Lebenslagen-Assistent
In wenigen Schritten zur passenden Leistung. Beantworten Sie 2 bis 3 kurze Fragen — der Assistent zeigt Ihnen, welcher Rechner und welche nächsten Schritte für Ihre Situation relevant sind.
Praxisbeispiel: Die Mutter wird aus dem Krankenhaus entlassen
Anna, 43, arbeitet in Teilzeit (25 Std./Woche) als Buchhalterin. Am Donnerstagmorgen ruft das Krankenhaus an: Ihre Mutter wird heute entlassen — der Pflegedienst kann erst übermorgen kommen. Anna fragt sich, ob sie einfach zuhause bleiben darf und wer das bezahlt.
Die Antwort, die der Assistent liefert: Ja. Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat Anna Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) — bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegesituation, kein Pflegegrad nötig. Der Rechner berechnet den konkreten Erstattungsbetrag.
Zwei Wochen später stellt sich heraus: Die Mutter braucht dauerhaft Unterstützung. Jetzt wird eine andere Frage relevant — ob Anna für mehrere Monate die Stunden reduzieren kann und was das BAFzA-Darlehen abdeckt. Auch dafür gibt es im Assistenten einen Pfad.
Die vier Situationen des Assistenten: Kurzfristig frei (PUG, Tage) • Wochen/Monate Freistellung (Pflegezeit, Familienpflegezeit) • Regelmäßige Pflege (Rentenpunkte) • Sonderfälle (Beamte, Selbständige, Geschwister)
1 / 3 — Was beschreibt Ihre aktuelle Situation am besten?
Wählen Sie die Antwort, die am nächsten an Ihrer Lage ist.
2 / 3 — Haben Sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Pflegeunterstützungsgeld steht nur Arbeitnehmern zu — nicht Selbständigen oder Beamten.
2 / 3 — Wie lange soll die Freistellung voraussichtlich dauern?
Pflegezeit und Familienpflegezeit haben unterschiedliche Höchstdauern und Voraussetzungen.
2 / 3 — Welchen Pflegegrad hat Ihr Angehöriger?
Rentenpunkte aus Pflege sind ab Pflegegrad 2 möglich.
2 / 2 — Was beschreibt Ihre Erwerbssituation genauer?
Die gesetzlichen Pflegeleistungen gelten nur für bestimmte Beschäftigungsformen.
3 / 3 — Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Arbeitgeber?
Die Betriebsgröße bestimmt, ob Sie einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit haben.
3 / 3 — Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Arbeitgeber?
Für die Familienpflegezeit liegt der Schwellenwert bei 25 Beschäftigten.
3 häufige Fehler bei der Leistungsauswahl
- PUG zu spät melden: PUG muss am selben Tag beim Arbeitgeber gemeldet werden — nicht erst am nächsten Tag oder später. Wer wartet, riskiert, dass der Anspruch für diesen Zeitraum entfällt.
- Betriebsgröße nicht kennen: Pflegezeit gilt ab mehr als 15 Beschäftigten, Familienpflegezeit ab mehr als 25. Wer den Schwellenwert nicht kennt, verschenkt Rechtsanspruch oder verhandelt Wochen ohne Ergebnis.
- Fragebogen Rentenpunkte nicht einreichen: Rentenpunkte laufen nicht automatisch. Die Pflegekasse zahlt Beiträge erst, nachdem der Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht eingegangen ist. Viele vergessen das monatelang — und verlieren rückwirkend keine Beiträge, aber die Beiträge laufen erst ab Eingang.
Checkliste: Das vor dem Start wissen
✓ Vor dem Rechner klären
- Pflegebescheid des Angehörigen: Pflegegrad vorhanden oder Erstantrag noch offen?
- Eigene Beschäftigungsform: sozialversicherungspflichtig angestellt, Beamter, selbständig oder Minijob?
- Betriebsgröße des Arbeitgebers: mehr oder weniger als 15 bzw. 25 Beschäftigte?
- Zeitraum: kurzfristige Überbrückung (Tage) oder längerfristige Freistellung (Monate)?
- Ziel: sofortige Einkommenssicherung, Rentenanwartschaften aufbauen oder beides kombinieren?
Quellen & Datenstand
Alle Rechner im Überblick
- Pflegeunterstützungsgeld — Akute Pflegesituation, bis 10 Tage
- Pflegezeit-Darlehen — Freistellung bis 6 Monate (BAFzA)
- Familienpflegezeit-Darlehen — Teilfreistellung bis 24 Monate (BAFzA)
- Rentenpunkte aus Pflege — Ab Pflegegrad 2, nach Fragebogen
- Szenarien-Optimierer — beste Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Mustertexte & Checklisten — Arbeitgeber-Vorlagen, Antrags-Checklisten
Sonderfälle & spezielle Situationen
- Pflegezeit für Beamte — Sonderregelungen und Dienstfreistellung
- Selbständige und Pflege — Versicherungsschutz und Alternativen
- Pflege mit Geschwistern — Aufgaben und Leistungen aufteilen
- Kündigungsschutz während der Pflegezeit
- Sozialversicherung während der Pflegefreistellung
- Minijob & Pflege — was gilt?
- Privatversichert & Pflege (PKV)
- Mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig
- Begleitung in der letzten Lebensphase
- Arbeitgeber-Leitfaden Pflegezeit