Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren: Die Kombinationsleistung

Pflegegeld und professioneller Pflegedienst schließen sich nicht gegenseitig aus. Mit der sogenannten Kombinationsleistung können beide gleichzeitig genutzt werden. Wir erklären, wie die Berechnung funktioniert — und was der Pflicht-Beratungsbesuch bedeutet.

📅 Rechenwerte 2026 · geprüft: 13.06.2026 ⚙ Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI 🔒 Unabhängig — keine Behörden- oder Kassenwebsite Methodik & Quellen →
💡 Beispiel Kombinationsleistung: Pflegegrad 3, Sachleistungsbudget 1 612 €, davon 60 % für Pflegedienst genutzt → Pflegegeld: 40 % von 573 € = 229 € im Monat.

Häufige Fragen zur Kombinationsleistung & Beratungsbesuchen

Kann man Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist möglich. Diese Kombination heißt Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Das Pflegegeld wird dann anteilig gezahlt, je nachdem wie viel Sachleistung (Pflegedienst) in Anspruch genommen wird.

Das Sachleistungsbudget bleibt insgesamt gleich — nur die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst ändert sich.

Was versteht man unter Teilnutzung der Sachleistung?

Wenn nur ein Teil des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst genutzt wird, spricht man von Teilnutzung. Der verbleibende Anteil an Pflegegeld wird entsprechend berechnet.

Beispiel: Wer 40 % des Budgets über den Pflegedienst abrechnet, behält 60 % des Pflegegeldes.

Wie wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung gekürzt?

Das Pflegegeld wird im gleichen Verhältnis gekürzt, wie die Sachleistung (Pflegedienst) genutzt wurde. Wird zum Beispiel 60 % der Sachleistung genutzt, bekommt man noch 40 % Pflegegeld.

Sachleistung genutztPflegegeld (Anteil)
0 %100 % (volles Pflegegeld)
50 %50 %
100 %0 % (kein Pflegegeld)
Was ist ein Beratungsbesuch beim Pflegegeld?

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Pflegeberatungsstelle zu akzeptieren (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und berücksichtigen auch Entlastungsangebote.

Wie oft müssen Beratungsbesuche stattfinden?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

Wer den Beratungsbesuch ablehnt, riskiert eine Kürzung oder den Wegfall des Pflegegeldes.

Wer führt den Beratungsbesuch durch?

Den Beratungsbesuch führt ein zugelassener Pflegedienst oder eine Beratungsstelle durch, die von der Pflegekasse anerkannt ist. Die pflegende Person oder die pflegebedürftige Person kann den Anbieter selbst wählen — zum Beispiel über Hilfe vor Ort.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch wird von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen in der Regel keine Eigenkosten für die pflegende Familie. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Transparenz & Quellen

Rechenwerte 2026 · Stand13.06.2026
Rechtsgrundlagen§ 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungsbesuche) · § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)
HaftungUnverbindliche Orientierung — kein Rechtsrat. Verbindliche Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse.