suche und Beratungsangebote
- Verbraucherzentrale — Unterstützung für pflegende Angehörige
Regionale Portale nach Bundesland
Viele Bundesländer betreiben eigene Informationsportale für pflegende Angehörige. PLZ eingeben, um direkt zum passenden Bundesland zu springen:
Sozialverbände und weitere Beratungsangebote
Was ist Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt oder bereits Pflegegeld bezieht, hat gesetzlich Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung — und das unabhängig vom Pflegegrad. Die zuständige Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten (§ 7a Abs. 3 SGB XI). Lehnen Sie diesen Termin ab oder nehmen ihn nicht wahr, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Die Beratung ist keine Kontrolle, sondern Unterstützung: Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater hilft bei der Orientierung im Leistungsdschungel, erstellt auf Wunsch einen individuellen Versorgungsplan und vermittelt regionale Angebote. Sie können die Beratung telefonisch, per Video oder vor Ort wahrnehmen.
Was macht ein Pflegestützpunkt konkret?
Pflegestützpunkte sind neutrale Anlaufstellen in der Region — trägerunabhängig und kostenlos (§ 7c SGB XI). Sie werden gemeinsam von Kranken- und Pflegekassen sowie dem Sozialhilfeträger betrieben. Deshalb verfolgen sie keine Verkaufsinteressen.
Typische Leistungen eines Pflegestützpunkts:
- Übersicht über alle Leistungen der Pflegeversicherung und Sozialhilfe
- Begleitung bei Widersprüchen gegen Pflegegradentscheidungen
- Vermittlung ambulanter Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege
- Hilfe beim Ausfüllen von Antragsformularen
- Informationen zu lokalen Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegekasse – Pflegestützpunkt – Sozialverband: Wer hilft wann?
| Anlaufstelle | Für wen | Stärke |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Alle Versicherten mit Pflegebedarf | Pflichtberatung nach § 7a, Anträge, Bescheide |
| Pflegestützpunkt | Alle — unabhängig von der Kasse | Neutral, lokal, koordiniert mehrere Träger |
| Sozialverband (VdK, SoVD) | Mitglieder & Hilfesuchende | Rechtliche Beratung, Widersprüche, Klagen |
| Verbraucherzentrale | Alle | Neutrale Pflegevertragsprüfung, Verbraucherrechte |
Welche Unterlagen für das Beratungsgespräch vorbereiten?
- Pflegebescheid (falls vorhanden) oder Antragsnummer
- Krankenkassen-Karte (Pflegekasse ist auf der Rückseite)
- Letzte Gehaltsabrechnung (bei Fragen zu PUG oder BAFzA)
- Vollmacht, wenn Sie für jemand anderen handeln
- Liste der bisherigen Pflegeleistungen (Pflegedienst, Hilfsmittel, etc.)
- Fragen schriftlich notieren — im Gespräch geht sonst vieles unter
Wann brauche ich rechtliche Beratung?
Pflegeberatung und Rechtsberatung sind zwei verschiedene Dinge. Beim Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse erhalten Sie Orientierung — keinen Rechtsbeistand. Rechtliche Unterstützung brauchen Sie, wenn:
- Ein Pflegebescheid abgelehnt oder zu niedrig ausfällt — Widerspruch innerhalb eines Monats
- Der Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnt oder eine Kündigung ausspricht (s. Kündigungsschutz)
- Streit über die Aufteilung der Pflege zwischen Geschwistern (mehr dazu)
- Das BAFzA-Darlehen abgelehnt wird oder Rückforderungen geltend gemacht werden
Anlaufstellen für Rechtsberatung: Sozialverband VdK (§ 13 SGB I Beratungsanspruch), SoVD, DGB-Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder, Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeits- oder Sozialrecht sowie kostenlose Beratungen der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Muss ich den Beratungstermin annehmen?
Bei Pflegegeld-Beziehern ist die Pflegeberatung Pflicht — wer regelmäßig nicht erscheint, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds. Für alle anderen ist die Beratung freiwillig. Die erste Beratung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.
Kann ich den Beratungstermin auf ein anderes Bundesland verlegen?
Die Pflegeberatung erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Wenn Sie als pflegende Person in einem anderen Bundesland wohnen, können Sie trotzdem einen lokalen Pflegestützpunkt aufsuchen — der leitet bei Bedarf weiter.
Was kostet die Beratung beim Pflegestützpunkt?
Nichts. Pflegestützpunkte sind nach § 7c SGB XI kostenlos für alle Ratsuchenden — unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind oder ob überhaupt ein Pflegegrad vorliegt.
Was ist, wenn es in meiner Region keinen Pflegestützpunkt gibt?
Nicht alle Bundesländer haben flächendeckend Pflegestützpunkte. Alternativen: die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (telefonisch oder per Video), die Beratungsangebote der Sozialverbände VdK und SoVD sowie das Pflegetelefon des BMFSFJ (030 201 791 31).