Familienpflegegeld 2026: Was gilt, was kommt, was tun?
Das Familienpflegegeld war eines der meistdiskutierten Themen im Koalitionsvertrag 2025. Doch Ende Juni 2026 gibt es noch immer kein Gesetz, keinen Entwurf und keine Beantragungsmöglichkeit. Diese Seite fasst den aktuellen Stand zusammen und zeigt, was pflegende Angehörige heute tun können.
Was steht im Koalitionsvertrag 2025?
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag 2025 die Einführung eines Familienpflegegeldes vereinbart. Es soll pflegende Angehörige finanziell unterstützen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege reduzieren oder aufgeben. Die zentralen geplanten Punkte:
- Lohnersatzleistung in Höhe von rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens
- Anspruch für Erwerbstätige, die Angehörige mit Pflegegrad pflegen
- Kein Darlehen, sondern ein Zuschuss — keine Rückzahlungspflicht
- Maximale Bezugsdauer noch nicht festgelegt
Damit würde das Familienpflegegeld das heutige zinsloses Darlehen-Modell des BAFzA ablösen oder ergänzen. Der entscheidende Unterschied: heute müssen Darlehen zurückgezahlt werden. Das geplante Familienpflegegeld wäre ein echtes Zuschussmodell.
Was ist 2026 passiert — und was nicht?
Nach dem Koalitionsvertrag hätte das zuständige Bundesministerium (voraussichtlich Bundesfamilienministerium oder Bundesarbeitsministerium) einen Referentenentwurf erarbeiten sollen. Stand Juni 2026 ist das noch nicht geschehen. Es gibt:
- ✗ Keinen Referentenentwurf
- ✗ Keinen offiziellen Zeitplan
- ✗ Kein Antragsformular
- ✗ Keine zuständige Behörde
- ✗ Keine verbindliche Höhenberechnung
Was es gibt: die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag und öffentliche Diskussionen über Ausgestaltung und Finanzierung. Mehr nicht.
Warum dauert das so lange?
Sozialleistungsgesetze sind komplex. Das Familienpflegegeld berührt mehrere Rechtsgebiete (Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht), verschiedene Ministerien und Interessengruppen. Zusätzlich ist die Finanzierungsfrage offen: Wird es aus Steuermitteln oder aus der Pflegeversicherung bezahlt? Letzteres würde Beitragserhöhungen bedeuten.
Dazu kommt der übliche Zeitplan für Bundesgesetze: Selbst nach dem ersten Referentenentwurf dauert das Gesetzgebungsverfahren typischerweise 12–24 Monate. Ohne Referentenentwurf im Jahr 2026 ist eine Einführung 2026 ausgeschlossen.
Was ist 2027 und 2028 realistisch?
Wenn ein Referentenentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2026 erscheint, wäre ein Inkrafttreten frühestens 2027 möglich — aber nur mit beschleunigtem Verfahren. Die realistischere Einschätzung: Einführung 2028, wenn überhaupt in dieser Legislaturperiode.
familien-pflegegeld.de beobachtet den Gesetzgebungsprozess kontinuierlich und aktualisiert alle relevanten Seiten, sobald offizielle Entwicklungen vorliegen.
Was können pflegende Angehörige 2026 konkret tun?
Das Warten auf das Familienpflegegeld sollte Sie nicht davon abhalten, bestehende Leistungen zu nutzen. Drei Instrumente sind heute bereits verfügbar und werden von vielen pflegenden Angehörigen nicht genutzt — aus Unwissenheit:
1. Pflegeunterstützungsgeld — für akute Situationen
Wer kurzfristig frei nehmen muss, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, hat Anspruch auf bis zu 10 bezahlte Arbeitstage Freistellung. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn, die Pflegekasse erstattet ihm den Betrag. Kein Pflegegrad erforderlich — der Bedarf muss nur nachgewiesen werden.
Pflegeunterstützungsgeld berechnen →
2. Pflegezeit-Darlehen — bis 6 Monate Vollfreistellung
Wer länger freigestellt werden möchte (bis zu 6 Monate, auch Vollfreistellung möglich), kann beim BAFzA ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen gleicht die Einkommenslücke zur Hälfte aus. Muss zurückgezahlt werden — aber zinslos, innerhalb von 48 Monaten.
Darlehen Pflegezeit berechnen →
3. Familienpflegezeit-Darlehen — bis 24 Monate Teilfreistellung
Für längere Pflegephasen (bis zu 24 Monate) gibt es das Familienpflegezeit-Darlehen. Bedingung: mindestens 15 Stunden/Woche Restarbeit. Kombinierbar mit dem Pflegezeit-Darlehen. Auch hier: zinsloses BAFzA-Darlehen mit Rückzahlungspflicht.
Darlehen Familienpflegezeit berechnen →
Unterschied: Was gilt heute vs. was ist geplant?
| Merkmal | Heute verfügbar | Familienpflegegeld (geplant) |
|---|---|---|
| Beantragbar | ✓ Ja | ✗ Nein (noch kein Gesetz) |
| Art der Leistung | Zinsloses Darlehen | Zuschuss (geplant) |
| Rückzahlung | Ja, innerhalb 48 Monate | Keine (geplant) |
| Höhe | 50 % des Einkommensausfalls | ca. 65 % (geplant) |
| Dauer | Bis 24 Monate | Noch offen |
Häufige Fragen zum Familienpflegegeld 2026
Gibt es das Familienpflegegeld 2026 schon?
Nein. Stand Juni 2026 ist das Familienpflegegeld noch nicht beschlossen. Im Koalitionsvertrag 2025 wurde es vereinbart, aber ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Wann kommt das Familienpflegegeld?
Frühestens 2027, realistischer 2028. Ohne Referentenentwurf ist eine Einführung 2026 ausgeschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren dauert nach dem ersten Entwurf typisch 12–24 Monate.
Was können pflegende Angehörige 2026 tun?
Pflegeunterstützungsgeld (bis 10 Arbeitstage, sofort), Pflegezeit-Darlehen (bis 6 Monate) und Familienpflegezeit-Darlehen (bis 24 Monate) sind heute verfügbar und können beim BAFzA oder der Pflegekasse beantragt werden.
Stimmt es, dass das Familienpflegegeld wie das Elterngeld funktioniert?
Das ist der Plan. Der Koalitionsvertrag sieht eine Lohnersatzleistung von rund 65 % vor — ähnlich der Elterngeld-Logik. Ob das so umgesetzt wird, entscheidet erst das Gesetz.
Geprüft anhand des Koalitionsvertrags 2025 und öffentlich zugänglicher Quellen. Keine Behördenseite — keine Rechtsberatung. Seite wird aktualisiert, sobald ein Referentenentwurf vorliegt.