Lebenslagen-Assistent

In wenigen Schritten zur passenden Leistung. Beantworten Sie 2 bis 3 kurze Fragen — der Assistent zeigt Ihnen, welcher Rechner und welche nächsten Schritte für Ihre Situation relevant sind.

✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: 06.06.2026 · Quellen: PflegeZG · FPfZG · SGB XI · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.
📝 Redaktioneller Hinweis: Der Assistent navigiert durch vier Pflegesituationen: akute Verhinderung (PUG), geplante Freistellung (Pflegezeit/Familienpflegezeit), regelmäßige häusliche Pflege (Rentenpunkte) und Sonderfälle (Beamte, Selbständige). Das Ergebnis zeigt den nächsten sinnvollen Schritt — keine Rechtsberatung.

Praxisbeispiel: Die Mutter wird aus dem Krankenhaus entlassen

Anna, 43, arbeitet in Teilzeit (25 Std./Woche) als Buchhalterin. Am Donnerstagmorgen ruft das Krankenhaus an: Ihre Mutter wird heute entlassen — der Pflegedienst kann erst übermorgen kommen. Anna fragt sich, ob sie einfach zuhause bleiben darf und wer das bezahlt.

Die Antwort, die der Assistent liefert: Ja. Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat Anna Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) — bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegesituation, kein Pflegegrad nötig. Der Rechner berechnet den konkreten Erstattungsbetrag.

Zwei Wochen später stellt sich heraus: Die Mutter braucht dauerhaft Unterstützung. Jetzt wird eine andere Frage relevant — ob Anna für mehrere Monate die Stunden reduzieren kann und was das BAFzA-Darlehen abdeckt. Auch dafür gibt es im Assistenten einen Pfad.

Die vier Situationen des Assistenten: Kurzfristig frei (PUG, Tage) • Wochen/Monate Freistellung (Pflegezeit, Familienpflegezeit) • Regelmäßige Pflege (Rentenpunkte) • Sonderfälle (Beamte, Selbständige, Geschwister)

1 / 3  —  Was beschreibt Ihre aktuelle Situation am besten?

Wählen Sie die Antwort, die am nächsten an Ihrer Lage ist.

2 / 3  —  Haben Sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Pflegeunterstützungsgeld steht nur Arbeitnehmern zu — nicht Selbständigen oder Beamten.

2 / 3  —  Wie lange soll die Freistellung voraussichtlich dauern?

Pflegezeit und Familienpflegezeit haben unterschiedliche Höchstdauern und Voraussetzungen.

2 / 3  —  Welchen Pflegegrad hat Ihr Angehöriger?

Rentenpunkte aus Pflege sind ab Pflegegrad 2 möglich.

2 / 2 —  Was beschreibt Ihre Erwerbssituation genauer?

Die gesetzlichen Pflegeleistungen gelten nur für bestimmte Beschäftigungsformen.

3 / 3  —  Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Arbeitgeber?

Die Betriebsgröße bestimmt, ob Sie einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit haben.

3 / 3  —  Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Arbeitgeber?

Für die Familienpflegezeit liegt der Schwellenwert bei 25 Beschäftigten.

3 häufige Fehler bei der Leistungsauswahl

  • PUG zu spät melden: PUG muss am selben Tag beim Arbeitgeber gemeldet werden — nicht erst am nächsten Tag oder später. Wer wartet, riskiert, dass der Anspruch für diesen Zeitraum entfällt.
  • Betriebsgröße nicht kennen: Pflegezeit gilt ab mehr als 15 Beschäftigten, Familienpflegezeit ab mehr als 25. Wer den Schwellenwert nicht kennt, verschenkt Rechtsanspruch oder verhandelt Wochen ohne Ergebnis.
  • Fragebogen Rentenpunkte nicht einreichen: Rentenpunkte laufen nicht automatisch. Die Pflegekasse zahlt Beiträge erst, nachdem der Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht eingegangen ist. Viele vergessen das monatelang — und verlieren rückwirkend keine Beiträge, aber die Beiträge laufen erst ab Eingang.

Checkliste: Das vor dem Start wissen

✓ Vor dem Rechner klären

  1. Pflegebescheid des Angehörigen: Pflegegrad vorhanden oder Erstantrag noch offen?
  2. Eigene Beschäftigungsform: sozialversicherungspflichtig angestellt, Beamter, selbständig oder Minijob?
  3. Betriebsgröße des Arbeitgebers: mehr oder weniger als 15 bzw. 25 Beschäftigte?
  4. Zeitraum: kurzfristige Überbrückung (Tage) oder längerfristige Freistellung (Monate)?
  5. Ziel: sofortige Einkommenssicherung, Rentenanwartschaften aufbauen oder beides kombinieren?

Quellen & Datenstand

Rechtsgrundlagen§ 44a SGB XI (PUG) • § 3 PflegeZG (Pflegezeit) • § 2 FPfZG (Familienpflegezeit) • § 44 SGB XI (Rentenpunkte)
Stand06.06.2026
HinweisKeine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt die Pflegekasse oder ein kostenloser Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.