Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren: Die Kombinationsleistung

Pflegegeld und professioneller Pflegedienst schließen sich nicht gegenseitig aus. Mit der sogenannten Kombinationsleistung können beide gleichzeitig genutzt werden — diese Seite zeigt, wie die Berechnung funktioniert und was der Pflicht-Beratungsbesuch bedeutet.

✓ Geprüft nach offiziellen Quellen · Datenstand: 05.07.2026 · Quellen: SGB XI (§ 38) · BMG-Leistungsbeträge · Pflegekassen · Keine Rechtsberatung — unverbindliche Orientierung.
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💡 Beispiel Kombinationsleistung: Pflegegrad 3, Sachleistungsbudget 1.497 €, davon 60 % für Pflegedienst genutzt → Pflegegeld: 40 % von 599 € = 239,60 € im Monat.

Praxisbeispiel: Gisela, 79, Pflegegrad 3

Giselas Tochter pflegt sie morgens und abends. Ein ambulanter Pflegedienst kommt dreimal pro Woche für je 45 Minuten — hauptsächlich für Körperpflege und Medikamentengabe. Die monatliche Rechnung des Pflegedienstes: 598,80 €.

Das Sachleistungsbudget bei PG 3 beträgt 1.497 €. Die Tochter reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein: 598,80 € von 1.497 € = 40 % der Sachleistung genutzt. Damit verbleiben 60 % des Pflegegeldes: 60 % von 599 € = 359,40 €/Monat.

Gisela erhält also: 359,40 € Pflegegeld (an sie, weitergegeben an die Tochter) + 598,80 € Pflegedienst (direkt mit Kasse abgerechnet). Gesamt: 958,20 € im Monat — mehr als das volle Pflegegeld allein.

Kombinationsleistung: Sachleistungs-Quote bestimmt Pflegegeld-Anteil Beispiel Pflegegrad 3: 40 % Sachleistung genutzt → 60 % Pflegegeld bleibt (§ 38 SGB XI) Sachleistungsbudget: 1.497 €/Monat Pflegedienst: 598,80 € (40 %) nicht genutzt gleiche Quote: 40 % Pflegegeld: 599 €/Monat entfällt (40 %) ausgezahlt: 359,40 € (60 %) Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld genau um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung. Beträge 2026 · vereinfachtes Beispiel — maßgeblich ist die Monatsabrechnung der Pflegekasse

Sachleistungsbudget und Pflegegeld-Anteil nach Pflegegrad

Pflegegrad Sachleistung (max.) Pflegegeld (voll) Kombination: 50/50-Beispiel
PG 2796 €347 €173,50 € PG + 398 € Dienst
PG 31.497 €599 €299,50 € PG + 748,50 € Dienst
PG 41.859 €800 €400 € PG + 929,50 € Dienst
PG 52.299 €990 €495 € PG + 1.149,50 € Dienst

Pflegegrad 2: Wie viel Geld gibt es bei Kombinationsleistung?

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad — und hier lohnt sich das Nachrechnen besonders, weil die Budgets kleiner sind. Die Ausgangswerte 2026: Pflegegeld 347 €, Sachleistung bis 796 € monatlich.

Rechenbeispiel: Ein Pflegedienst kommt zweimal pro Woche zur Körperpflege, Monatsrechnung 318,40 €. Das sind 318,40 von 796 € = 40 % der Sachleistung. Es verbleiben 60 % des Pflegegeldes: 60 % von 347 € = 208,20 €/Monat. Zusammen fließen also 526,60 € — deutlich mehr als das volle Pflegegeld allein.

Bei einer 50/50-Aufteilung wären es 398 € Pflegedienst plus 173,50 € Pflegegeld. Zusätzlich stehen bei Pflegegrad 2 der Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) und ab 10 Stunden Pflege pro Woche Rentenpunkte für die Pflegeperson zur Verfügung — beides unabhängig von der Kombinationsleistung.

Häufige Fehler bei der Kombinationsleistung

  • Pflegedienst-Rechnungen nicht einreichen: Die Sachleistung wird nur angerechnet, wenn die Rechnung des Pflegedienstes bei der Pflegekasse eingereicht wird. Ohne Einreichung kein Abzug — aber auch kein Pflegegeld-Anteil.
  • Monatliche Schwankungen ignorieren: Die Kombinationsleistung wird monatlich neu berechnet. Wenn der Pflegedienst in einem Monat mehr leistet, sinkt das Pflegegeld in diesem Monat entsprechend.
  • Beratungsbesuch vergessen: Wer den Pflicht-Beratungsbesuch versäumt, riskiert Kürzung oder Wegfall des Pflegegeldes. Termine proaktiv vereinbaren.
  • Pflegedienst falsch ausgewählt: Nur zugelassene Pflegedienste dürfen Sachleistungen gemäß SGB XI abrechnen. Unbedingt vorher bei der Pflegekasse prüfen.

Beratungsbesuch verpasst — was nun?

Wenn ein Pflicht-Beratungsbesuch nicht wahrgenommen wurde:

  1. Sofort einen neuen Termin bei einem zugelassenen Pflegedienst vereinbaren
  2. Pflegekasse informieren, dass der Besuch nachgeholt wird
  3. Schriftlich bestätigen lassen, dass der Besuch stattgefunden hat
  4. Bei Unklarheit: Pflegestützpunkt um Rat fragen

Hinweis: Ein einzelner versäumter Termin führt meist noch nicht zur sofortigen Kürzung — aber die Pflegekasse kann nachfragen. Transparent kommunizieren ist besser als warten.

Häufige Fragen zur Kombinationsleistung & Beratungsbesuchen

Kann man Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist möglich. Diese Kombination heißt Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Das Pflegegeld wird dann anteilig gezahlt, je nachdem wie viel Sachleistung (Pflegedienst) in Anspruch genommen wird.

Das Sachleistungsbudget bleibt insgesamt gleich — nur die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst ändert sich.

Was versteht man unter Teilnutzung der Sachleistung?

Wenn nur ein Teil des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst genutzt wird, spricht man von Teilnutzung. Der verbleibende Anteil an Pflegegeld wird entsprechend berechnet.

Beispiel: Wer 40 % des Budgets über den Pflegedienst abrechnet, behält 60 % des Pflegegeldes.

Wie wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung gekürzt?

Das Pflegegeld wird im gleichen Verhältnis gekürzt, wie die Sachleistung (Pflegedienst) genutzt wurde. Wird zum Beispiel 60 % der Sachleistung genutzt, bekommt man noch 40 % Pflegegeld.

Sachleistung genutztPflegegeld (Anteil)
0 %100 % (volles Pflegegeld)
50 %50 %
100 %0 % (kein Pflegegeld)
Was ist ein Beratungsbesuch beim Pflegegeld?

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Pflegeberatungsstelle zu akzeptieren (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und berücksichtigen auch Entlastungsangebote.

Wie oft müssen Beratungsbesuche stattfinden?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

Wer den Beratungsbesuch ablehnt, riskiert eine Kürzung oder den Wegfall des Pflegegeldes.

Wer führt den Beratungsbesuch durch?

Den Beratungsbesuch führt ein zugelassener Pflegedienst oder eine Beratungsstelle durch, die von der Pflegekasse anerkannt ist. Die pflegende Person oder die pflegebedürftige Person kann den Anbieter selbst wählen — zum Beispiel über Hilfe vor Ort.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch wird von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen in der Regel keine Eigenkosten für die pflegende Familie. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

✓ Checkliste Kombinationsleistung

  1. Sachleistungsbudget des jeweiligen Pflegegrades notieren (PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €)
  2. Pflegedienst auf Kassenzulassung prüfen — nur zugelassene Dienste dürfen Sachleistungen abrechnen
  3. Pflegedienstrechnung jeden Monat bei der Pflegekasse einreichen (nicht der Dienst — das muss die Familie selbst)
  4. Beratungsbesuch-Rhythmus im Kalender eintragen: PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich
  5. Monatliche Abrechnung prüfen: Stimmt das berechnete Pflegegeld mit dem Verhältnis der genutzten Sachleistung überein?

Transparenz & Quellen

Rechenwerte 2026 · Stand05.07.2026
Rechtsgrundlagen§ 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungsbesuche) · § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)
HaftungUnverbindliche Orientierung — kein Rechtsrat. Verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse.