Sozialversicherung während Pflegezeit und Familienpflegezeit

Eine der meistgestellten Fragen: Was passiert mit Krankenkasse, Rente und Arbeitslosenversicherung, wenn ich für die Pflege freigestellt bin? Die Antwort ist nach Freistellungsform und Versicherungszweig unterschiedlich.

Kranken- und Pflegeversicherung

Während der Pflegezeit (Vollfreistellung, bis 6 Monate) ruht das Entgelt. Dennoch bleibt die Kranken- und Pflegeversicherung für begrenzte Zeit beitragsfrei gesichert:

Nach § 26 SGB V zahlt der Arbeitgeber die KV- und PV-Beiträge für die Dauer von bis zu 26 Wochen fort — auch wenn kein Gehalt gezahlt wird. Das entspricht der Höchstdauer der Pflegezeit.

⚠️ Nach 26 Wochen: Wer länger als 26 Wochen ohne Entgelt freigestellt ist (z. B. bei Übergang in Familienpflegezeit), muss sich selbst versichern: entweder freiwillig gesetzlich (KV-Beiträge auf Basis des Mindesteinkommens) oder über Familienversicherung beim Ehepartner.

Rentenversicherung

Während der unbezahlten Pflegezeit (Vollfreistellung) fallen keine Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber an. Das Arbeitsverhältnis ruht — keine Beitragspflicht.

Aber: Wenn Sie während der Pflegezeit einen Angehörigen häuslich pflegen (ab Pflegegrad 2, mind. 10 Std./Woche), übernimmt die Pflegekasse des Angehörigen die Rentenversicherungsbeiträge gemäß § 44 SGB XI. Diese Beiträge werden direkt an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt — ohne eigenen Beitrag Ihrerseits.

Voraussetzung: Sie müssen den Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse des Angehörigen einreichen. Ohne Fragebogen — kein Beitrag.

Arbeitslosenversicherung

Während einer unbezahlten Pflegezeit entfällt die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Das könnte die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld (ALG I) beeinflussen.

Wichtige Schutzregelung: Gemäß § 26 Abs. 2a SGB III gilt die Pflegezeit als Anwartschaftszeit-Verlängerung. Der Rahmenzeitraum für ALG I verlängert sich um die Dauer der Pflege — die Anwartschaft bleibt also grundsätzlich erhalten, auch wenn in der Pflegephase keine AV-Beiträge gezahlt wurden.

ℹ️ Beratung empfohlen: Die konkreten Auswirkungen auf Ihren ALG-I-Anspruch hängen von Vorversicherungszeiten, Dauer der Pflege und individuellen Umständen ab. Die Arbeitsagentur gibt kostenlose Auskunft zu Ihrem persönlichen Anspruch.

Sonderfall: Familienpflegezeit (Teilfreistellung)

Da die Familienpflegezeit eine Teilfreistellung ist (mind. 15 Std./Woche Weiterarbeit), bleibt das Beschäftigungsverhältnis aktiv. Alle Versicherungszweige laufen weiter — aber auf Basis des reduzierten Einkommens:

  • KV/PV: Beiträge auf Basis des tatsächlich gezahlten Gehalts
  • RV: Beiträge auf Basis des Teilzeit-Einkommens (+ ggf. Pflegekasse zahlt extra RV-Beiträge nach § 44 SGB XI)
  • AV: Beiträge laufen normal weiter auf Teilzeit-Basis

Vergleichstabelle auf einen Blick

Versicherungszweig Pflegezeit (Voll) Pflegezeit (Teil) Familienpflegezeit
Krankenversicherung AG zahlt bis 26 Wo. (§ 26 SGB V) Normal, auf Teilzeit-Basis Normal, auf Teilzeit-Basis
Pflegeversicherung AG zahlt bis 26 Wo. Normal, auf Teilzeit-Basis Normal, auf Teilzeit-Basis
Rentenversicherung Ruht — aber Pflegekasse zahlt ggf. (§ 44 SGB XI) Normal + ggf. Pflegekasse Normal + ggf. Pflegekasse
Arbeitslosenversicherung Ruht — Rahmenfrist verlängert sich Normal, auf Teilzeit-Basis Normal, auf Teilzeit-Basis

Wer hilft weiter?

Krankenkasse Auskunft zu KV/PV-Beiträgen während der Freistellung und möglicher Familienversicherung.
Deutsche Rentenversicherung Auskunft zu RV-Beiträgen und Auswirkungen auf Rentenanspruch. drv.bund.de
Agentur für Arbeit Auskunft zu ALG-I-Anwartschaft nach Pflegephase. arbeitsagentur.de
Pflegekasse des Angehörigen Fragebogen für RV-Beiträge und Auskunft zu Pflegebescheid.

Transparenz & Quellen

Stand:08.06.2026
Rechtsgrundlagen: § 26 SGB V (KV-Beiträge) · § 44 SGB XI (RV-Beiträge) · § 26 Abs. 2a SGB III (AV-Anwartschaft) · PflegeZG · FPfZG
Haftung: Unverbindliche Orientierung. Verbindliche Auskünfte erteilen Krankenkasse, DRV und Arbeitsagentur.